Regionalkonflikt Afghanistan und Probleme einer Realisierung des Genfer Friedensabkommens
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Bundesminister des Auswärtigen hat mit Schreiben vom 7. November 1988 — 011— 300.14 — die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Fragen und Antworten26
Hat der Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan nach Auffassung der Bundesregierung Auswirkungen auf die politische Lage in Europa und auf die Ost-West-Beziehungen allgemein? Worin würden diese bestehen?
Der Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan war und ist seit 1979 eine Forderung des Westens, der die Sowjetunion jetzt nachgekommen ist. Sie beendet hierdurch eine Verletzung grundlegender Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen sowie der Schlußakte von Helsinki, die hier auch im Verhältnis der KSZE-Teilnehmerstaaten zu anderen Staaten in der Welt Gültigkeit hat.
Mit dem Truppenabzug aus Afghanistan wird ein entscheidendes Hindernis für eine grundlegende Verbesserung der West-Ost-Beziehungen beseitigt. Der in dem Truppenabzug zum Ausdruck kommende Verzicht auf gewaltsame Expansion trägt zur Vertrauensbildung bei und gibt zur Hoffnung auf die Lösung anderer Regionalkonflikte Anlaß. Dies hat auch für das politische Klima in Europa und die West-Ost-Beziehungen insgesamt positive Auswirkungen.
Wie bewertet die Bundesregierung die Unterzeichnung der Genfer Afghanistan-Abkommen?
Die Genfer Übereinkommen zu Afghanistan stellen einen entscheidenden ersten Schritt zu einer politischen Lösung der gegenwärtigen Krise in Afghanistan dar. Sie sind als Erfolg des Widerstands des afghanischen Volkes gegen die sowjetische Besetzung, der konsequenten Haltung Pakistans sowie der kontinuierlichen Afghanistanpolitik des Westens und der überwältigenden Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft zu werten.
Genf wäre aber ohne eine Neubewertung der sowjetischen Außenpolitik unter Generalsekretär Gorbatschow nicht möglich gewesen. Die Ausdauer und das Geschick des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Beauftragten, Diego Cordovez, haben in großem Umfang zum Abschluß beigetragen.
Die Genfer Abkommen stellen jedoch keinen Friedensvertrag dar. Es wurden weder Vereinbarungen über einen Waffenstillstand noch über künftige politische Strukturen getroffen. Die rasche Bildung einer repräsentativen Regierung, in einem Selbstbestimmungsprozeß, an dem der Widerstand voll beteiligt ist, muß daher jetzt folgen. Nur dadurch kann dem Land nach Abzug der sowjetischen Truppen der innere Frieden zurückgegeben werden.
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Mudjahedin diese Abkommen offen bekämpfen?
Der afghanische Widerstand wurde bei den Genfer Verhandlungen nicht beteiligt und lehnt die Abkommen vom 14. April 1988 weiterhin ab. Dies bedeutet eine erhebliche Erschwernis bei der Umsetzung der Abkommen. Die Bundesregierung erhofft sich jedoch von allen beteiligten afghanischen Parteien Zurückhaltung, Augenmaß und politische Verständigungsbereitschaft. Nur durch eine politische Lösung unter Verzicht auf Gewalt wird Afghanistan seinen inneren Frieden wiederfinden können.
Hat die Bundesregierung auf die Mudjahedin eingewirkt, die Abkommen zu respektieren, und ggf. auf welche Art ist diese Einwirkung erfolgt, bzw. warum hat sie darauf verzichtet?
Die Bundesregierung hat auch zusammen mit ihren Partnern in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit wiederholt öffentlich und in Gesprächen mit Vertretern des Widerstands erklärt, daß sie der Einhaltung und Respektierung der Bestimmungen der Genfer Abkommen große Bedeutung beimißt. Sie hat alle am Afghanistankonflikt Beteiligten zur Verständigungsbereitschaft aufgefordert.
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Mudjahedin Menschenrechtsverletzungen begangen haben? Um welche Praktiken handelt es sich, und was hat die Bundesregierung unternommen?
Über Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan hat der Sonderberichterstatter der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, Prof. Ermacora, berichtet. Durch Resolutionen, die von der Bundesregierung miteingebracht wurden, haben die Generalversammlung und die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen mehrfach die Menschenrechtsverletzungen angeprangert. Die darin enthaltenen Feststellungen wenden sich mit Recht in erster Linie gegen das Regime in Kabul und die sowjetischen Interventionstruppen. Darüber hinaus wurden aber alle Konfliktparteien aufgefordert, die Prinzipien und Regeln internationaler Humanität zu respektieren.
Hält die Bundesregierung einen bewaffneten Kampf der Mudjahedin auch nach einem Abzug der sowjetischen Truppen für legitim?
Die Politik der Bundesregierung ist Friedenspolitik. Sie hofft, daß das leidgeprüfte afghanische Volk nach Abzug der sowjetischen Truppen schnell zu Einheit und Versöhnung unter Verzicht auf Gewaltanwendung findet.
Sind der Bundesregierung Vorkommnisse bekannt, die auf ein Unterlaufen oder einen Bruch der Genfer Abkommen durch eine oder mehrere der Vertragsparteien hindeuten?
Der Bundesregierung sind gegenseitige Vorwürfe der Vertragspartner, die Genfer ,Abkommen gebrochen zu haben, bekannt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die gegenseitigen Anschuldigungen zu verifizieren. Die Überprüfung der Einhaltung der Genfer Akbommen ist Aufgabe der Überwachungstruppe der Vereinten Nationen, UNGOMAP, die ihre vertraulichen Berichte direkt und ausschließlich an die Vertragsparteien richtet. Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung der Aktivitäten der Vereinten Nationen in Afghanistan mehrfach öffentlich sowohl allein als auch mit ihren Partnern in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht.
Worum handelt es sich, wer ist dafür verantwortlich und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Siehe Antwort auf Frage 7.
Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang Äußerungen aus den Regierungen Pakistans und der USA, die Mudjahedin bis zum militärischen Sieg unterstützen zu wollen?
Die USA haben sich in Genf das Recht vorbehalten, den afghanischen Widerstand mit Waffen auch nach Abschluß der Genfer Abkommen zu unterstützen, wenn die Sowjetunion fortfährt, das Regime in Kabul in 'gleicher Weise zu unterstützen. Dies wurde von der Sowjetunion akzeptiert.
Von pakistanischer Seite sind der Bundesregierung Äußerungen der genannten Art nicht bekannt.
Aus welchen Gründen hat nach Auffassung der Bundesregierung die US-Administra tion in den Jahren 1982, 1983 und 1985 den Abschluß eines Afghanistan-Abkommens ähnlich dem nun zustande gekommenen verhindert, obwohl ein solches nach Aussagen des UNO-Vermittlers Cordovez fast fertiggestellt war?
Den seit 1982 andauernden Vermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und seines Persönlichen Beauftragten Diego Cordovez lag folgender, auf vier Elementen beruhender Vorschlag zugrunde:
- bilaterale Übereinkunft zwischen Pakistan und Afghanistan zur Frage der Nichteinmischung;
- Erklärung internationaler Garantien durch die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion;
- bilaterale Übereinkunft zur Frage der freiwilligen Rückkehr der Flüchtlinge zwischen Pakistan und Afghanistan;
- Frage des Verhältnisses dieser drei Elemente zum Truppenabzug.
Die USA haben diesen Vorschlag von Anfang an unterstützt. Ein entscheidendes Element zur Realisierung dieser Paketlösung war jedoch stets der vollständige und unwiderrufliche Abzug der sowjetischen Interventionstruppen innerhalb eines festen und akzeptablen Zeitrahmens. Darauf ist die Sowjetunion in den genannten Jahren nicht eingegangen.
Welche Auswirkungen hatte dies auf die inte rnationale Lage?
Die mangelnde Kompromißbereitschaft der Sowjetunion in der Frage der Lösung des Afghanistankonflikts hatte eine deutliche Belastung der gesamten internationalen Lage zur Folge. Die überwältigende Mehrheit der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in den vergangenen Jahren stets die sowjetische Besetzung Afghanistans verurteilt.
War der Bundesregierung die Nutzung des Staatsgebiets der Bundesrepublik Deutschland für die Lieferung militärischen Nachschubs an die Mudjahedin durch die USA zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt? Hatte die Bundesregierung zugestimmt und ggf. in welcher Form?
Der Bundesregierung ist über eine angebliche Nutzung des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland für die Lieferung militärischen Nachschubs an die Mudjahedin durch die USA nichts bekannt.
Ist die Lieferung von Waffen an die Mudjahedin im Umfang von etwa einer halben Milliarde Dollar im Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 15. Mai 1988 durch die US-Regierung der Bundesregierung bekannt gewesen?
Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt.
Hat sie einer Lieferung unter Nutzung des Territoriums und der Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt und ggf. warum und in welcher Form?
Siehe Antwort zu Frage 12.
Hält die Bundesregierung Waffenlieferungen an eine oder beide der Konfliktparteien für nützlich im Rahmen des Friedensprozesses? Wie begründet sie ihre Auffassung?
Afghanistan kann nach Abzug der sowjetischen Truppen nur zu einem inneren Frieden finden, wenn alle beteiligten Parteien die militärischen Auseinandersetzungen beenden. Das Unterlassen von Waffenlieferungen an alle beteiligten Parteien dient einem solchen Prozeß.
Ist die Bundesregierung über die Lieferung der mit bundesdeutscher Beteiligung produzierten Stinger-Luftabwehrrakete durch die USA an die Mudjahedin vorab konsultiert worden? Wie bewe rtet sie diese Lieferung?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine Firmen in der Bundesrepublik Deutschland an der Produktion von Stinger-Luftabwehrraketen in den USA beteiligt.
Welche Organisationen afghanischer oder bundesdeutscher Staatsbürger auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt Finanzmittel der US-Regierung? Wie bewertet die Bundesregierung beispielsweise entsprechende Aktivitäten des Mercy-Fund?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, von p rivaten Hilfsorganisationen hierzu Auskünfte zu erfragen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob deutsche Organisationen von der US-Regierung oder durch den Mercy-Fund Mittel erhalten, um humanitäre Projekte in Afghanistan zu unterstützen.
Sind bundesdeutsche Regierungsstellen direkt oder indirekt daran beteiligt gewesen, Exilafghanen in der Bundesrepublik Deutschland für die CIA zu rekrutieren, wie dies seit Anfang der achtziger Jahre erfolgt ist? Hat es eigenständige Aktivitäten von bundesdeutschen Geheimdienststellen oder anderen Regierungsstellen gegeben?
Erster Teil der Frage: nein
Zweiter Teil der Frage: Zu den behaupteten Aktivitäten deutscher Dienststellen wird üblicherweise eine Auskunft nicht erteilt.
Hat der in Afghanistan von Mudjahedins an die Behörden übergebene bundesdeutsche Staatsbürger türkischer Herkunft, Osman Demir, der behauptet, vom MAD nach Afghanistan geschickt worden zu sein, jemals unter diesem oder einem anderen Namen direkt oder indirekt Geld von irgendeiner Behörde des Bundes oder eines Landes erhalten?
Nein.
Herr Osman Demir ist nach Feststellung der Bundesregierung türkischer Staatsangehöriger. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist Herrn Demir nicht verliehen worden.
Ist Herr Osman Demir noch in Haft, bemüht sich die Bundesregierung um seine Freilassung?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, befindet sich Herr Demir noch in Haft. Seine Betreuung obliegt auf Grund völkerrechtlicher Bestimmungen den türkischen Behörden.
Ist die Bundesregierung bereit, sich aus humanitären Gründen bei den Mudjahedin für eine Freilassung der mehr als 300 sowjetischen Kriegsgefangenen einzusetzen? Hat sie dies bereits getan?
Die Bundesregierung kann die genannte Zahl der sowjetischen Kriegsgefangenen nicht bestätigen. Sie begrüßt im übrigen alle Bemühungen um die Freilassung von Kriegsgefangenen beider Seiten. Hier kommt dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes gemäß seinem völkerrechtlichen Auftrag eine besondere Aufgabe zu.
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Arten die von ihr an Pakistan gelieferten 40 Lastkraftwagen eingesetzt werden, und wie erfolgt dieser Einsatz?
Die Bundesregierung hat Pakistan 50 LKW kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Versorgung afghanischer Flüchtlinge in Pakistan bestimmt.
Existiert eine verbindliche Vereinbarung mit der pakistanischen Regierung, die den Einsatz der Lastkraftwagen zugunsten einer der Kriegsparteien ausschließt, sei es für den Transport von Waffen, Material oder Personen?
Die Bundesregierung hat gegenüber der pakistanischen Regierung unmißverständlich klargestellt, daß die LKW, die an den pakistanischen Flüchtlingskommissar in Islamabad geliefert werden, zur Versorgung der afghanischen Flüchtlinge eingesetzt werden.
Um welche Lastwagentypen handelt es sich, und wie hoch waren die Kosten? Welche weiteren Lieferungen sind geplant?
Es handelt sich um 5-t-LKW der Firma MAN. Über die Höhe der Kosten liegen noch keine genauen Angaben vor, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. Weitere Lieferungen sind nicht geplant.
Plant oder erwägt die Bundesregierung eine Anerkennung der durch die Siebener-Allianz der Mudjahedin in Peshawa ausgerufenen Gegenregierung? Wie begründet sie ihre Haltung?
Nach Bildung von Exilregierungen wird häufig die Bitte um eine Anerkennungserklärung an uns herangetragen. Es ist die ständige Praxis, solche Erklärungen nicht abzugeben.
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, daß humanitäre Hilfe der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich und direkt den notleidenden Personen zugute kommt und keine der beiden Kriegsparteien auf diese Weise unterstützt wird?
Die Bundesregierung stellt ihre Humanitäre Hilfe Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UNHCR, UNICEF), dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes sowie verläßlichen p rivaten Hilfsorganisationen (Nichtregierungsorganisationen; NRO's) zur Betreuung afghanischer Flüchtlinge zur Verfügung. Die ausschließliche Zweckbestimmung dieser Mittel, über die Rechnung zu legen ist, ist die Versorgung durch Kriegseinwirkung und Flucht betroffener Personen.