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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kontrollstellen anläßlich der IWF-Tagung (G-SIG: 11002731)

Ermittlungsverfahren gegen terroristische Vereinigungen, Anzahl der Kontrollstellen 1988, Erfolgsquote, Zulassung von Kontrollstellen anläßlich von Straftaten nach § 100a StPO, evtl. Speicherung der Kontrolldaten gem. § 163d Abs. 1 StPO

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

17.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/279017.08.88

Kontrollstellen anläßlich der IWF-Tagung

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Generalbundesanwalt (GBA) Rebmann hat wegen eines am 3. August 1988 fehlgeschlagenen Brandanschlags auf das Wohnhaus des Vorstandssprechers der Kreditanstalt für Wiederaufbau, deren Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds IWF in einem Bekennerschreiben herausgestellt wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitglieder einer terroristischen Vereinigung eingeleitet (Süddeutsche Zeitung 6. August 1988).

Außerdem hat nach Meldung der „tageszeitung" vom 11. August 1988 der Ermittlungsrichter am BGH auf Antrag des GBA am 20. Mai 1988 und erneut im Juni 1988 die Einrichtung von Kontrollstellen im gesamten Bundesgebiet einschließlich West-Berlin für einen unbegrenzten Zeitraum angeordnet.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Trifft es zu, daß seit Anfang des Jahres 1988 neue Anordnungen von Kontrollstellen durch den BGH-Ermittlungsrichter ergangen sind?

2

Wann sind die entsprechenden Beschlüsse des BGH ergangen, für welchen örtlichen und zeitlichen Umfang galten sie, und wann wurden sie ggf. erneuert und/oder modifiziert?

3

Wann wurden die diesen Beschlüssen zugrundeliegenden Anträge durch den GBA gestellt, und wann wurden die diesen Anträgen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren eingeleitet?

4

Welche Anlässe lagen der Einleitung dieser Ermittlungsverfahren im einzelnen zugrunde, von wann datieren diese?

5

Gegen welche terroristischen Vereinigungen (Namen) und welchen (un-)bekannten Beschuldigten (Anzahl) richten sich diese Verfahren?

6

Worauf gründete der GBA den für die Aufnahme von Ermittlungen nach § 129a StGB erforderlichen Anfangsverdacht,

daß begangene Delikte nicht von einem einzelnen Täter, sondern einer Personenmehrheit begangen worden sind,

daß diese den Charakter einer terroristischen Vereinigung hat,

soweit Kontrollstellen für mehrere Bundesländer bzw. bundesweit beantragt und genehmigt wurden, daß diese sich auch in anderen Bundesländern aufhält bzw. dort tätig ist?

7

Welche Tatsachen rechtfertigten in diesen Fällen die Annahme gemäß § 111 StPO, daß die beantragten bzw. genehmigten Kontrollstellen in ihrem konkreten örtlichen und zeitlichen Umfang „zur Ergreifung des Täters oder zur Sicherstellung von Beweismitteln führen" können?

8

Wie viele Kontrollstellen sind aufgrund der im Jahre 1988 ergangenen Anordnungen

— wegen welcher konkreten Ermittlungsverfahren,

— aus welchen Anlässen,

— in welchen Orten/Bundesländern,

— mit welchen Erfolgen (Anzahl der Ergreifungen und Sicherstellungen),

— bei Kontrolle wie vieler Personen insgesamt durchgeführt worden?

9

Trifft es insbesondere zu, daß es bereits in Berlin an den Grenzkontrollpunkten Dreilinden und Heiligensee Kontrollstellen (wann ggf.) gegeben hat (taz 11. August 1988), ebenso mehrfach in Köln (wann ggf.)?

10

In welchem örtlichen und zeitlichen Umfang sind 1987 anläßlich von Anschlägen im Zusammenhang mit der Volkszählung insgesamt Kontrollstellen angeordnet und tatsächlich eingerichtet worden, welche Erfolge (s. o. Frage 8) hat dies erbracht?

11

Ist es in den bisher vom GBA beantragten Kontrollstellen (20 bis März 1988; laut Bundesregierung – Drucksache 11/2066 –) jemals zu einer Täterergreifung oder Beweismittelsicherstellung gekommen (zu wie vielen jeweils), wo das zugrundeliegende Ermittlungsverfahren nicht eingestellt worden wäre (wie viele ggf.)?

12

Ist das in Drucksache 11/837 zu Frage 10 (Abgeordneter Lüder) insoweit genannte eine Verfahren inzwischen ebenfalls eingestellt, und ist der Ausgang des dort erwähnten einen Verfahrens aus Bayern inzwischen bekannt?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Weise der GBA im Rahmen seiner Anträge nach § 111 StPO bei der Begründung der Erfolgsaussichten diese nahezu „Null" betragende Erfolgsquote berücksichtigt?

14

Schließt sich die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit der – nicht mit den Voraussetzungen nach § 111 StPO übereinstimmenden – Auffassung des Bundesinnenministers an (FAZ 28. Juli 1987), „alle Möglichkeiten der Einrichtung von Kontrollstellen müßten zur Verunsicherung von Terroristen immer wieder genutzt werden"?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, die u. a. von CDU/CSU-Gliederungen gestellt wird, Kontrollstellen anläßlich von Straftaten nach § 100a StPO (= über 70 Einzeldelikte) zuzulassen? Plant sie eine dahingehende Gesetzesänderung, ggf. wann?

16

Schließen die o. g. angeordneten Kontrollstellen die Möglichkeit ein, auch Personen an solchen Kontrollpunkten anzuhalten und ihre Personalien aufzunehmen, welche an den gegen die IWF-Tagung bundesweit organisierten (Vorbereitungs-) Veranstaltungen teilnehmen wollen?

17

Wurden in den diesen Anordnungen zugrundeliegenden Verfahren zugleich die Speicherung der Kontrolldaten gemäß § 163d Abs. 1 StPO angeordnet, und welche Tatsachen rechtfertigten ggf. die hierfür erforderliche Erfolgsannahme?

18

Über wie viele Personen wurden demgemäß und/oder im Zusammenhang mit dem IWF-Protest bislang Daten gespeichert? In welchen Dateien? Sind vor der IWF-Tagung bei welchen Behörden und Ämtern besondere Lagezentren, Meldedienste, SPUDOK-Dateien (Einzelheiten) eingerichtet worden, und/oder werden die erfaßten Personalien Verdächtiger (wie viele) in APIS gespeichert?

Bonn, den 17. August 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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