Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/4284
29.03.89
Sachgebiet 7
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/4194 -
Stand des Afrika-Sonderprogramms der führenden westlichen Industriestaaten
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 28. März
1989 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
1. Kann die Bundesregierung die folgenden Meldungen von epd-
Entwicklungspolitik im Heft 4/1989 (Februar) mit Bezug auf das Af rika-
Sonderprogramm bestätigen:
— Bisher sind erst fünf afrikanische Länder (Zentralafrikanische
Republik, Madagaskar, Mali, Niger und Tansania) in den Genuß
der während der letzten Jahrestagung von Weltbank und
Internationalem Währungsfonds (IWF) Ende September in Berlin
(West) verkündeten Maßnahmen gekommen.
— Für diese Länder wurde der Schuldendienst lediglich um 10 Mio.
US-Dollar gesenkt, was 2 Prozent der 1987 geleisteten Zahlungen
entspricht.
— 1988 betrug die Schuldendienstrate (langfristige, fällige
Verbindlichkeiten) bei Madagaskar 95,7, bei Tansania 85,3 und bei Niger
57 Prozent?
Die von der Bundesregierung am 8. Juni 1988 beschlossenen
Erlasse von Restschulden aus Krediten der Finanziellen
Zusammenarbeit sind für die Länder Sierra Leone, Sudan, Togo und
Zentralafrikanische Republik vollzogen. Das Abkommen über den
Erlaß für Guinea liegt in Conakry zur Unterzeichnung vor. Durch
den Erlaß verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf
Forderungen in Höhe von 90,7 Mio. DM (Zins- und Tilgungsverzicht),
wodurch die genannten Länder 1989
Schuldendiensterleichterungen von 9,6 Mio. DM erhalten. Der ebenfalls von der
Bundesregierung 1988 erklärte Schuldenerlaß für Mauretanien ist bereits
vollzogen worden, während die Schuldenerlasse für Mosambik,
Ghana, Madagaskar, Sambia, Senegal, Zaire und Kenia noch
bearbeitet werden. Im übrigen sind die Schuldenerlasse für die
Zentralafrikanische Republik, Mali, Niger und Tansania bereits
1979 bzw. 1982 abgeschlossen worden. Die in Frage 1 genannten
Schuldendienstraten für Madagaskar, Tansania und Niger
entsprechen den Veröffentlichungen der World Debt Tables der
Weltbank (Ausgabe 1988/89).
2. Wie beurteilt die Bundesregierung diese minimale Erleichterung der
Schuldenlast für die afrikanischen Länder, insbesondere vor dem
Hintergrund des vom Parlamentarischen Staatssekretär beim
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Köhler, im
Vorfeld der IWF/Weltbank-Jahrestagung verkündeten Ziels, die
Schuldendienstrate auf 20 bis 25 Prozent zu senken?
Durch die von der Bundesregierung bereits 1978 beschlossenen
Erlasse der Schulden aus Krediten der Finanziellen
Zusammenarbeit gegenüber LDC und die 1988 und im Falle Kenia 1989
beschlossenen weiteren Erlasse wurden bzw. werden 28 armen
Entwicklungsländern in Afrika südlich der Sahara die Schulden
gestrichen. Diese Maßnahme, die in Abstimmung mit den übrigen
Entwicklungshilfegebern beschlossen wurde, trägt wesentlich zu
einer Entlastung der Verschuldungssituation der begünstigten
Länder bei, deren Schulden überwiegend solche gegenüber
Regierungen der Gläubigerstaaten sind. Hinsichtlich der
Handelsforderungen hat — ausgehend von einer Initiative auf dem
Weltwirtschaftsgipfel in Toronto 1988 — der Pariser Club
wesentlich verbesserte Konditionen für Umschuldungen verbürgter
Handelskredite beschlossen. Auch dies wird zu einer Verbesserung
der Verschuldungssituation der afrikanischen Länder beitragen.
Es ist zu hoffen, daß, wenn diese Maßnahmen greifen und der
Hilfezufluß nach Afrika anhält bzw. noch aufgestockt werden
kann, allmählich die genannte Zielgröße einer Schuldendienstrate
von etwa 25 %, die allgemein als noch tragbar angesehen wird, zu
erreichen ist.
3. Welche Initiativen wird die Bundesregierung bei der anstehenden
Frühjahrstagung von IWF und Weltbank im Hinblick auf
Schuldendiensterleichterungen für die afrikanischen Länder ergreifen?
Die Frühjahrstagung von IWF und Weltbank in Washington wird
sich wiederum mit der Verschuldungssituation der
Entwicklungsländer befassen, diesmal aber ausgehend von der Initiative des
Finanzministers der USA, N. Brady, schwerpunktmäßig mit der
Situation hochverschuldeter Entwicklungsländer mittleren
Einkommens.]