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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Mißbrauch von Endverbleibserklärungen und Konsequenzen daraus (G-SIG: 11003087)

Mißbräuchliche Verwendung kenianischer Endverbleibserklärungen durch Bundesbürger oder bundesdeutsche Firmen für Lieferungen militärischer Waren in andere Länder, Überprüfung der Echtheit von Endverbleibserklärungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

21.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/324802.11.88

Mißbrauch von Endverbleibserklärungen und Konsequenzen daraus

der Abgeordneten Frau Olms und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 8. September 1988 (Drucksache 11/2900) auf eine Frage der Abgeordneten Frau Olms bestätigt, daß Endverbleibszertifikate Kenias für Lieferungen schwedischer Firmen in den Nahen und Mittleren Osten verwendet wurden. Veröffentlichungen zufolge sind kenianische Endverbleibserklärungen in großer Zahl und ohne Schwierigkeiten erhältlich.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Endverbleibszertifikate Kenias für Lieferungen militärischer Waren in andere Länder verwendet wurden?

2

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Bundesbürger oder bundesdeutsche Firmen kenianische Endverbleibserklärungen für Exporte in andere Länder verwandt haben?

3

Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der mißbräuchlichen Verwendung kenianischer Endverbleibserklärungen gezogen?

4

Im Fall der schwedischen Sprengstofflieferungen nach Iran wurde die Endverbleibserklärung durch eine bundesdeutsche Firma beschafft.

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen ehemalige Mitarbeiter der bundeseigenen Firma Fritz Werner bzw. ihrer Tochterfirmen solche Vermittlungsdienste durchgeführt haben?

5

Wann wurden zuletzt Ausfuhrgenehmigungen für Waren aus Teil I der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung für Kenia erteilt, und wie wurde dabei die Echtheit und Schlüssigkeit der entsprechenden Endverbleibserklärung überprüft?

6

Wie überprüft die Bundesregierung Angaben hinsichtlich des angeblichen oder tatsächlichen Endverbleibslandes, und welche Konsequenzen zieht sie aus zweifelhaften Angaben?

Bonn, den 2. November 1988

Frau Olms Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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