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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erweiterung Frequenzangebot für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

<span>Höhe des Erlöses aus der Versteigerung der Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten, Vor- und Nachteile dieses Vergabeverfahrens für kleine und mittlere Unternehmen, fehlende Verpflichtung der Frequenzinhaber zur Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs, Beurteilung der Befristung der Frequenzzuteilung, weitere geplante Frequenzversteigerungen</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1093112. 11. 2008

Erweiterung Frequenzangebot für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welches rein rechnerische Erlösvolumen in Euro ist bei einer vollständigen Vergabe des verfügbaren Frequenzspektrums und unter Anwendung der durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Mindestgebotsvorgaben gemäß § 61 Abs. 5 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu erwarten?

2

Welches Erlösvolumen in Euro erwartet die Bundesregierung aus diesem Vergabeverfahren, in welcher Haushaltsposition wird diese Erwartung abgebildet, und welche Erlösverwendung ist seitens der Bundesregierung angestrebt?

3

Begünstigt oder benachteiligt das gewählte Vergabeverfahren aus Sicht der Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen relativ zu den bereits am Markt etablierten Anbietern, welche über eigene Frequenzen verfügen?

4

Welche wettbewerblichen Effekte würden sich ergeben, wenn ein zum Vergabeverfahren zugelassenes Unternehmen die Gesamtheit des verfügbaren Frequenzspektrums ersteigern würde?

5

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, welcher Standard seitens potenzieller Interessenten für das jeweilige Frequenzspektrum zur Anwendung kommen soll?

6

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob das jeweilige Frequenzspektrum vornehmlich für Sprachtelefonie oder Datendienste genutzt werden soll?

7

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, wie viele Basisstationen zur Gewährleistung der Frequenznutzungsbedingungen einschließlich des Versorgungsgrades bei der Frequenznutzung gemäß § 61 Abs. 4 Satz 4 Nr. 4 TKG je verfügbares Frequenzspektrum bis 2013 und 2015 neu installiert respektive wie viele Basisstationen erweitert werden müssen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik einiger Marktteilnehmer zu den Bestimmungen des sachlich relevanten Marktes, dass Anwendungen des Festen Funkdienstes aus der Nutzung der verfügbaren Frequenzbereiche ausgeschlossen seien, was die Konvergenzentwicklung blockiere?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens den Frequenzzuteilungsinhabern keine Verpflichtung auferlegt wird, Diensteanbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten anzubieten, vor dem Hintergrund, dass am Markt tätige Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen der früheren Vergabeverfahren die Verpflichtung eingegangen sind, Diensteanbieter diskriminierungsfrei zuzulassen?

10

Teilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass es zur Verwirklichung der Regulierungsziele in § 2 Abs. 2 TKG zweckmäßig ist, für sämtliche Teilnehmer eines Marktes die gleichen regulatorischen Rahmenbedingungen zu setzen?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die geltende Gesetzeslage im Rahmen dieses Vergabeverfahrens keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für eine Verpflichtung der Frequenznutzungsteilnehmer darstellt, Diensteanbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten anzubieten?

12

Wenn ja, wie kann aus Sicht der Bundesregierung dieser Missstand abgestellt werden?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Befristung der Frequenzzuteilung bis zum 31. Dezember 2025, und welche wirtschaftlichen oder sozialpolitischen Motive sprechen für genau dieses Datum?

14

Wie lautet der gegenwärtige Arbeitsstand in diesem Vergabeverfahren, und welche konkreten Aktivitäten sind seitens der Bundesregierung und/oder der Bundesnetzagentur binnen sechs Monaten diesbezüglich geplant?

15

Bis zu welchem Datum ist ein Abschluss des Vergabeverfahrens angestrebt?

16

In welcher Form wurden die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Frequenzspektren in den vergangenen zehn Jahren genutzt, welcher(n) öffentlichen Institution(en) sind aus dieser Nutzung finanzielle Mittel zugeflossen, und auf welches Volumen belief sich dies?

17

Ist die Marktzuführung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verfügbaren Frequenzspektrums aus Sicht der Bundesregierung mittelfristig (bis zu fünf Jahre) und/oder langfristig zur Deckung des am Markt nachgefragten Bedarfs notwendig?

18

Ist binnen 24 Monaten geplant, weitere Frequenzspektren für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zu vergeben?

Wenn ja, welche Frequenzen betrifft dies?

19

Wie sind die Aufwendungen zum Erhalt der Frequenzen seitens der Frequenzzuteilungsinhaber bilanziell im Jahr der Frequenzzuteilung zu erfassen, und welche bilanziellen Maßnahmen sind in den Folgejahren zu realisieren?

20

Welche steuerlichen Effekte hat dies?

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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