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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bedrohen afghanische Mudjahedin Ex-Bundestagsabgeordnete? (G-SIG: 11002711)

Drohbrief eines gewissen Wakil Mumtas aus Köln gegen die ehemalige Bundestagsabgeordnete Frau Gottwald, Fälle von Bedrohung oder Einschüchterung durch afghanische Mudjahedin, Zusammenarbeit von Mudjahedin-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland mit Organisationen aus der Türkei oder dem Iran

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.08.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/276308.08.88

Bedrohen afghanische Mudjahedin Ex-Bundestagsabgeordnete?

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die West-Berliner Tageszeitung „die tageszeitung" (taz) veröffentlichte am 24. Mai 1988 einen Leserinnenbrief der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frau Gottwald zum Thema Afghanistan. Darin setzte sie sich kritisch mit den afghanischen Mudjahedin und mit der Afghanistan-Berichterstattung der taz auseinander und bezeichnete insbesondere den für seine blutigen Praktiken bekannten, fundamentalistischen Mudjahedin-Führer Hekmatyar als „rechtsradikalen Killer".

Daraufhin schrieb ein Wakil Mumtas, Hahnenstr. 23, Efferen-Studentendorf, 5000 Köln, unter dem Datum vom 27. Mai 1988 einen Brief „An die Redaktion von Taz" , der Frau Gottwald bedroht und ankündigt, ihr „eine Lektion erteilen" zu wollen. Dieser Brief hat den Wortlaut:

An die Redaktion von Taz

Sie haben am 16. Mai 1988 ein Gespräch mit dem Führer der islamischen Revolution in Afghanistan veröffentlicht. Wir Moslems haben es begrüßt. Neben den uns gut gesinnten Zeitungen wie die Welt, FAZ und Bild sind ihre Zeitung die ersten der sogenannten Linken die einiges „dazugelernt" haben. Wir kaufen Ihre Zeitung seitdem und lesen es regelmäßig, das hat uns unser Führer Hekmatyar (Allah sei mit ihm) empfohlen.

In den letzten Tagen schreiben auf Ihrer Leserbrifseite manche Leser verbrecherische Sachen über islamische Revolution und ihre Führer in Afghanistan. Die Hure Gabi aus Hamburg, die wir bestimmt finden werden und ihr eine Lektion erteilen werden, hat uns zutiefst beleidigt, auch ein verbrecherischer Leser, der zur Zeit in Pakistan ist, schimpfte mit uns und unserer Revolution.

Wir verstehen nicht, warum Sie solchen Huren und Verbrecher erlauben, uns zu beleidigen. Wir haben diese Sachen mit unseren deutschen Brüder in Bonn besprochen und Ratschlag geholt.

Bruder Jürgen Todenhöfer hat zwar gesagt, wir sollen die Sache nicht Ernst nehmen. Er riet uns davon ab, Ihre Zeitung zu lesen. Er meinte die Leute dieser Zeitung sind ein Haufen von ehrlosen Anarchofaschisten, Lesben und Schwulen, die zu jedem Verbrechen fähig sind und ehrlose Schurken sind.

Wir Moslems in der BRD warnen Sie, Ihr Verbrechen gegen Islam und Afghanistan zu beenden. Faschisten wie Sie, die wie Parasiten leben dürfen der heilige Name des Islams nicht beschmutzen. Unsere Brüder in Berlin haben den Auftrag, wachsam zu sein. Allah möchte uns gegen die Banden der Taz-Verbrecher und Faschisten schützen. Verflucht seid Ihr ehrlose Banditen!

(Unterschrift)

(Eigenheiten in Stil, Grammatik und Rechtschreibung wurden belassen.)

Vor dem Hintergrund dieses Briefes fragen wir die Bundesregierung:

Fragen9

1

Lebt ein Wakil Mumtas in der Bundesrepublik Deutschland? Ist dieser Name echt, oder hat sich eine andere Person dieses Namens bedient?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über bisherige Aktivitäten der fraglichen Person vor?

3

Hält die Bundesregierung den zitierten Brief aufgrund eigener Untersuchungen für authentisch?

4

Sieht sie eine Gefährdung der ehemaligen Abgeordneten Frau Gottwald oder der taz für gegeben, und welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung gezogen und welche konkreten Maßnahmen eingeleitet?

5

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen afghanische Mudjahedin oder Kräfte, die ihnen politisch nahestehen, Landsleute auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland oder Bundesbürger bedroht oder eingeschüchtert haben?

6

Um wieviel Fälle handelt es sich, und worin haben diese Fälle von Bedrohung und Einschüchterung bestanden?

7

Was ist der Bundesregierung über Fälle politisch motivierter Gewalt durch Mitglieder oder Sympathisanten von Mudjahedin-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland bekannt?

8

Um was für Fälle handelt es sich, und wie viele sind bekannt?

9

Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit von Mitgliedern oder Sympathisanten von Mudjahedin-Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland mit islamischen, fundamentalistischen oder faschistischen Organisationen aus der Türkei oder dem Iran vor? Worum handelt es sich?

Bonn, den 8. August 1988

Frau Beer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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