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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einführung des Visums für südostasiatische Länder (G-SIG: 11002936)

Visazwang, insbesondere für philippinische und thailändische Staatsangehörige, mit dem Ziel, den internationalen Handel mit südostasiatischen Frauen zum Zwecke der Prostitution oder der Heiratsvermittlung zu erschweren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/312114.10.88

Einführung des Visums für südostasiatische Länder

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern beabsichtigt, den Visazwang auf einige südostasiatische Länder auszuweiten. Diese Absicht bricht mit den traditionell liberalen Beziehungen zwischen den Ländern Südostasiens und der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, den Problemen, die das internationale Sexgeschäft für die Bundesrepublik Deutschland aufwirft, mit ausländerrechtlichen Mitteln entgegenzuwirken.

Das Visum als Instrument gegen einen international organisierten Frauenhandel, der vor dem Hintergrund wachsender Verelendung und sich verschärfendem sozialen Druck auf die Frauen sog. Drittweltländer riesige Profite einstreicht, indem er sexuelle Bedürfnisse weißer Männer befriedigt, unterwirft objektiv ausschließlich die betroffenen Frauen, nicht aber ihre vermuteten Anwerber und Händler, restriktiven Bedingungen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

In den letzten Jahren hat der Handel mit Frauen aus Südostasien weiter zugenommen, die hier der Prostitution oder Heiratsvermittlung zugeführt werden. Philippinische und thailändische Staatsangehörige können bislang in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ohne über ein Visum zu verfügen. Beabsichtigt die Bundesregierung, Thailand und die Philippinen von der Positivliste der in der Anlage zur DVAuslG aufgeführten Staaten zu streichen?

2

Sollen weitere als die o. g. Staaten zukünftig ebenfalls unter Visazwang fallen? Wenn ja, welche?

3

Zu welchem Zeitpunkt ist die Einführung des Visazwangs für welche dieser Länder angestrebt?

4

Wurde die Absicht des Bundesinnenministers mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt? Wie lautet die Stellungnahme des Auswärtigen Amtes?

5

Waren die Innenminister der Länder bzw. das Bundeskabinett bereits mit der Einführung des Visazwangs für die genannten Länder befaßt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wann ist mit der Befassung dieser Gremien mit der Frage der Einführung zu rechnen?

6

Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen (u. a. „Tagesthemen" vom 9. August 1988), daß die beabsichtigte Einführung des Visums den internationalen Handel mit südostasiatischen Frauen zum Zwecke der Prostitution oder der Heiratsvermittlung erschweren soll?

7

In anderen europäischen Nachbarländern, u. a. den Niederlanden, der Schweiz und Italien, besteht z. B. für thailändische Staatsangehörige Visazwang. Mit den Problemen des Frauenhandels sieht man sich dort jedoch in ähnlicher Weise konfrontiert wie die Bundesrepublik Deutschland. In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung die Erfahrungen dieser hier exemplarisch genannten Länder?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrung von Selbsthilfegruppen, daß die Kosten und die „Sicherheit" eines Visums die materielle Abhängigkeit der betroffenen Frauen von ihren Händlern/Zuhältern nur erhöhen wird?

9

Welche Voraussetzungen sollen in den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden, damit diese bereits in den genannten Ländern die Aufgaben des Bundesgrenzschutzes (Personenkontrolle, Motivforschung, Nachweise usw.) auf den internationalen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen in der Lage sein werden?

10

Welche Gründe können angenommen werden, daß der Visazwang insbesondere für Frauen aus südostasiatischen Ländern dazu beitragen könnte, daß a) eine geringere Zahl als bisher in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wird und b) der strafrechtliche Zugriff auf vermutete Händler/Zuhälter erhöht wird?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einführung des Visums keine Maßnahme ist, die die Geschäfte der Händler/Zuhälter und ihrer Organisation in irgendeiner Weise einschränken wird?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisher geübte Praxis in der Anwendung der gesetzlichen Regelungen die Opfer faktisch zu Tätern macht, indem sie mit Inhaftierung und Abschiebung bestraft werden, während die Händler/Zuhälter ihre Geschäfte unbeeindruckt fortsetzen? Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, daß der Visazwang dieser Logik verhaftet ist und schließlich nur dazu führen wird, den Handlungsspielraum der betroffenen Frauen weiter einzuschränken?

Bonn, den 14. Oktober 1988

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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