BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vollzug des Abfallgesetzes (G-SIG: 11003555)

Wiederverwertung von Altglas, Alu- und Weißblechdosen sowie von getrennt gesammelten Kunststoffen; illegale Umdeklarierung von Abfällen in Wirtschaftsgut und deren Verbringung ins Ausland; Verstoß gegen das Verwertungsgebot des Abfallgesetzes, mangelhafte Überprüfung der Gebietskörperschaften

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

06.04.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/419314.03.89

Vollzug des Abfallgesetzes

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Sendung „Panorama" des NDR hat am 7. März 1989 einen Beitrag über das Abfallrecycling ausgestrahlt. Im Zusammenhang mit dieser Sendung fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß lediglich 40 % des getrennt gesammelten Altglases einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß getrennt gesammelte Alu- und Weißblechdosen, so wie in dem Beitrag behauptet, keinerlei direkter stofflicher Verwertung zugeführt werden?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß getrennt gesammelte Kunststoffe derzeit in keiner Weise recyclierbar sind und alle diesbezüglichen Pilotprojekte derzeit entweder aus technischen oder ökonomischen Gründen als gescheitert angesehen werden müssen?

4

Kann die Bundesregierung die in der genannten Sendung aufgestellten Behauptungen über illegale Umdeklaration von Abfällen in Wirtschaftsgut und deren Verbringung nach China, Syrien, Argentinien etc. bestätigen?

5

Sieht die Bundesregierung in den von „Panorama" geschilderten Fällen einen Verstoß gegen das Verwertungsgebot des Abfallgesetzes, insbesondere gegen § 3, wonach die Verwertung von Abfällen Vorrang vor Beseitigung hat, ... „wenn technisch möglich ... und Markt vorhanden ist"?

6

Gegen welche Vorschriften des Abfallgesetzes wurde gegebenenfalls verstoßen?

7

Sieht die Bundesregierung in den geschilderten Vorgängen einen Rechtsverstoß gegen § 3 Abs. 2 AbfG, wonach Abfälle so einzusammeln, zu befördern, zu behandeln und zu lagern sind, „daß die Möglichkeiten zur Abfallverwertung genutzt werden können"?

8

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Umsetzung des Abfallgesetzes, hier § 3 Abs. 2, durch die Gebietskörperschaften hinsichtlich eines vorhandenen Marktes von seiten der Bundesregierung ungenügend geprüft wurde?

Bonn, den 14. März 1989

Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen