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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einführung des Visums für südostasiatische Länder (II) (G-SIG: 11003216)

Harmonisierung der Sichtvermerkspolitik der EG-Länder aufgrund des Schengener-Abkommens und in Hinblick auf die Realisierung des EG-Binnenmarkts bis 1992, Ausstellung sog. Touristenvisa für thailändische und philippinische Frauen bei Nachweis ihrer "Rückkehrwilligkeit" verschärfte Grenzkontrollen auf den internationalen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

09.01.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/376119.12.88

Einführung des Visums für südostasiatische Länder (II)

der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/3257) verweist der Bundesminister des Innern auf die Frage nach der geplanten Einführung des Visazwangs für thailändische und philippinische Staatsangehörige lediglich auf das „Schengener Abkommen" und die darin zwischen den Vertragsparteien bis 1990 beabsichtigte „Harmonisierung" ihrer Sichtvermerkspolitik.

Welche Haltung die Bundesregierung selbst in dieser Frage einnimmt, wird aus der Antwort nicht ersichtlich. Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen13

1

Geht das „Schengener Abkommen" auf eine Initiative der Bundesregierung zurück?

2

Hat sich die Bundesregierung bemüht, die an diesem Abkommen beteiligten Vertragsparteien für den Verzicht auf einen Visazwang für Thailand und die Philippinen zu gewinnen? Wenn nein, warum nicht?

3

Der Bundesinnenminister gibt an (Antwort auf Frage 7, Drucksache 11/3257), über keine „konkreten Kenntnisse" über die Erfahrungen der Sichtvermerkspolitik der europäischen Nachbarstaaten zu verfügen. Dies steht im Widerspruch zu den in Artikel 9 des Abkommens vereinbarten Bemühungen der Vertragsparteien, „den Austausch von Informationen zu verstärken" .

Wie erklärt die Bundesregierung dieses Mißverhältnis von Information und beabsichtigter Verschärfung der bundesdeutschen Sichtvermerkspolitik?

4

Die Vertragsparteien des „Schengener Abkommens" sind sämtlich Mitgliedstaaten der EG. Für die Realisierung des EG-Binnenmarktes ist ebenfalls eine einheitliche Sichtvermerkspolitik der 12 Mitgliedstaaten angestrebt.

Hebt sich der Zweck des Abkommens damit 1992 auf? Wenn nein, dienen die Beschlüsse, die auf der Grundlage des „Schengener Abkommens" getroffen wurden, als Vorlage für EG-Beschlüsse hinsichtlich der Realisierung des EG-Binnenmarktes?

5

Im Hinblick auf die Realisierung des EG-Binnenmarktes ist zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EG eine einheitliche Sichtvermerkspolitik bis 1992 angestrebt.

Wird sich die Bundesregierung für eine EG-weite Abschaffung des Visazwangs für Thailand und die Philippinen einsetzen? Wenn nein, warum nicht?

6

Die deutschen Auslandsvertretungen stellen für diejenigen ausländischen Staatsangehörigen, die dem Visazwang unterliegen, ein sogenanntes Touristenvisum aus, sofern die „Rückkehrwilligkeit" glaubhaft dargelegt wird.

Welche Kriterien zieht die Bundesregierung im Falle der Einführung des Visazwangs in Erwägung, mit denen thailändische und philippinische Staatsangehörige ihre „Rückkehrwilligkeit" dokumentieren können?

7

Würde einer thailändischen oder philippinischen Staatsangehörigen in der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung ein sogenanntes Touristenvisum ausgestellt werden, wenn diese ihre „Rückkehrwilligkeit" durch

— ausreichende finanzielle Mittel, um den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu finanzieren,

— eine Adresse, bei der der Aufenthalt geplant ist,

— ein Rückflugticket und

— im Heimatland lebende Familienangehörige

nachweist?

8

Nach Auffassung der Bundesregierung wird die „Einschleusung von Frauen" (Antwort auf Frage 10, Drucksache 11/3257) durch die Einführung des Visazwangs erschwert.

Hält die Bundesregierung es tatsächlich für ausgeschlossen, daß die von ihr erforderten Nachweise einer „Rückkehrwilligkeit" durch organisierte Menschenhändler fingiert werden können? Wenn nein, wie verhält es sich dann mit der erklärten Absicht, das Visum als „Präventivfunktion" gegen die „Einschleusung von Frauen" zu begreifen und den organisierten Händlerringen beizukommen?

9

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage über Menschenrechtsverletzungen an Frauen — Drucksache 11/3250 (neu) — erwähnt die Bundesregierung die fatale Abhängigkeitssituation, in der sich die betroffenen Frauen zu ihren Agenten und Händlern befinden. Den Frauen würden Auslagen in Höhe mehrerer tausend Mark in Rechnung gestellt, die sie in der Bundesrepublik Deutschland in Bars, Bordellen etc. abzuarbeiten hätten. Selbsthilfegruppen befürchten, daß die Beschaffung des Visums durch Mithilfe von Händlerringen die materielle Abhängigkeit der Frauen erhöhen wird, da ihnen nicht allein die Gebühren für das Visum, sondern ein vielfach höherer Tribut für die Beschaffung desselben abverlangt würden.

Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Befürchtungen der Selbsthilfegruppen entgegenzuwirken?

10

Thailändische und philippinische Frauen berichten von verschärften Grenzkontrollen, denen sie auf den internationalen Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt seien.

Gibt es Anweisungen an die Beamten des Bundesgrenzschutzes, Frauen aus südostasiatischen Ländern einer besonders „aufmerksamen" Überprüfung über die Motive ihres Aufenthalts hier zu unterziehen? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum duldet die Bundesregierung diese diskriminierenden Maßnahmen gegenüber thailändischen und philippinischen Frauen?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß südostasiatischen Frauen, die angaben, Sekretärinnen zu sein, Tippproben abverlangt wurden, daß andere einem improvisierten Test zur Geographie der Bundesrepublik Deutschland unterworfen oder aufgefordert wurden, „Referenzen" vorzuweisen?

Entspricht dieses Verlangen des Bundesgrenzschutzes, von einem leitenden Beamten des Frankfurter Flughafens auf einer öffentlichen Veranstaltung erläutert, den Anweisungen der Bundesregierung oder einer ihr unterstehenden Behörde?

12

Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, daß die auf Einladung des Deutsch-Thailändischen Dialogs in die Bundesrepublik Deutschland eingeladenen Thailänderinnen das Flughafengelände in Frankfurt am Main erst verlassen durften, nachdem sie von ihren Betreuergruppen ausgelöst worden waren, d. h. die ihnen schriftlich vorliegende Einladung und das Programm ihrer Rundreise für den Bundesgrenzschutz nicht ausreichend schienen?

13

Wie will die Bundesregierung dem Vorwurf begegnen, daß sie mit der erklärten Absicht, den Visazwang für südostasiatische Länder als „Präventivfunktion" gegen den internationalen Frauenhandel einzusetzen, die betroffenen Frauen objektiv zu Prostituierten erklärt?

Bonn, den 19. Dezember 1988

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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