Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 4. April 1989 — Wa II 3 — 98/2 — die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung sieht in Form und Inhalt der ARD-Magazinsendung „Panorama" vom 7. März 1989 zum Thema „Recycling von Abfallstoffen" eine unverantwortliche Verunsicherung umweltbewußt handelnder Bürger. Die Aneinanderreihung thematisch aus dem Zusammenhang gerissener Filmsequenzen hat dazu beigetragen, Verbraucher zu irritieren, die nicht über den Recyclingmarkt in der Bundesrepublik Deutschland informiert sind. Die Sendung konterkariert auch das Anliegen von ARD und ZDF, durch Umweltinformationen den Bürger zu umweltbewußtem Handeln zu bewegen.
Mit der Verallgemeinerung möglicher Einzelfälle haben die Verantwortlichen des Beitrags den Verbraucher indirekt dazu aufgerufen, zur alten Wegwerfmentalität zurückzukehren. Darüber hinaus wurde der von Kommunen und Entsorgungswirtschaft langjährig aufgebaute und von der Zufuhr von Sekundärrohstoffen abhängige Recyclingmarkt gefährdet.
Die Kommunalen Spitzenverbände, die Entsorgungswirtschaft und der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sind den Behauptungen von „Panorama" in einer gemeinsamen Pressekonferenz entgegengetreten.
Inzwischen haben sich weite Teile der Öffentlichkeit empört zu der „Panorama"-Sendung geäußert und dabei die Ansicht der Bundesregierung geteilt.
Die Bundesregierung wird die entsorgungspflichtigen Körperschaften bei ihrer Aufgabe der Verwertung von Abfällen weiterhin unterstützen. Außerdem wird sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch Verordnungen nach § 14 Abfallgesetz alle Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen ausschöpfen, wie das zuletzt durch die Verordnung über die Rücknahme und Pfanderhebung von Getränkeverpackungen aus Kunststoffen erfolgt ist. Diese Pfandverordnung hat bereits dazu geführt, daß die großvolumigen Kunststoffverpackungen aus dem Sortiment des Einzelhandels genommen wurden. Bisher in Kunststoff angebotene Mineralwässer sind teilweise schon in Glas-Mehrwegflaschen erhältlich.
Die Bundesregierung wird noch im April 1989 ihre Vorstellungen zur weiteren Entwicklung im Bereich der Getränkeverpackungen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die dort gesteckten Ziele werden der Wirtschaft aufzeigen, daß auch bei Einwegverpackungen aus Weißblech und Glas mit Pfandregelungen zu rechnen ist, wenn sich die vorgegebenen Ziele bei den abfallvermeidenden Mehrwegsystemen nicht freiwillig erreichen lassen.
Die Verwertung von Abfällen ist ein Hauptziel des neuen Abfallgesetzes.
Bei den von „Panorama" angesprochenen Abfallarten aus privaten Haushaltungen (Altglas, Altpapier, Weißblech, vermischte Kunststoffe) haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte) die stoffliche Verwertung auf der Grundlage des neuen Rechts teilweise erheblich ausgebaut. Die bisher erreichten Erfolge bei der Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen aus Hausmüll wären ohne die aktive Mitarbeit der Bevölkerung nicht erzielt worden.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Abfallgesetz hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung, wenn — sie technisch möglich ist, — die hierbei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Entsorgung nicht unzumutbar sind und — für die gewonnenen Stoffe ein Markt vorhanden ist oder insbesondere unter Beauftragung Dritter geschaffen werden kann.
Damit hat der Gesetzgeber den technischen und wirtschaftlichen Grenzen Rechnung getragen, die bei der Verwertung von Abfällen zu beachten sind.
Zur Verwertung einzelner Sekundärrohstoffe ist vorab zu bemerken:
Die Einsatzquote von Altpapier für die Produktion von Papier, Karton und Pappe liegt in der Bundesrepublik Deutschland derzeit bei rd. 43 Prozent.
Der Anteil von Altpapier aus privaten Haushaltungen stieg von ca. 1 bis 1,5 Mio. t in 1986 sowie 1,5 Mio. t in 1987 auf 1,65 Mio. t in 1988. Dieses Potential ist noch nicht ausgeschöpft; es sollte in den nächsten Jahren zu einer weiteren Steigerung kommen.
Entsorger und Papierindustrie sind aufgerufen, durch langfristige Strategien kalkulierbare Preisentwicklungen herbeizuführen. Parallel hierzu sind flankierende Maßnahmen zur Verbesserung des Altpapiereinsatzes erforderlich. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat darauf hingewirkt, daß im Beschaffungswesen von Bund, Ländern und Gemeinden verstärkt Recyclingpapier eingesetzt wird.
Soweit die 1988 gesammelten Altpapiere technisch verwertbar waren, sind sie auch als Rohstoff verwertet worden und nicht — wie von „Panorama" behauptet — als Abfall deponiert oder verbrannt worden.
98 Prozent aller Landkreise und kreisfreien Städte stellen Bringcontainer für Altglas zur Verfügung. Daneben sind vielerorts Holsysteme installiert; gegenwärtig sind ca. 3 bis 5 Mio. Einwohner in der Bundesrepublik Deutschland an Systeme wie die Wertstofftonne angeschlossen.
Seit 1974 wird Altglas mit ständig steigenden Quoten verwertet. 1986 wurden rd. 1,14 Mio. t, 1987 rd. 1,25 Mio. t und 1988 rd. 1,3 Mio. t Altglas in die Produktion zurückgeführt.
Die Erfassungsquote könnte noch dadurch gesteigert werden, daß in größerem Umfange außer Getränkeflaschen auch andere Behältnisse wie Konserven- und Marmeladengläser vom Bürger in die Container eingeworfen werden.
1988 fielen in der Bundesrepublik Deutschland rd. 1,1 Mio. t Kunststoffabfälle aus Haushaltungen an. Die Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushaltungen ist wegen ihrer unterschiedlichen Zusammensetzung problematisch. Grundsätzlich wird eine Aufarbeitung zu höherwertigen Produkten erst möglich sein, wenn die Kunststoffsortierung unter wirtschaftlichen Aspekten (maschinelle Sortierung) gelingt. Eine erste entsprechende Anlage wird z. Z. in Coburg erprobt.
Die von „Panorama" genannte Zahl von 600 verschiedenen Kunststoffarten ist für den Hausmüllbereich nicht relevant. Etwa 50 Kunststoffarten sind von wirtschaftlicher Bedeutung. In den Haushaltsabfällen herrschen wenige Arten vor (vor allem PE, PP, PS, PVC, PET).
Die Verwertung von Kunststoffen aus Haushaltungen könnte durch eine Vereinheitlichung der zur Verarbeitung gelangenden Kunststoffarten erleichtert werden. Mit Blick auf eine thermische Nutzung in Müllverbrennungsanlagen wäre außerdem die Verwendung von Kunststoffarten zu bevorzugen, die möglichst rückstandslos verbrannt werden können.