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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umgang mit einer wegen Beurlaubung nicht besetzten Abteilungsleitung in der Bundeszentrale für politische Bildung (II) (G-SIG: 11002932)

Vakanz bei der Leitung der Arbeitsgruppe III der Bundeszentrale, Vertretungsregelung, öffentliche Ausschreibung der Stelle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/310613.10.88

Umgang mit einer wegen Beurlaubung nicht besetzten Abteilungsleitung in der Bundeszentrale für politische Bildung (II)

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Beantwortung der ersten in dieser Angelegenheit gestellten Kleinen Anfrage (Drucksache 11/2655) durch die Bundesregierung (Drucksache 11/2705) war widersprüchlich. Wenn im Tätigkeitsbericht 1986 der Bundeszentrale für politische Bildung die Leitung der Arbeitsgruppe „außerschulische politische Bildung" mit N. N. bezeichnet ist, muß die Beurlaubung des bisherigen Leiters — entgegen der Antwort der Bundesregierung - schon vor dem 1. September 1987 begonnen haben. Auch weitere Antworten der Bundesregierung tragen nur unzureichend zur Klärung bei. Daher fragen wir erneut die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Seit wann dauert die Beurlaubung des Leiters der Arbeitsgruppe III der Bundeszentrale für politische Bildung an?

2

Weshalb wurde nach der Pensionierung des zunächst mit der Vertretung beauftragten Referatsleiters die weitere Vertretung dieser Abteilungsleitung nicht, wie sonst üblich, durch den dienstältesten Stelleninhaber/die dienstälteste Stelleninhaberin im Fachbereich übernommen?

3

Ist es zutreffend, daß die Bezeichnung N. N. im Tätigkeitsbericht 1986 auf Vakanz der Abteilungsleitung im Jahr 1986, also auch auf nicht vorhandene Vertretung schließen läßt?

Falls ja, wie lange war die Abteilungsleitung vakant, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand?

4

Spielte bei der Übernahme der weiteren Vertretung dieser Abteilungsleitung die „richtige" Parteizugehörigkeit der in Frage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rolle?

5

Nach welchen Gesichtspunkten finden Veränderungen in der Übernahme der Berichterstattung für bestimmte Fachbereiche durch die Mitglieder des Direktoriums statt?

6

Hat es Ende 1986 bzw. Anfang oder im Laufe des Jahres 1987 derartige Veränderungen gegeben, und spielte dabei die (zeitweilige) Übernahme der Leitung der Arbeitsgruppe III eine Rolle?

7

Wird der Beurlaubte an die Abteilungsleitungsstelle zurückkehren, da seinem Antrag auf Verlängerung der Beurlaubung nicht stattgegeben wurde?

8

Falls der Beurlaubte nicht auf diese Stelle zurückkehrt, welche Regelung ist für die nächsten sechs Monate vorgesehen?

9

Unter welchen Bedingungen und wann ist mit einer öffentlichen Ausschreibung dieser Stelle zu rechnen?

Bonn, den 13. Oktober 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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