Löschung der Daten von HIV-Infizierten in Niedersachsen
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Pressemeldungen zufolge verzichtet das Land Niedersachsen zukünftig, Daten von HIV-Infizierten im polizeilichen Informationssystem INPOL zu speichern. Eine besondere Warnung durch einen Hinweis „Vorsicht, Ansteckungsverdacht" o. ä. sei künftig überflüssig (Frankfurter Rundschau vom 3. November 1988).
Die GRÜNEN haben die Speicherung schon von jeher als überflüssig, kontraproduktiv und unzulässige Einschränkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung von HIV-Infizierten abgelehnt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel des Landes Niedersachsen zu folgen, und alle Daten über HIV-Infizierte oder AIDS-Kranke in bundeseigenen Dateien zu streichen und der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern eine solche einheitliche Praxis vorzuschlagen?
Wie viele HIV-Infizierte sind gegenwärtig bei den Polizeien gespeichert (aufgeschlüsselt nach Datenbesitzern: einzelne Bundesländer, Bund)?
Wie viele Speicherungen mit HIV-Infektionen, die im Besitz des Bundes sind, wurden durch Zuspeicherungen von Behörden des Landes Niedersachsen gewonnen?
Ist die Bundesregierung bereit, mindestens bei diesen Datensätzen einen Hinweis auf eine HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung zu löschen? Wenn nicht, wie begründet sie dies?
Wie viele Hinweise auf HIV-Infektionen wurden oder werden im Zusammenhang mit der Löschung von HIV-Hinweisen in niedersächsischen Dateien in den Dateien des Bundes gelöscht?
Der Leiter der Polizeiabteilung des Landes Niedersachsen teilte mit, daß 43 Daten von HIV-Infizierten (der gesamte diesbezügliche Datenbestand des Landes Niedersachsen) bereits gelöscht worden seien (Frankfurter Rundschau vom 3. November 1988).
Wie viele der Personen, deren Datensätze in Niedersachsen gelöscht wurden bzw. bei denen der Hinweis auf eine HIV-Infektion gestrichen wurde, sind gegenwärtig in Dateien des Bundes gespeichert?
Kann der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, ggf. in Absprache mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen, diese Angabe bestätigen (Frage 6)?
Wie bewertet die Bundesregierung die angebliche Notwendigkeit der Speicherung eines besonderen Hinweises (ANST) bei HIV-Infektionen vor dem Hintergrund der neuen niedersächsischen Praxis?