Verfahren beim Buchankauf und bei der Buchförderung der Bundeszentrale für politische Bildung
der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung ist — insbesondere im Hinblick auf den öffentlich finanzierten Buchankauf — in den vergangenen Monaten zunehmend Gegenstand öffentlicher Kritik geworden. Nunmehr scheint für das die politische Wirksamkeit und Ausgewogenheit der Bundeszentrale kontrollierende Kuratorim wie für das Direktorium der Bundeszentrale die Notwendigkeit unumstritten, Kriterien und Verfahren beim Buchankauf transparent und inhaltlich nachvollziehbar zu gestalten.
Um diesen Aufklärungsprozeß zu unterstützen, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Wie kommt das Buchangebot der zweimal im Jahr stattfindenden „Buchrunden" zustande, und wie viele Titel umfaßt es durchschnittlich? Wie viele Titel umfaßte es für die Buchrunde im Mai 1988?
Wie wird dieses Buchangebot geprüft, und wie viele Titel wurden dem Direktorium im Mai 1988 für den Ankauf durch die Bundeszentrale vorgeschlagen?
Von wie vielen Titeln dieses Vorschlags hat das Direktorium den Ankauf beschlossen?
Wieviel Titel hat das Direktorium zusätzlich angekauft, von wem wurden diese Titel vorgeschlagen, und wie bzw. von wem wurde das Direktorium hierbei fachlich beraten?
Trifft es zu, daß das Direktorium den Parteien und parteinahen Stiftungen ein Vorschlagsrecht beim Buchankauf einräumt, und werden diese Vorschläge gegebenenfalls vom zuständigen Fachreferat begutachtet? Falls nicht, weshalb nicht?
Wie viele und welche Titel wurden in das „Zusatzangebot zum Verzeichnis der Publikationen" vom Mai 1988 im Rahmen solcher Vorschläge aufgenommen und angekauft? Warum wurden diese nicht ausdrücklich als Vorschläge von Parteien bzw. Stiftungen gekennzeichnet?
In welcher Weise ist die sachliche Verantwortung und Zuständigkeit des Fachreferates „Förderung des politischen Buches" und der Fachabteilung „Publizistik" im Geschäftsverteilungsplan der Bundeszentrale vorgegeben, und wird diese für die Vorbereitung der gesamten Entscheidungen über den Buchankauf durch das Direktorium in vollem Umfang ausgeschöpft? Falls nicht, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Gefahr parteipolitischer Klientelbewirtschaftung beim Buchankauf, die sich an diversen veröffentlichten Äußerungen von seiten des Direktoriums durchaus belegen läßt, so z. B. im SPIEGEL, Nummer 22/1988: ,„Nach ungefähr festgelegten Quoten", beschreibt Schultheiß das Verfahren, dürfe jede Richtung ihr genehme Werke unter die Leute bringen' oder in der Stuttgarter Zeitung vom 27. Mai 1988, ebenfa lls Direktor Schultheiß: ,Immerhin habe jeder der drei Direktoren seine „politischen Lieblingskinder" und müsse deshalb auch mal eine Kröte schlucken'?
Gibt es bei den Landeszentralen für politische Bildung eine vergleichbare Praxis — im Hinblick auf Vorschläge von Parteien und Stiftungen — beim Buchankauf?
Sind alle im Rahmen des Buchankaufs erworbenen Titel im „Zusatzangebot zum Verzeichnis der Publikationen" vom Mai 1988 aufgeführt, oder gibt es daneben noch Sonderverteiler, worauf die folgenden Ausführungen im Tätigkeitsbericht 1986 der Bundeszentrale schließen lassen: „Eine begrenzte Anzahl dieser Publikationen (gemeint sind Publikationen, deren Ladenverkaufspreis gesenkt werden konnte) wird in einer kleineren Stückzahl einem besonders interessierten Bezieher-kreis durch die Bundeszentrale zugänglich gemacht" (Tätigkeitsbericht 1986, Seite 33)?
Um welche Titel handelt es sich bei diesen Publikationen, wie viele Exemplare wurden jeweils angekauft, und wer ist Adressat dieses Sonderverteilers bzw. gehört zu dem „besonders interessierten Bezieherkreis" in den Jahren 1986, 1987 und im laufenden Jahr 1988?
Welche Bücher haben seit 1985 Förderung durch einen Zuschuß zu den Herstellungskosten erhalten und in welcher Höhe? Wie bzw. von wem wurde über diese Zuschüsse entschieden?