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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ermittlungsverfahren gegen die Rockergruppe "Bones" (II.) (G-SIG: 11002997)

Ermittlungen wegen Raubmord und Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 219 StGB, Observation und Telefonüberwachung der Ehefrau des Beschuldigten W., Gründe für das Festhalten des Beschuldigten in Untersuchungshaft, Gründe für die Fahndungs- und Durchsuchungsaktion während der Hochzeitsfeier der Eheleute W., Erkenntnisse über möglichen "erheblichen Widerstand und Schußwaffengebrauch"; Aufbewahrung von Lichtbildern der "Bones" zu präventiven Zwecken; Überprüfung des Einsatzablaufs und Konsequenzen daraus; etwaige Vergünstigungen für den Belastungszeugen Wi.

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/317625.10.88

Ermittlungsverfahren gegen die Rockergruppe „Bones" (II.)

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat unsere Kleine Anfrage (Drucksache 11/2787) am 31. August 1988 mit Drucksache 11/2849 beantwortet. Daraus ergeben sich jetzt weitere Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach der Antwort der Bundesregierung wird gegen Mitglieder der Bones wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz ermittelt. Die Errichtungsanordnung der seit dem 30. März 1988 betriebenen BKA-Amtsdatei SPUDOK „Knochen" gibt jedoch als deren Zweck zusätzlich Ermittlungen wegen „Raubmord u. a." an.

  • a) Seit wann werden gegen wie viele Beschuldigte Ermittlungen wegen Raubmordes geführt?
  • b) Auf welche Vorwürfe gegen den Beschuldigten W. stützen sich diese Ermittlungen?
  • c) Nach welchen anderen Vorschriften wird außerdem ermittelt? Werden auch Ermittlungen nach § 129 StGB gegen die „Bones" als kriminelle Vereinigung geführt? Gegebenenfalls seit wann?

2. Trifft die Behauptung der Ehefrau des Beschuldigten W. zu, gegen sie würden weiterhin Observationen und Telefonüberwachungsmaßnahmen durchgeführt? Ggf. aus welchem Grund?

3. Welches sind die tragenden Gründe für die Entscheidung, den Beschuldigten W. trotz vorhandener beruflicher, familiärer und sozialer Bindungen weiterhin in Untersuchungshaft zu halten?

4. Worauf beruhte die Entscheidung der Ermittlungbehörden, aufgrund des bereits über eine Woche alten Haftbefehls die Fahndungs- und Durchsuchungsaktion u. a. im Haus der Eheleute W. ausgerechnet während deren Hochzeitsfeier am 29. Juli 1988 vorzunehmen?

5. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, von ca. 80 bis 100 den „Bones" zuzurechnenden Personen seien Lichtbilder angefertigt worden, die derzeit in Ermittlungsverfahren ausgewertet würden?

  • a) Wie viele dieser Lichtbilder werden nach Abschluß der Auswertungen aus welchen Gründen derzeit noch aufbewahrt? Wie viele Bilder sind bereits vernichtet worden?
  • b) Hinsichtlich wie vieler dieser Lichtbilder ist aus welchen Gründen eine weitere Aufbewahrung zu präventiven Zwecken geplant?

6. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, aufgrund der gegen die Durchführung des Einsatzes erhobenen Vorwürfe sei eine Überprüfung des Einsatzablaufes vorgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen worden.

  • a) Mit welchem Ergebnis ist diese Überprüfung inzwischen abgeschlossen worden?
  • b) Welche Art Fehlverhalten wie vieler Beamter welcher Behörden ist danach ermittelt worden?
  • c) Welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden?
  • d) Falls die Überprüfung noch nicht abgeschlossen worden ist, wann ist damit zu rechnen?

7. Wie viele Strafanzeigen wegen welcher Vorwürfe im Zusammenhang mit diesem Einsatz sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eingereicht worden?

8. Wie viele Strafermittlungsverfahren sind aufgrund der Presseberichte über diesen Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen von Amts wegen eingeleitet worden?

9. Welche zivil- oder verwaltungsgerichtlichen Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von betroffenen Bürger/innen im übrigen im Zusammenhang mit diesem Einsatz ergriffen worden?

10. Was genau beinhalteten die — der GSG 9-Anforderung zugrundeliegenden — Erkenntnisse, wonach bei der Aktion gegen die „Bones" Ende Juli mit erheblichem Widerstand und Schußwaffeneinsatz zu rechnen war, und woher stammten diese Informationen genau?

11. Aus welchen Erwägungen wird die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten Wo. ggf. wegen Verdunkelungsgefahr noch aufrechterhalten angesichts der Tatsache, daß der offenbar bislang einzige Belastungszeuge Wi. in der JVA Frankental z. Z. Strafthaft verbüßt?

12. Sind Wi. ggf. für eine belastende Aussage in Sachen „Bones" irgendwelche Vergünstigungen in Aussicht gestellt worden? Welche ggf.?

Fragen12

1

Nach der Antwort der Bundesregierung wird gegen Mitglieder der Bones wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz ermittelt.

Die Errichtungsanordnung der seit dem 30. März 1988 betriebenen BKA-Amtsdatei SPUDOK „Knochen" gibt jedoch als deren Zweck additionally Ermittlungen wegen „Raubmord u. a." an.

2

Trifft die Behauptung der Ehefrau des Beschuldigten W. zu, gegen sie würden weiterhin Observationen und Telefonüberwachungsmaßnahmen durchgeführt?

Ggf. aus welchem Grund?

3

Welches sind die tragenden Gründe für die Entscheidung, den Beschuldigten W. trotz vorhandener beruflicher, familiärer und sozialer Bindungen weiterhin in Untersuchungshaft zu halten?

4

Worauf beruhte die Entscheidung der Ermittlungbehörden, aufgrund des bereits über eine Woche alten Haftbefehls die Fahndungs- und Durchsuchungsaktion u. a. im Haus der Eheleute W. ausgerechnet während deren Hochzeitsfeier am 29. Juli 1988 vorzunehmen?

5

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, von ca. 80 bis 100 den „Bones" zuzurechnenden Personen seien Lichtbilder angefertigt worden, die derzeit in Ermittlungsverfahren ausgewertet würden?

6

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort erklärt, aufgrund der gegen die Durchführung des Einsatzes erhobenen Vorwürfe sei eine Überprüfung des Einsatzablaufes vorgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen worden.

7

Wie viele Strafanzeigen wegen welcher Vorwürfe im Zusammenhang mit diesem Einsatz sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eingereicht worden?

8

Wie viele Strafermittlungsverfahren sind aufgrund der Presseberichte über diesen Einsatz nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen von Amts wegen eingeleitet worden?

9

Welche zivil- oder verwaltungsgerichtlichen Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung von betroffenen Bürger/innen im übrigen im Zusammenhang mit diesem Einsatz ergriffen worden?

10

Was genau beinhalteten die — der GSG 9-Anforderung zugrundeliegenden — Erkenntnisse, wonach bei der Aktion gegen die „Bones" Ende Juli mit erheblichem Widerstand und Schußwaffeneinsatz zu rechnen war, und woher stammten diese Informationen genau?

11

Aus welchen Erwägungen wird die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten Wo. ggf. wegen Verdunkelungsgefahr noch aufrechterhalten angesichts der Tatsache, daß der offenbar bislang einzige Belastungszeuge Wi. in der JVA Frankental z. Z. Strafthaft verbüßt?

12

Sind Wi. ggf. für eine belastende Aussage in Sachen „Bones" irgendwelche Vergünstigungen in Aussicht gestellt worden?

Welche ggf.?

Bonn, den 25. Oktober 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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