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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

EG-Zahlungen für eine Firma in Hessen (G-SIG: 11003069)

Kriterien für die Vergabe eines Investitionszuschusses der EG zur Erweiterung von Verpackungs- und Lagereinrichtungen, Höhe des Gesamtzuschusses, Auflagen, Prüfung der Umweltverträglichkeit, Vereinbarkeit mit den Bemühungen um Müllvermeidung und -reduzierung, Durchführung der Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone, Erhalt der Trinkwasserqualität

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

25.11.1988

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/326908.11.88

EG-Zahlungen für eine Firma in Hessen

des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Auskunft der EG-Kommission wurde der Fa. F. in Stadtallendorf (Hessen) 1987 aus dem Regionalfonds der EG ein Zuschuß für die Erweiterung von Verpackungs- und Lagereinrichtungen in Höhe von 328 500 DM gewährt. Die Auszahlung erfolgte nicht direkt durch die EG-Kommission an das Unternehmen, sondern an die Bundesregierung zur Weitergabe.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen Kriterien werden solche Investitionszuschüsse vergeben, und umfaßt die von der EG bereitgestellte Summe den insgesamt ausbezahlten Zuschußbetrag?

2

Welche Auflagen wurden gegebenenfalls an die Mittelvergabe geknüpft?

3

Wurde vor der Mittelbewilligung die Umweltverträglichkeit der Produktion des genannten Unternehmens insbesondere hinsichtlich der verwendeten Verpackungsmaterialien untersucht?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Vergabe von Investitionszuschüssen an Unternehmen, die durch aufwendige Verpackungen ihrer Produkte — wie in diesem Fall — erheblich zur Zunahme des Hausmülls beitragen, im Widerspruch steht zu allen Bemühungen, durch Müllvermeidung den Müllberg zu reduzieren?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bezuschußte Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone (IIIa bzw. II) durchgeführt wurde?

6

Auf welche Weise wird nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, daß es zu keiner Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität kommt?

Bonn, den 8. November 1988

Kleinert (Marburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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