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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/822) (G-SIG: 16010495)

Auswirkungen der Nicht- bzw. verspäteten Zahlung von ALG II aufgrund der mangelhaften Software A2LL der BA auf Leistungsempfänger und Beschäftigte, Mehraufwand, Sicherung der Auszahlung zum 1. Juli 2006, Lösungsmöglichkeiten, Ausschreibung und vertragliche Grundlage, Pflichtenheft, Schadenshöhe und Haftung, Projektcontrolling <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.05.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/120606. 04. 2006

Angleichung des Arbeitslosengeldes II in Ostdeutschland auf Westniveau (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/822)

der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Katja Kipping, Kornelia Möller, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auswirkungen auf Leistungsempfänger und Beschäftigte

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welcher Schaden ist den Leistungsempfängern aufgrund der mangelhaften Software A2LL durch Nicht- bzw. verspätete Zahlung entstanden?

2

Angenommen, die Softwareprobleme sind bis zum 1. Juli 2006 nicht gelöst, da die Software nach Aussagen der Bundesregierung fehlerhaft und unflexibel bleibt, welche Maßnahmen (Notfallplan) sind geplant, um eine Auszahlung zum 1. Juli 2006 zu sichern? Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, dass aufgrund eingeschränkter Software-Funktionalität die pünktliche und korrekte Auszahlung zum 1. Juli 2006 gefährdet ist?

3

Welcher Mehraufwand (Arbeitzeit) entstand den Beschäftigten durch die nicht funktionierende Software A2LL?

4

Beabsichtigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Erweiterung des Betreuungsschlüssels, besonders im Leistungsbereich? Wenn ja, um welche Größenordnung ginge es dabei?

5

Welcher Mehraufwand bei Personal- und Sachkosten ergibt sich für erforderliche Umgehungslösungen – da A2LL dies offensichtlich nicht zu leisten vermag – zur Umsetzung der Kürzungen für unter 25-Jährige?

6

Wird an einer dezentralen Lösung gearbeitet?

7

Hat die BA (durch internen oder externen Sachverstand) geprüft, ob Alternativen zu der von T-Systems angebotenen Anpassung vorhandener Software bestehen?

8

Hat die BA Informationen darüber eingeholt, in welchem zeitlichen Rahmen Software-Entwicklungsprojekte in ähnlichen Größenordnungen abgewickelt wurden?

9

Hat es für die Software eine Ausschreibung gegeben? Ist eine Ausschreibung für zukünftige Anpassungen geplant?

10

Auf welcher vertraglichen Grundlage (Dienstvertrag, Werkvertrag) werden gegenwärtig Leistungen des Auftragnehmers erbracht?

11

Gibt und gab es Lasten- und Pflichtenhefte für die Anpassungsarbeiten an die Software, und wer hat dieses Pflichtenheft erstellt?

12

Wenn ja, worin bestehen die darin definierten Funktionen der Software?

13

Werden durch die Software alle aus der Regelsatzänderung resultierenden Änderungen weiterer Parameter (z. B. Einkommens- und Vermögensgrenzen) automatisch berechnet und dann bei Eingabe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter automatisch geprüft? Wenn nein, warum nicht und kann daraus geschlossen werden, dass dies nicht Bestandteil der Anforderungen an die Software war?

14

Kann aus der Aussage, dass Anrechungen zu prüfen sind, geschlossen werden, dass diese Prüfung manuell erfolgt und nicht automatisiert durch die Software (Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 16/822)?

15

Trifft es zu, dass den Krankenkassen durch Systemfehler zu viele Gelder überwiesen worden sind, deren Verwaltung die Krankenkassen der BA nun in Rechnung stellen? Wenn ja, um welche Größenordnung handelt es sich hierbei?

16

Trifft es zu, dass die Schadenshöhe inzwischen 28 Mio. Euro beträgt, und wenn nein, wie hoch ist sie? Worin konkret besteht der Schaden (Personal, Sachkosten)?

17

Woraus setzt sich diese Schadenshöhe zusammen?

18

Wie groß ist die Haftung des Generalauftragnehmers T-Systems für resultierende Schäden aus der Software?

19

Wer war in der BA für die Auftragsvergabe zuständig, und gab es in Anbetracht der Schadenshöhe dienstrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

20

Ab welcher Phase der Projektentwicklung hat die BA eine Parametrisierung vorgesehen bzw. welchen Zeitpunkt meint „seit einiger Zeit“ (Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/822)?

21

Wann musste der nicht bekannte Zeitplan angepasst werden, und welche Gründe haben dazu geführt (Planungsfehler vs. Realisierungsverzug) (Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/822)?

22

Sind unter den in der Antwort beschriebenen Anpassungen der vorhandenen Software weitere Anpassungsarbeiten notwendig als die unter Antwort der Bundesregierung auf Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 16/822 vorgesehene Realisierung der Parametrisierung des Regelsatzes?

23

Falls hier mehr Anpassungen notwendig sind, ist dies nicht eigentlich Nacharbeit, wenn es in den sonstigen Berechnungsvorschriften keine Änderungen gegeben hat?

24

Muss nicht genau die Abbildung dieser gesetzlichen Berechnungsvorschriften doch bei der Software-Erstellung geleistet werden, unabhängig von der absoluten Regelsatzhöhe?

25

a) Welche konkreten Änderungen am Konzept hätte eine Neuberechnung und Neubescheidung zur Folge? b) Warum wurde eine derartige Funktion, die in jedem Lohnabrechnungsprogramm enthalten ist, nicht vorgesehen und implementiert (Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 16/822)?

26

a) Welche weiteren Funktionalitäten sind geplant, und welche Meilensteine sind für das Jahr 2006 zu welchem Termin vorgesehen? b) Welche Ergänzungen sind notwendig, die eine Umsetzung der rückwirkenden Bescheidung verhindern? c) Woraus resultieren diese Ergänzungen (Antwort der Bundesregierung auf Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 16/822)?

27

Überprüft die BA derzeit die vollständige Ablösung von A2LL durch eine andere Software, und wenn ja, welche zusätzlichen Kosten würden dadurch entstehen?

28

Können die Kommunen die Software von der BA zur Verfügung gestellt bekommen, z. B. durch Kauf oder Miete?

Berlin, den 5. April 2006

Katrin Kunert Dr. Gesine Lötzsch Katja Kipping Kornelia Möller Dr. Dietmar Bartsch Heidrun Bluhm Eva Bulling-Schröter Roland Claus Lutz Heilmann Hans-Kurt Hill Michael Leutert Dorothee Menzner Dr. Ilja Seifert Dr. Kirsten Tackmann Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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