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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entführungsfall Cordes/Schmidt (G-SIG: 11002845)

Identität und politisch-nationale Ausrichtung der Entführer, Bekanntgabe der die Freilassung veranlassenden Staaten und Vermittler, strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vermittler Raschid M., Rolle der Brüder H., von F.J. Strauß, des BND, der GSG 9, des BKA, des Privatagenten Werner Mauss und der Dresdner Bank, Höhe der Lösungsgelder, sonstige Zusagen der Bundesregierung auf Gegenleistungen, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens gegen Mohammed H.

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

14.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/301328.09.88

Entführungsfall Cordes/Schmidt

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wegen der über den Fall verhängten Nachrichtensperre haben sich in den letzten 11/2 Jahren zahlreiche Fragen gerade auch im Hinblick auf das Verhalten von Bundesbehörden ergeben, auf die die Bundesregierung nun rückhaltlose Auskunft geben sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Identität und politisch-nationale Ausrichtung der Entführer von Cordes und Schmidt?

2

Welche Stellen welcher Staaten haben den maßgeblichen Druck zur Freilassung der beiden Entführten in welcher Weise ausgeübt?

3

Aus welchen Mitgliedern bestand der Krisenstab der Bundesregierung?

4

Welche Vermittler waren in dieser Angelegenheit wie tätig?

5

Trifft es zu, daß gegen den Vermittler Raschid M. wegen des Verdachts der Beteiligung an der Cordes-Entführung (GA vom 10. Februar 1988) und der Nötigung der Bundesregierung (DAS vom 13. März 1988) ermittelt wird? Worauf stützt sich dieser Verdacht? Was ist der Stand der Ermittlungen?

6

Trifft die Angabe der Entführer zu, daß Raschid M. „die Geisel-Angelegenheit für finanzielle Belange ausgenutzt hat" (FR vom 7. September 1987), etwa indem er 2,5 Mio. DM des für Schmidt's Freilassung gezahlten Lösegeldes unterschlagen haben soll (Quick vom 10. Februar 1988)?

7

a) Trifft der Bericht der Quick vom 10. Februar 1988 zu, wonach das BKA unmittelbar nach der Festnahme von Mohammed H. in Frankfurt am 13. Januar 1987 einen Bericht verfaßt hat, worin es u. a. heißen soll: — über den Hintergrund der Entführung der TWA-Maschine am 14. Juni 1985: „... war die Identifizierung der Brüder H. möglich.", — „11. sonstige veranlaßte Maßnahmen: Überprüfungsmaßnahmen bei Bruder Abbas H.", — „Aufgrund der Festnahme des H. ist von einer erhöhten Gefährdung der im Libanon aufhältigen Deutschen auszugehen. Warnmeldung wird veranlaßt." ?

7

b) Geht die Bundesregierung nach wie vor von einer Beteiligung beider Brüder H. an der Flugzeugentführung aus? Wenn nein, wie kam der entgegengesetzte BKA-Bericht zustande?

7

c) Warum fand die angeregte „Überprüfung" des Abbas H. im Saarland an seiner bekannten Wohnadresse nicht sogleich, sondern erst elf Tage später statt, nachdem dieser am 16. Januar 1987 nach Beirut zurückfliegen konnte und nach den Entführungen von Cordes (17. Januar 1987) und Schmidt (20. Januar 1987)?

7

d) Wann, wie und mit welchen Ergebnissen wurden die angeregten Warnmeldungen an die im Libanon lebenden Deutschen abgesetzt? Erreichten diese auch Cordes und Schmidt? Ggf. wann?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, welche „wichtige Rolle" (Le Monde vom 18. September 1987) F. J. Strauß bei der Freilassung von Schmidt spielte und durch welchen „Verbindungsmann" bzw. „Vertrauensmann" er schon zwei Tage vorher von dieser erfuhr?

9

Trifft es zu, daß für die Freilassung von a) Schmidt — 5 Mio. DM durch die Firma Siemens (Quick vom 16. September 1987, dpa vom 11. September 1987) bzw. durch die Bundesregierung und Privatleute (SZ vom 9. September 1987 laut libanesischem Sicherheitsdienst), — 2 Mio. $ (Asch Scharia vom 11. September 1987) durch deutsche Privatleute (The Independent vom 12. September 1987), — 3 Mio. DM durch die Bundesregierung (Institut für Terrorismusforschung 4/88), — 18 Mio. DM durch die Firma Siemens (syrischer Verteidigungsminister Mustafa Tlass laut Quick vom 17. August 1988); b) Cordes — 2 Mio. $ (Asch Scharia vom 11. September 1987), — 3 Mio. $ (The Independet vom 12. September 1987); c) beiden — 5 Mio. $ (Asch Scharia vom 22. August 1987), — 8 Mio. DM durch die Firmen Hoechst und Siemens (WamS vom 30. August 1987) oder von wem ansonsten jeweils wiewiel Lösegeld gezahlt wurde?

10

Welche Zusagen machten die Unterhändler des Auswärtigen Amtes im April 1988 bei den Besuchen in Damaskus und Teheran sowie im August 1988 bei dem Zusammentreffen mit Ministerpräsident Kassem, Vize Chaddam und Außenminister Schara für welche Gegenleistungen?

11

Aus welchen Gründen hat das Bundeskabinett am 7. Juli 1987 — nach den Worten des BMWZ-Sprechers unter Hinweis auf die Reise des Unterhändlers des Auswärtigen Amtes „in mittelbarem Zusammenhang" mit Syriens Hilfe in der Geiselaffäre — insgesamt 146,1 Mio. DM blockierte Entwicklungshilfemittel für Syrien wieder freigegeben, Verhandlungen über weitere 75,5 Mio. DM aufgenommen (MoPo HH vom 9. September 1987), und zu welchen konkreten Gegenleistungen den verwaisten Botschafterposten in Damaskus wieder besetzt?

12

Auf welchen Zusagen der Bundesregierung wem gegenüber konkret beruhen die Aussagen der Entführer „... wenn die Bundesrepublik Deutschland ausführt, was sie zu tun hat und was uns innerhalb dieses Zeitraums versprochen worden ist ... Wir haben glaubhafte Zusicherungen für die Haftentlassung der beiden Brüder H. im Rahmen eines vereinbarten Programms" (Kommunique vom 4. September 1987). Schmidts Freilassung erfolge, nachdem „wir Garantien und Zusicherungen erhalten haben, die ... innerhalb des vereinbarten Programms erfüllt werden. (Sie) stelle die deutsche Regierung vor die Verantwortung, die Versprechen und Verpflichtungen zu respektieren, die sie gegenüber bestimmten Staaten übernommen hat ... " (Kommunique vom 7. September 1987; nach DIE ZEIT vom 11. September 1987)? Wie sind diese Zusagen bereits eingelöst worden oder werden wann eingelöst werden?

13

Wann ist im Krisenstab der Bundesregierung das erste Mal über die Möglichkeit gesprochen worden, das Hauptverfahren gegen Mohammed H. vor einer Jugendkammer zu eröffnen? Welche Schritte sind daraufhin durch welche Personen zur Bestimmung des Alters des Angeklagten in die Wege geleitet worden?

14

Hat der zuständige hessische Ministerpräsident Wallmann für den Fall einer Verurteilung von Mohammed H. — ggf. wann — ein bestimmtes Begnadigungsverhalten in Aussicht gestellt, wie der SPIEGEL vom 29. Juni 1988 berichtet? Welches?

15

Welche zusätzlichen Leistungen oder Zusagen durch wen sind zusätzlich für die Freilassung von Cordes abgegeben worden?

16

Mit welchen Erwägungen weist die Bundesregierung unsere Anerkennung für den Umstand von sich, daß sie mit ihrem Verhalten in dieser Geiselaffäre offenbar ihren stets betonten Grundsatz flexibler gehandhabt hat, nicht mit sog. Terroristen zu verhandeln und diesen insbesondere keine Zugeständnisse zu machen?

17

Mit welchen Erwägungen teilt oder bestreitet die Bundesregierung nach den Erfahrungen in dieser Angelegenheit die Einschätzung ihrer US-amerikanischen Bündnispartner, Syrien sei ein Zentrum und Drahtzieher des internationalen Terrorismus?

18

Auf welchen Maßnahmen konkret beruht die als Einschätzung der Bundesregierung wiedergegebene Wertung, daß ,,, besonders der Einsatz des BND" "entscheidenden Anteil an der Freilassung von Herrn Schmidt" hatte (Volksblatt, Die Welt, je vom 8. September 1987)?

19

Haben Schmidt oder Cordes vor ihrer Gefangennahme einmal dienstlichen Kontakt zum BND oder anderen Nachrichtendiensten gehabt, so daß die Hisbollah sie für Agenten halten konnte (Die Welt vom 30. März 1988)? Ggf. seit wann und wie?

20

Wann und mit welchem möglichen Einsatzziel hielten sich ggf. wie viele Angehörige der GSG 9 im Libanon oder in Syrien auf? Ist eine gewaltsame Befreiung der Geiseln erwogen und aus welchen Gründen ggf. fallen gelassen worden?

21

Wann, wie lange, auf wessen Veranlassung hin und mit welchen Ergebnissen ist der ehemalige iranische Botschafter und wegen Drogenhandels verdächtige Sadegh Ta. in dieser Angelegenheit als Vermittler tätig gewesen, wie die „neue Ruhr Zeitung" vom 5. September 1987 behauptet?

22

Trifft es zu, daß das Firmen-Telex und -Telefon des Vermittlers Raschid M. in sechs Fällen ohne richterliche Genehmigung abgehört wurde, gleichwohl aber ein BKA-Direktor diesem schriftlich das Gegenteil bestätigte (Quick vom 3. Februar 1987, DAS vom 13. März 1987)? Wann wurden die richterlichen Genehmigungen ggf. nachgeholt bzw. warum unterblieb dies? In wie vielen Fällen in den vergangenen fünf Jahren sind von TU-Maßnahmen Betroffenen nach Kenntnis der Bundesregierung in gleicher Weise wahrheitswidrige amtliche Auskünfte durch Bundesbehörden erteilt worden?

23

Trifft es zu, daß ein Dolmetscher im Verfahren gegen Mohammed H. insgeheim für das BKA arbeitete, so daß jener ihn erfolgreich wegen Befangenheit ablehnen konnte (DAS vom 13. März 1987)? Aus welchen Gründen wurde das BKA — trotz der offensichtlich darin liegenden Beeinträchtigung von H.'s Verfahrensrechten — in dieser Weise tätig?

24

Trifft es zu, daß das Bundeskriminalamt den ersten Besuch der Eltern des Angeklagten Mohammed H. in der Bundesrepublik Deutschland inkl. Hotelkosten und Zahnersatz für die Mutter H. finanzierte (TAZ vom 29. Juli 1988)? Aus welchen Gründen ggf.? War dies Teil der abgegebenen Zusagen, oder was versprach sich das BKA davon? Welche Gesamtkosten entstanden hierdurch?

25

Seit wann, in wessen Auftrag bzw. auf wessen Veranlassung hin und zu welchem Honorar wurden die Rechtsanwälte Mathias und Dr. Lothar M. in dieser Angelegenheit im weitesten Sinne tätig?

26

Worauf beruht die Einschätzung des Vermittlers Raschid M., Schmidt sei insbesondere durch „dem Einsatz der beiden Anwälte" freigekommen (Stuttgarter Zeitung vom 5. September 1987)? In welcher Weise sind diese auch vor Ort im Nahen Osten aktiv geworden?

27

Wie ist angesichts des im Verfahren bekanntgewordenen Umstands, daß die Anwälte M. offenbar erst vom 2. Oktober 1987 bis Januar 1988 ein Mandat des Angeklagten Mohammed H. hatten (SPIEGEL 32/88), deren Tätigkeit im Zeitraum zuvor zu erklären, etwa daß sie am 3. September 1987 den aus Beirut kommenden Raschid M. am Flugplatz abholten (Stuttgarter Zeitung vom 5. September 1987)?

28

Aus welchem Grunde und auf wessen Kosten verauslagten die Anwälte M. die zweite Reise der Eltern des H. durch die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (TAZ vom 29. Juli 1988) inkl. Augenoperation für den Vater H. (TAZ vom 25. Juli 1988)?

29

In welcher Weise waren die Anwälte M. nach Kenntnis der Bundesregierung an der Beschaffung eines Personaldokuments im Nahen Osten beteiligt, welches den Angeklagten jung genug für die Zuständigkeit einer Jugendkammer erscheinen ließ?

30

Aus welchen Gründen und auf wessen Veranlassung hin setzten die Anwälte ein allein von ihnen unterschriebenes Geständnis des Mohammed H. hinsichtlich der TWA-Entführung auf?

31

In welcher Weise waren BKA-Beamte bzw. -Beauftragte im Vorverfahren mit der „Betreuung" des Mohammed H. befaßt und wie häufig und mit welcher Aufgabe insbesondere bei den Mandantengesprächen mit den Anwälten M. anwesend?

32

Seit wann und in welcher Weise genau ist der Privatagent Werner Mauss — wohl als Herr Lange oder unter einem seiner anderen Alias-Namen — auf wessen Kosten und Auftrag/Veranlassung hin in der Geiselaffäre nach Kenntnis der Bundesregierung tätig geworden? Trifft es zu, daß Mauss auf Veranlassung der Firmen Hoechst und/oder Siemens bzw. deren Mittelsleuten tätig wurde? Trifft es ferner zu, daß er von Hermann Höcherl empfohlen und vermittelt wurde (SPIEGEL 33/88)?

33

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen Zwecken der Agent „Lange" zwischen Juni und Oktober 1987 mit einem Charter-Flugzeug bei geschätzten Gesamtkosten von ca. 300 000 DM in der Geiselangelegenheit zahlreiche, Flüge nach Luxemburg, Genf, Zürich, Nizza, Cannes, Athen Larnaca und in den Nahen Osten unternahm bzw. sind ihr einzelne Zwecke bekannt? Welche?

34

Welche Rolle spielte in der Geiselaffäre, speziell bei der Kooperation mit „Lange" und als Charterer des von ihm benutzten Flugzeugs, die Dresdner Bank, insbesondere deren Mitarbeiter B., nach Kenntnis der Bundesregierung?

35

Welche Kontakte zwischen „Lange" und Uwe Barschel sind der Bundesregierung bekannt, insbesondere während ihres gemeinsamen Aufenthaltes in zwei unmittelbar aneinandergrenzenden Genfer Hotels am 9. bis 11. Oktober 1987?

36

Trifft es zu, daß „Lange" auch das Tätigwerden der Anwälte M. (wann und in wessen Auftrag) veranlaßte?

37

Welche Erfahrungen und Lehren zieht die Bundesregierung aus der Ent- und Abwicklung der Geiselaffäre?

Bonn, den 28. September 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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