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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen des Dienstherrn Bundeswehr nach schwerer Verwundung oder Tod von Soldatinnen und Soldaten

<span>Fürsorgemaßnahmen der Bundeswehr nach Verwundung oder Tod von Soldaten, Unterstützung von Familienangehörigen, Förderung der Wiedereingliederung schwer verwundeter Bundeswehrsoldaten, Anträge auf Weiterverwendung, Erhalt der Mobilität bei dauerhaften körperlichen Einschränkungen, Finanzierung und Herrichtung behindertengerechten Wohnraums; Situation anderer öffentlich Bediensteter in Auslandseinsätzen</span>

Fraktion

FDP

Datum

31.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1063615. 10. 2008

Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen des Dienstherrn Bundeswehr nach schwerer Verwundung oder Tod von Soldatinnen und Soldaten

der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fürsorgepflicht trifft den Dienstherr Bundeswehr gegenüber den Soldatinnen und Soldaten aufgrund deren besonderen Dienstverhältnisses mit seinen speziellen Gefährdungen in erhöhtem Maße. Dies gilt zum einen für den bestmöglichen Schutz der Soldatinnen und Soldaten vor Verwundung oder Tod. Leider bietet selbst der bestmögliche Schutz z. B. bei Anschlägen keine absolute Garantie für die körperliche Unversehrtheit.

Es ist traurige Realität, dass die Bundeswehr in den Einsatzgebieten bereits mehrfach gefallene und verwundete Bundeswehrsoldaten zu beklagen hatte. Daher müssen den Soldatinnen und Soldaten, die in Ausübung ihres Dienstes schwer verwundet wurden, und deren Familien bzw. den Hinterbliebenen von Getöteten Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen zukommen, die über den regulären Umfang der Fürsorge des Dienstherrn deutlich hinausgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hat die Bundesregierung spezielle Maßnahmen ergriffen, um die physische Genesung von im Dienst schwer verwundeten Soldatinnen und Soldaten zu unterstützen, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

2

Bietet die Bundeswehr Maßnahmen zur psychologischen Unterstützung und/oder Betreuung von im Dienst schwer verwundeten Soldatinnen und Soldaten, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

3

Unterbreitet die Bundeswehr Angebote zur psychologischen Unterstützung und/oder Betreuung der Familienangehörigen von im Dienst schwer verwundeten oder getöteten Soldatinnen und Soldaten, und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

4

Unterstützt der Dienstherr Bundeswehr schwer verwundete Soldatinnen und Soldaten bei ihrer Wiedereingliederung in den Dienst in den Streitkräften oder einen zivilen Beruf über die bestehenden Regelungen des Einsatz- Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) hinaus, und wenn ja, mit welchen Leistungen? Wenn nein, warum nicht?

5

Wie viele Anträge auf Weiterverwendung im Rahmen des Einsatz- Weiterverwendungsgesetzes wurden bisher gestellt? Wie viele Anträge sind positiv beschieden worden? Wie viele sind noch in Bearbeitung? Wie viele wurden abgelehnt? Aus welchen Gründen erfolgte jeweils die Ablehnung?

6

Gewährt die Bundeswehr als Dienstherr Unterstützung für die Suche von behindertengerechten Wohnungen/Häusern bzw. den behindertengerechten Umbau von Wohnungen/Häusern von Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer im Dienst erlittenen schweren Verwundung dauerhaft körperliche Einschränkungen hinnehmen müssen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

7

Gewährt die Bundeswehr als Dienstherr Unterstützung für den Erhalt der Mobilität (z. B. Zuschüsse zur Erlangung des Behindertenführerscheins) von Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer im Dienst erlittenen schweren Verwundung dauerhaft körperliche Einschränkungen hinnehmen müssen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

8

Erachtet die Bundesregierung die bestehenden Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen des Dienstherrn Bundeswehr, die für schwer verwundete Soldatinnen und Soldaten und deren Familien gewährt werden, für ausreichend? Wenn ja, worauf stützt sich ihre Einschätzung? Wenn nein, welche weiter gehenden Maßnahmen plant sie zu ergreifen?

9

Erachtet die Bundesregierung die bestehenden Fürsorge- und Unterstützungsmaßnahmen des Dienstherrn Bundeswehr für die Hinterbliebenen von im Dienst getöteten Soldatinnen und Soldaten für ausreichend? Wenn ja, worauf stützt sich ihre Einschätzung, dass diese ausreichend sind? Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen plant sie zu ergreifen?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Dienst schwer verwundete Soldatinnen und Soldaten mit ihrem Antrag auf finanzielle Unterstützung für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung/eines Hauses an private Hilfseinrichtungen wie das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr oder den von Rohdich’schen Legatenfonds verwiesen wurden?

11

Wie stellt sich die Situation in den Fällen der Fragen 1 bis 10 bei den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei sowie bei anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Auslandseinsätzen dar?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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