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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

HIV-Tests für ausländische Stipendiaten/innen und Praktikanten/innen (G-SIG: 11003446)

Begründung, Anzahl der Abweisungen aufgrund positiven Befundes nach der Routineuntersuchung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

21.02.1989

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/394430.01.89

HIV-Tests für ausländische Stipendiaten/innen und Praktikanten/innen

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Seit wann ist der HIV-Test verbindlicher Bestandteil der medizinischen Routineuntersuchung für ausländische Praktikanten/innen und Stipendiaten/innen in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer beabsichtigen?

2

Mit welcher Begründung und von wem wurde der routinemäßige HIV-Test für diese Personengruppe angeordnet?

3

Für Personen aus welchen Ländern gilt diese Anordnung und für welche gilt sie nicht?

4

Wie viele Stipendiaten/innen und Praktikanten/innen wurden aufgrund eines positiven Befundes bei diesen Routinetestungen bereits abgewiesen?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich diese Anordnung angesichts der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen über Herkunft und Ausbreitung des HI-Virus weiterhin aufrechterhalten läßt?

6

Hält die Bundesregierung diese Anordnung insbesondere im Hinblick auf die inzwischen bekannten sehr langen Inkubationszeiten bei HIV-Positiven noch für moralisch vertretbar?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Möglichkeit zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland nur „gesunden" Ausländern/innen gegeben werden sollte, und wenn ja, mit welcher Begründung?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich ausländische Stipendiaten/innen oder Praktikanten/innen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem HI-Virus infiziert haben, und wenn ja, welche Anordnungen gelten in diesem Fall?

Bonn, den 30. Januar 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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