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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umgang mit einer wegen Beurlaubung nicht besetzten Abteilungsleitung in der Bundeszentrale für politische Bildung (G-SIG: 11002202)

Beginn und Dauer der Beurlaubung des Stelleninhabers, Vertretung durch das Direktorium, ggfs. zeitlich befristete Besetzung durch ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/265511.07.88

Umgang mit einer wegen Beurlaubung nicht besetzten Abteilungsleitung in der Bundeszentrale für politische Bildung

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Tätigkeitsbericht 1986 der Bundeszentrale für politische Bildung ist die Leitung der Arbeitsgruppe „Außerschulische politische Bildung" mit N.N. bezeichnet, nach Information des Direktoriums ist der Stelleninhaber zur Zeit beurlaubt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Seit wann dauert diese Beurlaubung an, und wie lange wird sie noch andauern?

2

Trifft es zu, daß die Leitung dieser Arbeitsgruppe vertretungsweise von Direktor M. übernommen wird, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Vermischung von Direktoriats- und Sacharbeit?

3

Wäre es im Fall einer über mehrere Jahre andauernden Beurlaubung nicht angebracht, diese Stelle im Rahmen eines ordnungsgemäßen Ausschreibungsverfahrens sachgemäß und gegebenenfalls zeitlich befristet zu besetzen?

Bonn, den 11. Juli 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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