Kritische Presseberichte über ein von der Landwirtschaftskammer Rheinland durchgeführtes BML-Forschungsvorhaben zum ökologischen Obstanbau (G-SIG: 11003218)
Manipulation an den Ergebnissen der Anbauversuche und unsachgemäße Verwendung von Forschungsgeldern, Rückforderung der Mittel, Forschungsfinanzierung im Bereich "ökologischer Landbau" durch den Bund, Dienstaufsichtspflicht des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kritische Presseberichte über ein von der Landwirtschaftskammer Rheinland durchgeführtes BML-Forschungsvorhaben zum ökologischen Obstanbau
der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Presse werden der Landwirtschaftskammer Rheinland Manipulationen der Ergebnisse des ersten und umfassendsten Anbauversuches zum Vergleich biologisch-dynamischer und konventioneller Anbauweise im Obstbau vorgeworfen (WDR 14. November 1988).
Die Vorwürfe beziehen sich in erster Linie auf eine Überdüngung im biologischen Teil der Anlage mit der Folge einer über Jahre dauernden Ertragsminderung um ein Drittel und vermehrtem Schädlingsbefall der „Biobäume“. Darüber hinaus wurde etwa ein Drittel der Pestizidspritzungen im konventionellen Versuchsteil verschwiegen und dagegen die notwendigen vereinbarten Behandlungstermine zum Beispiel gegen Schorf in den biologischen Parzellen nicht eingehalten.
Auf einer solchen Basis können weder Ertrags- noch Aufwandsvergleiche erstellt werden.
380 000 DM Forschungsgelder aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind von 1978 bis 1985 dabei in die Kammerbürokratie statt in die ökologische Forschung geflossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
1
Gedenkt der zuständige Bundesminister, die Forschungsgelder für den unsachgemäß durchgeführten Anbauversuch zurückzufordern?
2
Wie steht der zuständige Bundesminister dazu, daß er von der Landwirtschaftskammer falsch über die Versuchsergebnisse unterrichtet wurde?
3
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die weitere Veröffentlichung von „Ergebnissen" aus diesem Versuch zu verhindern?
4
Welche Forschungsgelder hat die Landwirtschaftskammer in den letzten 10 Jahren vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten?
5
Wird die Bundesregierung weiterhin Forschungsaufträge an die Landwirtschaftskammer vergeben?
6
Welche Forschungsaufträge und Vorhaben werden insgesamt im Bereich ökologischer Landbau von der Bundesregierung finanziert bzw. mitfinanziert?
7
Inwieweit hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Dienstaufsicht die Landwirtschaftskammern unterstehen, seine Kontrollpflichten im Bereich der Landwirtschaftskammer verletzt?
Deutscher BundestagDrucksache 11/392326.01.89
Antwort der Bundesregierung
Kritische Presseberichte über ein von der Landwirtschaftskammer Rheinland
durchgeführtes BML-Forschungsvorhaben zum ökologischen Obstanbau
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion
DIE GRÜNEN
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — 427 — Gtb. — 0022 — hat mit Schreiben vom 25. Januar 1989 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hält die wissenschaftliche Klärung von Fragen des „Alternativen" Anbaues im Vergleich zum „Konventionellen" Anbau für wichtig. Die Landwirtschaftskammer Rheinland hat sich seit Anfang der 70er Jahre intensiv mit solchen Fragestellungen befaßt. Die Bundesregierung hat deshalb sehr begrüßt, daß die Landwirtschaftskammer, die über leistungsfähige Versuchsanstalten verfügt, bereit war, solche Vorhaben im Bereich des Apfel- und Gemüseanbaues zu untersuchen. Die Untersuchungen erfolgten im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) geförderten Forschungsvorhabens und eines nachfolgenden Modellvorhabens zur praktischen Erprobung der im Forschungsvorhaben gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Weil in den meist viehlosen Apfel- und Gemüseanbaubetrieben keine ausreichenden wirtschaftseigenen organischen Dünger zur Verfügung stehen, andererseits in den getreideanbauenden Betrieben häufig ein großer Strohüberschuß vorhanden ist, war es neben einer großen Zahl weiterer Versuchsfragen Hauptziel des Vorhabens, praxistaugliche Herstellungsverfahren für Strohkompost zu entwickeln. Insbesondere die wissenschaftlich exakte Analyse von wichtigen Inhaltsstoffen und die sensorische Überprüfung des Erntegutes aus „Konventionellem" und „Biologischdynamischem" Anbau sollte untersucht werden. Außerdem wurden zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang damit geprüft.
Da die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise in der Regel auf der Grundlage eigener Viehhaltung und wirtschaftseigenem Dünger arbeitet, handelt es sich deshalb hier um eine abgewandelte Form dieser Wirtschaftsweise.
Vertreter des Forschungsringes der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise waren von Anfang an an der Planung und Durchführung der Vorhaben beteiligt. Auch andere Forschungseinrichtungen haben bei der Bearbeitung mitgewirkt. Mit den Untersuchungen wurde Neuland betreten, so daß im Verlauf der Untersuchungen erst geeignete Methoden entwickelt werden mußten. Hierüber und über weitere bei Freilanduntersuchungen typische Unsicherheitsfaktoren, wie Witterungseinflüsse und die fehlende Erfahrung mit der Düngung auf Strohkompostbasis, waren sich alle Beteiligten von vornherein im klaren.
In der Presse werden der Landwirtschaftskammer Rheinland Manipulationen der Ergebnisse des ersten und umfassendsten Anbauversuches zum Vergleich biologisch-dynamischer und konventioneller Anbauweise im Obstbau vorgeworfen (WDR 14. November 1988).
Die Vorwürfe beziehen sich in erster Linie auf eine Überdüngung im biologischen Teil der Anlage mit der Folge einer über Jahre dauernden Ertragsminderung um ein Drittel und vermehrtem Schädlingsbefall der „Biobäume". Darüber hinaus wurde etwa ein Drittel der Pestizidspritzungen im konventionellen Versuchsteil verschwiegen und dagegen die notwendigen vereinbarten Behandlungstermine zum Beispiel gegen Schorf in den biologischen Parzellen nicht eingehalten.
Auf einer solchen Basis können weder Ertrags- noch Aufwandsvergleiche erstellt werden.
380 000 DM Forschungsgelder aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind von 1978 bis 1985 dabei in die Kammerbürokratie statt in die ökologische Forschung geflossen.
Zu den im Vorspann zu den Fragen erwähnten Vorwürfen ist folgendes zu bemerken:
1. Überdüngung
Erfahrungen über die Umstellung von Apfelanlagen auf den biologisch-dynamischen Anbau unter den Bedingungen der Kölner Bucht lagen vor Beginn der Untersuchungen nicht vor. Durch eine einmalige erhöhte Kompostdüngung in 1979 sollte die Umstellung auf die genannte Methode und die Erhöhung des Humusgehaltes im Boden in möglichst kurzer Zeit erfolgen. Auswirkungen der einmalig erhöhten Strohkompostgabe waren bereits 1982 nicht mehr nachweisbar. Es waren die im Boden festgestellten Nmin-Werte wieder im normalen Bereich. Gesicherte Unterschiede beim Erntegut der beiden Anbaumethoden hinsichtlich Sortierung, Geschmack, Inhaltsstoffen, Stippigkeitsbefall sowie beim Triebwachstum konnten nick mehr nachgewiesen werden. Stärkere Ertragsschwankungen wurden nicht durch die Düngung, sondern durch die Auswirkungen starker Blütenfrostschäden im Jahr 1981 ausgelöst. Dies ist bei der Bewertung von Ergebnissen einzelner Jahre zu berücksichtigen. Solche Einflüsse sind in Freilanduntersuchungen unvermeidlich. Dem wurde durch die Mehrjährigkeit der Vorhaben Rechnung getragen.
2. Pflanzenschutz
Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat die Landwirtschaftskammer in einzelnen Teilberichten Mehrjahres-Übersichten erstellt, die hinsichtlich der Zahl der Pflanzenschutzbehandlungen im konventionellen Teil irrtümlich Abweichungen von den tatsächlich durchgeführten Behandlungen enthielten. Dieser Irrtum wurde berichtigt und veröffentlicht.
Bezüglich der Termine für Schorfbehandlungen für beide Methoden ist festzuhalten, daß diese, wie alle anderen Pflanzenschutzmaßnahmen auch, nicht von vornherein festgelegt werden konnten. Sie waren insbesondere abhängig von der Befallsgefahr, den Witterungsverhältnissen und den arbeitswirtschaftlichen Bedingungen. Anhaltendes Regenwetter führte aber zeitweise zu Ausbringungsschwierigkeiten, wie sie in der Obstbaupraxis unvermeidbar auftreten.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die ermittelten Daten über Aufwand und Ertrag unter den gegebenen Voraussetzungen durchaus vertretbare Vergleiche ermöglichen; auch in ihrer Größenordnung sind die Ergebnisse plausibel.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß der Landwirtschaftskammer Rheinland aus Mitteln des BML für das Forschungsvorhaben 143 798 DM und für das Modellvorhaben 242 181 DM gewährt worden sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich die Landwirtschaftskammer mit erheblichen Eigenleistungen an der Durchführung dieser Vorhaben beteiligt hat. Die Untersuchungen haben zahlreiche wertvolle neue Erkenntnisse ermöglicht und wichtige Denkanstöße geliefert. Die Bundesmittel sind zweckentsprechend verwendet worden. Im übrigen ist sichergestellt, daß die Landwirtschaftskammer in einem Bericht über die gesamte Dauer der Vorhaben die Untersuchungsergebnisse und Besonderheiten bei der Durchführung zusammenfassend darstellt.
Fragen und Antworten7
1
Gedenkt der zuständige Bundesminister, die Forschungsgelder für den unsachgemäß durchgeführten Anbauversuch zurückzufordern?
Es besteht keine Veranlassung, die Bundesmittel zurückzufordern.
Wie aus den Vorbemerkungen hervorgeht, sind die Vorhaben auch nicht unsachgemäß durchgeführt worden.
2
Wie steht der zuständige Bundesminister dazu, daß er von der Landwirtschaftskammer falsch über die Versuchsergebnisse unterrichtet wurde?
Der zuständige Bundesminister ist durch die Landwirtschaftskammer nicht falsch über die Versuchsergebnisse unterrichtet worden. Die irrtümliche Darstellung in einem im Verhältnis zum gesamten Untersuchungsumfang kleinen Teilbereich wurde berichtigt.
3
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die weitere Veröffentlichung von „Ergebnissen" aus diesem Versuch zu verhindern?
Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, weitere Veröffentlichungen von Ergebnissen aus diesen Untersuchungen zu verhindern. Sie hält es vielmehr für erforderlich, daß alle Tatsachen und Erkenntnisse der Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
4
Welche Forschungsgelder hat die Landwirtschaftskammer in den letzten 10 Jahren vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten?
Die Landwirtschaftskammer Rheinland hat im Bereich „Alternativer Landbau" in den letzten zehn Jahren für folgende Vorhaben die nachstehenden Zuwendungen erhalten:
Forschungsvorhaben „Alternativen im Anbau von Äpfeln und Gemüse" 143 798 DM
Modellvorhaben „Alternativen im Anbau von Äpfeln und Gemüse" 242 181 DM
Forschungsvorhaben „Allelopathie von Gemüsearten im Mischanbau" 70 998 DM
5
Wird die Bundesregierung weiterhin Forschungsaufträge an die Landwirtschaftskammer vergeben?
Ja, sofern ein Bedarf dafür vorhanden ist.
6
Welche Forschungsaufträge und Vorhaben werden insgesamt im Bereich ökologischer Landbau von der Bundesregierung finanziert bzw. mitfinanziert?
Weil der Begriff „Ökologischer Landbau" alle Wechselbeziehungen zwischen Organismen und Umwelt umfaßt, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Frage auf die Forschungsförderung für den „Alternativen Landbau" abzielt.
Folgende Vorhaben im Bereich „Alternativer Landbau" werden derzeit an Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung mit Bundesmitteln gefördert:
„Untersuchungen über Anbaueignung und Qualitätseigenschaften der Produkte verschiedener Sorten der Arten Weizen und Kartoffeln für Anbausysteme mit minimaler Betriebsmittel - zufuhr von außen"
„Betriebliche Erfordernisse und Konsequenzen bei der Durchführung des organisch-biologischen Landbaues"
„Ausgaben für eine Ernährung mit alternativ erzeugten Nahrungsmitteln"
„Marketing-Konzept für den Erzeugerzusammenschluß ,Fleisch von Demeter-Höfen' "
„Vermarktung von alternativ erzeugten Produkten" .
Im Rahmen der Ressortforschung werden an den Bundesforschungsanstalten folgende Vorhaben durchgeführt:
„Mikrobielle Energie- und Kohlenstoffumsetzung in alternativ (biologisch-organisch) und konventionell bewirtschafteten Böden"
„Probleme der gesamtwirtschaftlichen Bewertung alternativer pflanzenbaulicher Systeme"
„Einzelbetriebliche Bewertung ökologisch und ökonomisch optimaler Fruchtfolgen und gegenwärtiger Fruchtfolgen"
„Die Wirtschaftlichkeit eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes nach dem Schadschwellenkonzept — einzelbetriebliche und ökologische Implikationen"
„Qualitätsuntersuchungen am alternativ angebauten Getreide"
„Vergleich von Erzeugnissen des alternativen und des konventionellen Landbaues im Tierfütterungsversuch".
7
Inwieweit hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Dienstaufsicht die Landwirtschaftskammern unterstehen, seine Kontrollpflichten im Bereich der Landwirtschaftskammer verletzt?
Nach Auskunft des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben dem Selbstverwaltungsbereich der Landwirtschaftskammer Rheinland zuzurechnen, für den dem genannten Ministerium keine über die reine Rechtsaufsicht hinausgehende Befugnis zukommt. Insbesondere stehen ihm keine dienst- oder fachaufsichtlichen Befugnisse zu. Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflicht sind der Bundesregierung nicht ersichtlich.