Anträge auf Patentierung beim Bundespatentamt und beim Europäischen Patentamt
der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juni 1988 hat sich das Europäische Patentamt (EPA) entschieden, das erste europäische Patent für Pflanzen zu erteilen (bzw. die Technik, mit der der Proteingehalt von Futterpflanzen gesteigert werden kann) und somit den Artikel 53 b der Europäischen Patentkonvention umgangen, der besagt, daß „europäische Patente nicht erteilt werden dürfen für Pflanzensorten und Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren" .
Da nun damit gerechnet werden muß, daß — obwohl der o. a. Artikel 53 b noch nicht offiziell geändert wurde — nun auch Anträge von anderen gentechnisch oder genetisch veränderten Organismen auf Patentierung beim EPA vorliegen, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Anträge beim EPA und/oder beim Bundespatentamt auf Patentierung von gentechnisch/genetisch veränderten Organismen (einschließlich Viren und genetischem Material) vorliegen?
Wenn ja, wie viele Anträge sind es?
Welche Organismen (bzw. Methoden) sollen patentiert werden?
Welchen Zwecken dienen die veränderten Organismen (bzw. die Methoden)?
Wer sind die jeweiligen Antragsteller?
Aus welchen Bereichen kommen sie?
Wurden die Projekte, die nun zur Patentierung führen sollen, aus öffentlichen Mitteln gefördert?
Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Nach welchen rechtlichen Kriterien ist bei der Patentierung der Alfalfa-Pflanze (bzw. der Methode, sie zu verändern) vorgegangen worden bzw. soll in Zukunft vorgegangen werden?