Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/2812
23.08.88
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/2745 —
Lebenssituation der Bäuerinnen
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 515 - 6551/29 — hat mit Schreiben vom 17. August 1988 die
Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
führt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landfrauenverband in
diesem Jahr eine Befragung über die Lebenssituation der Bäuerinnen
durch.
1. Sind der Bundesregierung vor dieser Befragung bereits andere
Untersuchungen und deren Ergebnisse zu diesem Thema bekannt,
und wenn j a, welche?
Die Ergebnisse von Untersuchungen vor 1966 haben Eingang in
die Frauenenquete 1966 und damit in Teil V des Berichts der
Bundesregierung über die Situation der Frauen (Drucksache VI/
3689) gefunden. Zwischenzeitlich sind u. a. von der
Forschungsgesellschaft für Agrarpolitik und Agrarsoziologie e. V. (FAA) in
Bonn einige Untersuchungen durchgeführt und in ihrer
Schriftenreihe veröffentlicht worden:
Heft 230 Lebensverhältnisse in kleinbäuerlichen Dörfern 1952
und 1972. Herausgeber: Prof. Dr. B. van Deenen — Prof.
Dr. H. J. Herlemann — Prof. Dr. M. Köhne — Dr. E.
Mrohs — Prof. Dr. U. Planck — Prof. Dr. H. Spitzer, Hiltrup
1975, Landwirtschaftsverlag.
Heft 244 Bildungsverhalten der Landfrauen — Ergebnisse einer
repräsentativen Befragung von 1549 landwirtschaftlich
tätigen Frauen in der Bundesrepub lik Deutschland
1976 —. Von W. Bommert, E. Büttner, Bonn 1977.
Heft 245 Bestimmungsgründe der Weiterbildungsbereitschaft
von Landfrauen — Befunde einer repräsentativen
Befragung über Bildungsverhalten und Bildungsabsichten
von 1 549 landwirtschaftlich tätigen Frauen in der
Bundesrepublik Deutschland —. Von Dr. W. Bommert, Bonn
1977.
Heft 246 Einstellungen von Landfrauen zur Ausbildung der
jüngeren Generation und die Ausbildung ihrer Kinder
— Befunde einer repräsentativen Befragung von 1 549
landwirtschaftlich tätigen Frauen in der Bundesrepublik
Deutschland 1976 —, Von Dr. E. Büttner, Bonn 1978.
Heft 260 Landfrauen in Bet rieb, Haushalt und Familie —
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in acht Dörfern
der Bundesrepublik Deutschland —. Von Prof. Dr. B. van
Deenen und Chr. Kossen-Knirim, Bonn 1981.
Heft 278 Seminar für Soziologie der Universität Bonn — Warum
heiratet man (k)einen Landwirt? — Ergebnisse einer
empirischen Untersuchung zur Partnerwahl in der
Landwirtschaft —. Herausgeber: Prof. Dr. B. van Deenen,
Bearbeiter: A. Meuther, Bonn 1987.
2. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Befragung
und deren Auswertung, und von wem werden diese Kosten
getragen?
Der Bundesregierung sind für die Befragung keine Kosten
entstanden. Die Befragung ist vom Deutschen Landfrauenverband in
Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und Ortsvereinen in
eigener Verantwortung durchgeführt worden.
Die Auswertung der Erhebungsbögen wird vom Institut für
Strukturforschung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
Braunschweig-Völkenrode (FAL) vorgenommen. Der FAL werden
für 1988 und 1989 zusätzliche Mittel für die Einstellung einer
Datentypistin/eines Datentypisten (10 Monate) und einer(s)
wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (12 Monate)
bereitgestellt. Die Kosten hierfür werden sich insgesamt auf ca. 96 000 DM
belaufen und aus Kapitel 10 10 — Bundesforschungsanstalten — des
Bundeshaushaltes getragen.
3. Auf welche Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, daß mit
der Befragung repräsentative Ergebnisse erzielt werden?
Ausgehend von der Grundgesamtheit aus der
landwirtschaftlichen Arbeitskräfteerhebung ist vom Statistischen Bundesamt für
die Gruppe der Betriebsinhaberinnen und Ehefrauen der
Betriebsinhaber ein nach Bundesländern, Betriebsgrößenklassen
und Altersgruppen differenzie rter Auswahlplan aufgestellt
worden, dessen Gesamtumfang auf den Fragebogen abgestellt
wurde. Dieser Auswahlplan wurde dem Deutschen
Landfrauenverband e. V. zur Verfügung gestellt.
4. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der
Auswertung der Befragung, und in welcher Weise plant sie die
Veröffentlichung der Ergebnisse?
Es ist damit zu rechnen, daß die Auswertung der Erhebungsbögen
durch die FAL Ende 1989 abgeschlossen ist. Eine
Veröffentlichung der Ergebnisse ist zu gegebener Zeit vorgesehen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, bereits vor Abschluß der
Auswertung einen Zwischenbericht zu geben?
Die Veröffentlichung eines Zwischenberichtes ist von der
Bundesregierung nicht vorgesehen.
Schon zum jetzigen Zeitpunkt steht fest und wird von der
Bundesregierung anerkannt, daß die Bäuerinnen überdurchschnittlichen
physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind und daß
ihre soziale Absicherung unzureichend ist. Die laufende Befragung
wird diese Erkenntnis bestätigen.
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung aufgrund dieser
Erkenntnis ergreifen, um die Situation der Bäuerinnen zu
verbessern?
Im Vorspann zu den Fragen 6 bis 9 wird von der Unterstellung
ausgegangen, daß die soziale Absicherung der Bäuerin
unzureichend ist und die Untersuchung dies bestätigen wird. Die Bäuerin
ist jedoch in den agrarsozialen Sicherungssystemen gegen die
wesentlichen Risiken des Lebens (Alter, Krankheit, Unfall)
geschützt. Trotz einer weitreichenden Hinterbliebenensicherung für
die Bäuerin in der Altershilfe für Landwirte und einer getrennten
Auszahlung des Verheiratetenaltersgeldes seit 1. Januar 1986
wird jedoch die soziale Sicherung der Bäuerin im Altersfall in
Einzelbereichen als unzureichend bezeichnet. Nach geltendem
Recht handelt es sich bei den Beiträgen zur Altershilfe für
Landwirte nämlich um Beiträge des Unternehmers, nicht des
Unternehmens. Daher können die entrichteten Beiträge nur dem
beitragspflichtigen Unternehmer zugerechnet werden; nur dieser
erwirbt einen originären Anspruch auf die spätere Leistung.
Daraus können sich Lücken in der sozialen Absicherung in den Fällen
ergeben, in denen ein eigenständiger Versichertenstatus
vorausgesetzt wird. Ob und inwieweit in dem Teilsicherungssystem der
Altershilfe für diese Fälle ergänzend Vorsorge getroffen werden
müßte, soll teilweise durch die laufende Untersuchung
herausgefunden werden.
Im Rahmen der anstehenden Reform der agrarsozialen
Sicherungssysteme wird die soziale Absicherung der Bäuerin mit in die
Diskussion einbezogen werden müssen. Hierbei gilt es jedoch den
Grundsatz zu beachten, daß eine eigene Versicherung nicht nur
Rechte in bezug auf Leistungsansprüche, sondern auch Pflichten
in bezug auf die Beitragszahlung schafft.
Die Untersuchung soll darüber hinaus Erkenntnisse über die
betriebliche Situation, die familiäre Situation, die
Arbeitsbelastung, die Ausbildungssituation, das Engagement in der
Direktvermarktung oder bei Urlaub auf dem Bauernhof und anderes
geben. Da die Untersuchungsergebnisse noch nicht vorliegen, ist
es naheliegend, daß die Bundesregierung noch keine Angaben
machen kann, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden
sollten, um die Situation der Bäuerinnen insgesamt zu verbessern.
7. Welche finanziellen Mittel wird die Bundesregierung zum Ergreifen
dieser Maßnahmen aufwenden und innerhalb welchen Zeitraumes?
Da noch nicht feststeht, welche Maßnahmen überhaupt ergriffen
werden müssen, lassen sich weder Aussagen zur Höhe der
erforderlichen Mittel, noch für welchen Zeitraum diese Mittel benötigt
werden, machen.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, schon vor Abschluß der
Befragungsauswertung vorläufige Maßnahmen zur Verbesserung der
Situation der Bäuerinnen zu ergreifen?
Wenn ja, welche?
Da die Frage der sozialen Sicherung der Bäuerin im Rahmen der
Reform des agrarsozialen Sicherungssystems einen der
Diskussionsschwerpunkte bilden wird, könnten sich insoweit bereits vor
Abschluß der Befragungsauswertung Maßnahmen durch die
Bundesregierung ergeben.
9. Wie läßt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Tatsache, daß
einerseits durch die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sich der
wirtschaftliche Druck auf die bäuerlichen Betriebe mit
Einkommensverschlechterungen und entsprechend höherer Arbeitsbelastung für
alle in den Betrieben Arbeitenden verstärkt, damit vereinbaren, daß
andererseits dringend Schritte zur Entlastung und Verbesserung der
Situation der Bäuerinnen ergriffen werden müssen?
In wachsenden Volkswirtschaften, wie die der Bundesrepublik
Deutschland, ändern sich die wi rtschaftlichen
Rahmenbedingungen kontinuierlich und führen zu einer fortschreitenden
Arbeitsteilung und ständigen strukturellen Anpassung aller
Wirtschaftsbereiche. Die Notwendigkeit zur Anpassung an sich ändernde
Preis-Kosten-Verhältnisse wird in der Landwirtschaft durch
zahlreiche agrarpolitische Maßnahmen abgefedert. Zunehmende
Fortschritte im Bereich der Produktion, der Technik und
insbesondere der Organisation ermöglichen in aller Regel, daß durch
geeignete Anpassungsschritte die Arbeitsbelastung des einzelnen
nicht steigt, sondern eher sinkt. Insofern besteht grundsätzlich
kein Konflikt zwischen der strukturellen Anpassung und der
Arbeitsbelastung in den Bet rieben.
Dies schließt nicht aus, daß in einzelnen Bet rieben die Bäuerinnen
überdurchschnittlich belastet sind. Hier gilt es u. a., die Arbeit
zwischen den Familienmitgliedern besser zu verteilen, den
Betrieb arbeitsmäßig zweckmäßiger zu organisieren oder die
vorhandenen Arbeitskapazitäten effektiver einzusetzen. Die
Entscheidung über Umfang und Art des Arbeitseinsatzes des
einzelnen kann jedoch nur innerhalb der Familie erfolgen. Die
Bundesregierung hat hier durch Einführung der EG-weit beschlossenen
Flächenstillegungsmaßnahmen sowie der vorgesehenen
Einführung der Produktionsaufgaberente Möglichkeiten eröffnet, die
Betriebe unter einkommensmäßiger Absicherung auch
arbeitsmäßig zu entlasten und somit auch die Lebensverhältnisse der
Bäuerinnen positiv zu beeinflussen.]