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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kontrolle von Zeitungs-Redaktionen und Überwachung von Bezieher/innen "extremistischer" Literatur durch Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz (G-SIG: 11003571)

Überwachung der Publikationen "EMMA", "Tageszeitung" (TAZ), "Wahrheit" u.a. bzw. deren Bezieher, Speicherung von Publikationen in der BKA-Datei TESCH

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.04.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/419814.03.89

Kontrolle von Zeitungs-Redaktionen und Überwachung von Bezieher/innen „extremistischer" Literatur durch Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Rahmen des gegenwärtig vor dem OLG Düsseldorf laufenden Strafverfahrens gegen Frau Dr. Ingrid S. wegen eines Vorwurfs gemäß § 129 a StGB bekundeten die BKA-Beamten M. und P. am 21./22. Februar 1989 als Zeugen folgendes: Das BKA habe durch „einen Verfassungsschutzbeamten" erfahren, daß die Angeklagte im Mai 1985 per Redaktionsanschrift ihrer Arbeitgeberin, der Zeitschrift EMMA, eine Publikation über die Revolutionären Zellen erhalten habe. Dabei habe es sich um die vom „Westdeutschen Irland-Solidaritäts-Komitee" WISK herausgegebene Broschüre „RZ — Geschichte, Kritiken, Dokumente" gehandelt, worin die Autoren die Politik von RZ und RAF — nach Einschätzung des BKA — heftig kritisieren und „angreifen".

Die Angeklagte hatte die Publikation schriftlich bestellt im Rahmen von Recherchen für ein Buchprojekt. Sie wurde, soweit das BKA bislang erklärte, seit Mitte Februar 1987 u. a. mit Telefonüberwachungsmaßnahmen observiert.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

I. Zum konkreten Vorgang

1. Hat das BKA entsprechend der abgegebenen Zeugenaussage tatsächlich bereits im März 1985 (oder wann sonst) von Bestellung und Zusendung der fraglichen Broschüre erfahren?

2. Von welcher Dienststelle hat das BKA diese Information erhalten?

3. Wie hat diese Dienststelle selbst diese Information erlangt?

  • Durch Anwendung (welcher) nachrichtendienstlicher Mittel?
  • Ist der Brief- und/oder Telefonverkehr des WISK und/oder der EMMA-Redaktion überwacht worden? Falls ja, in welchem Zeitraum, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Sind V-Leute o. ä. im WISK und/oder der EMMA-Redaktion eingesetzt worden? Falls ja, durch welche Dienststellen, in welchem Zeitraum, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Ist der Bankzahlungsverkehr des WISK und/oder der Angeklagten Frau S. überwacht worden? Falls ja, durch welche Dienststellen, in welchem Zeitraum, mit welchen Mitteln, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?

4. Sofern der Brief-/Telefonverkehr

  • aufgrund § 100 a StPO überwacht wurde: aa) Welcher Richter hat dies gemäß § 100 b StPO für welchen Zeitraum angeordnet? bb) Wann wurden die Betroffenen entsprechend der Verpflichtung aus § 101 StPO darüber informiert, oder warum unterblieb eine solche Benachrichtigung bisher?
  • auf der Grundlage des G 10-Gesetzes überwacht wurde: aa) Wann ist welcher G 10-Ausschuß hierüber informiert worden und hat dies gebilligt? bb) Wann ist die gebotene Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt oder warum ist sie bisher unterblieben?

5. Seit wann ist Frau Dr. S. tatsächlich in welcher Weise überwacht worden?

6. Teilt die Bundesregierung (oder widerspricht sie ggf. aus welchen Erwägungen) unsere Auffassung, daß die Kenntnis der erfragten Informationen auch für den korrekten Verlauf des o. g. Strafverfahrens insofern von Bedeutung ist, als nur damit die rechtmäßige Erlangung der fraglichen Information über den Broschüren-Bezug beurteilt werden kann, was wiederum entscheidend ist für ein mögliches Beweisverwertungsverbot oder ggf. im Rahmen der Strafzumessung?

7. Teilt die Bundesregierung (oder mißbilligt sie ggf. aus welchen Erwägungen) unsere Auffassung, daß die erfragten Antworten aus diesem Grunde auch nicht mit dem pauschalen Verweis auf ein „schwebendes Verfahren" zurückgestellt werden dürfen, weil durch die erbetenen Informationen nicht nur keine Belange irgendwelcher Verfahrensbeteiligter tangiert werden, sondern diese vielmehr für eine verfahrensförderliche Sachaufklärung unabdingbar sind?

II. Zur Überwachung von Zeitungsredaktionen und Medienschaffenden allgemein

1. Über welche Zeitungsredaktionen, Medienschaffenden oder Medienverleger sind dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in den letzten 15 Jahren welche Erkenntnisse zugänglich geworden

  • durch welche eigenen Informationsbeschaffungsmaßnahmen,
  • durch welche Maßnahmen welcher anderen Dienststellen?

2. Trifft z. B. die Meldung der „tageszeitung" vom 22. Februar 1989 zu, wonach sich das BfV mehrfach mit dem Projekt TAZ befaßt habe und Erkenntnisse aus der Überwachung des Fördervereins „Freunde der alternativen Tageszeitung", der SEW-Zeitung „Wahrheit", der Polizeikritischen Zeitung „CILIP" sowie „die neue" erhalten habe? Wie ging dies im einzelnen vonstatten?

3. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung insbesondere bez. der von der Presse gemeldeten Überwachung der „tageszeitung", wonach

  • von Sicherheitsbehörden auch eine Akte über den TAZ-Förderverein geführt wird oder wurde,
  • der MAD jedenfalls 1979 Erkundigungen über die TAZ eingezogen habe,
  • sich mehrere Landesämter für Verfassungsschutz längerwährend mit der TAZ befaßt haben,
  • über mehrere TAZ-Mitarbeiter/innen Personalakten angelegt und deren Daten in die VS-Hinweisdatei NADIS eingegeben wurden?

4. Wie ist die Ankündigung der Bundesregierung (Antwort auf mündliche Anfrage des MdB Krey am 28. Februar 1985, Plenarprotokoll 11, S. 9117), die Publikationstätigkeit der nachrichtendienstkritischen Zeitschrift „Geheim" müsse weiter beobachtet werden vor einer etwaigen Verbotsentscheidung, seither durch welche Dienststelle und in welcher Weise umgesetzt worden?

5. Wie viele Publikationen sind zur Zeit wegen welcher Inhalte in der BKA-Datei TESCH (terroristisches Schriftturn) erfaßt? Welche Tages-, Wochen- und Monatszeitungen befinden sich darunter?

6. Wie viele Journalisten/innen oder andere Beschäftigte in welchen Medien haben in den letzten 15 Jahren von BKA oder BfV Geld oder andere Vergünstigungen erhalten, um Informationen zu liefern oder welche anderen Dienste zu leisten (vgl. hierzu die mehrfachen Auskünfte der niedersächsischen Landesregierung gegenüber dem Landtag Hannover im Januar 1988)?

III. Zur Überwachung von Bezieher/innen und Besitzer/innen verdächtiger Publikationen allgemein

1. Welche Dienststellen registrierten oder überwachten in welcher Weise während der letzten zehn Jahre Bezieher/innen und/oder Besitzer/innen welcher verdächtigen Medienprodukte?

2. Auf welche Weise sind welchen Bundesbehörden in den letzten zehn Jahren welche Erkenntnisse aus einer solchen Registrierung oder Überwachung zugänglich geworden?

3. Welche Überwachungsmaßnahmen hat der erkannte Bezug oder Besitz welcher Medien in diesem Zeitraum regelmäßig ausgelöst?

4. a) Existiert — vergleichbar der Ende der 70er Jahre bei Grenzschutzbehörden kursierenden Liste — eine Aufzählung bestimmter verdächtiger Publikationen, deren erkannte Besitzer auf Anweisung von Bundesbehörden (oder nach Kenntnis der Bundesregierung: welcher Landesbehörden) zu registrieren bzw. zu melden sind?

  • b) Welche Publikationen sind darauf enthalten?
  • c) Welche Bundesbehörden insbesondere der Polizei und des Grenzschutzes sind mit dieser Liste ausgestattet?
  • d) Seit wann sind diese Behörden angewiesen, erkannte Besitzer/innen von Publikationen dieser Liste in welcher Weise zu registrieren?

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hat das BKA entsprechend der abgegebenen Zeugenaussage tatsächlich bereits im März 1985 (oder wann sonst) von Bestellung und Zusendung der fraglichen Broschüre erfahren?

2

Von welcher Dienststelle hat das BKA diese Information erhalten?

3

Wie hat diese Dienststelle selbst diese Information erlangt?

Durch Anwendung (welcher) nachrichtendienstlicher Mittel?

Ist der Brief- und/oder Telefonverkehr des WISK und/oder der EMMA-Redaktion überwacht worden? Falls ja, in welchem Zeitraum, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?

Sind V-Leute o. ä. im WISK und/oder der EMMA-Redaktion eingesetzt worden? Falls ja, durch welche Dienststellen, in welchem Zeitraum, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ist der Bankzahlungsverkehr des WISK und/oder der Angeklagten Frau S. überwacht worden? Falls ja, durch welche Dienststellen, in welchem Zeitraum, mit welchen Mitteln, aus welchem Anlaß und auf welcher Rechtsgrundlage?

4

Sofern der Brief-/Telefonverkehr

aufgrund § 100 a StPO überwacht wurde: aa) Welcher Richter hat dies gemäß § 100 b StPO für welchen Zeitraum angeordnet? bb) Wann wurden die Betroffenen entsprechend der Verpflichtung aus § 101 StPO darüber informiert, oder warum unterblieb eine solche Benachrichtigung bisher?

auf der Grundlage des G 10-Gesetzes überwacht wurde: aa) Wann ist welcher G 10-Ausschuß hierüber informiert worden und hat dies gebilligt? bb) Wann ist die gebotene Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt oder warum ist sie bisher unterblieben?

5

Seit wann ist Frau Dr. S. tatsächlich in welcher Weise überwacht worden?

6

Teilt die Bundesregierung (oder widerspricht sie ggf. aus welchen Erwägungen) unsere Auffassung, daß die Kenntnis der erfragten Informationen auch für den korrekten Verlauf des o. g. Strafverfahrens insofern von Bedeutung ist, als nur damit die rechtmäßige Erlangung der fraglichen Information über den Broschüren-Bezug beurteilt werden kann, was wiederum entscheidend ist für ein mögliches Beweisverwertungsverbot oder ggf. im Rahmen der Strafzumessung?

7

Teilt die Bundesregierung (oder mißbilligt sie ggf. aus welchen Erwägungen) unsere Auffassung, daß die erfragten Antworten aus diesem Grunde auch nicht mit dem pauschalen Verweis auf ein „schwebendes Verfahren" zurückgestellt werden dürfen, weil durch die erbetenen Informationen nicht nur keine Belange irgendwelcher Verfahrensbeteiligter tangiert werden, sondern diese vielmehr für eine verfahrensförderliche Sachaufklärung unabdingbar sind?

1

Über welche Zeitungsredaktionen, Medienschaffenden oder Medienverleger sind dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in den letzten 15 Jahren welche Erkenntnisse zugänglich geworden

durch welche eigenen Informationsbeschaffungsmaßnahmen,

durch welche Maßnahmen welcher anderen Dienststellen?

2

Trifft z. B. die Meldung der „tageszeitung" vom 22. Februar 1989 zu, wonach sich das BfV mehrfach mit dem Projekt TAZ befaßt habe und Erkenntnisse aus der Überwachung des Fördervereins „Freunde der alternativen Tageszeitung", der SEW-Zeitung „Wahrheit", der Polizeikritischen Zeitung „CILIP" sowie „die neue" erhalten habe? Wie ging dies im einzelnen vonstatten?

3

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung insbesondere bez. der von der Presse gemeldeten Überwachung der „tageszeitung", wonach

von Sicherheitsbehörden auch eine Akte über den TAZ-Förderverein geführt wird oder wurde,

der MAD jedenfalls 1979 Erkundigungen über die TAZ eingezogen habe,

sich mehrere Landesämter für Verfassungsschutz längerwährend mit der TAZ befaßt haben,

über mehrere TAZ-Mitarbeiter/innen Personalakten angelegt und deren Daten in die VS-Hinweisdatei NADIS eingegeben wurden?

4

Wie ist die Ankündigung der Bundesregierung (Antwort auf mündliche Anfrage des MdB Krey am 28. Februar 1985, Plenarprotokoll 11, S. 9117), die Publikationstätigkeit der nachrichtendienstkritischen Zeitschrift „Geheim" müsse weiter beobachtet werden vor einer etwaigen Verbotsentscheidung, seither durch welche Dienststelle und in welcher Weise umgesetzt worden?

5

Wie viele Publikationen sind zur Zeit wegen welcher Inhalte in der BKA-Datei TESCH (terroristisches Schriftturn) erfaßt? Welche Tages-, Wochen- und Monatszeitungen befinden sich darunter?

6

Wie viele Journalisten/innen oder andere Beschäftigte in welchen Medien haben in den letzten 15 Jahren von BKA oder BfV Geld oder andere Vergünstigungen erhalten, um Informationen zu liefern oder welche anderen Dienste zu leisten (vgl. hierzu die mehrfachen Auskünfte der niedersächsischen Landesregierung gegenüber dem Landtag Hannover im Januar 1988)?

1

Welche Dienststellen registrierten oder überwachten in welcher Weise während der letzten zehn Jahre Bezieher/innen und/oder Besitzer/innen welcher verdächtigen Medienprodukte?

2

Auf welche Weise sind welchen Bundesbehörden in den letzten zehn Jahren welche Erkenntnisse aus einer solchen Registrierung oder Überwachung zugänglich geworden?

3

Welche Überwachungsmaßnahmen hat der erkannte Bezug oder Besitz welcher Medien in diesem Zeitraum regelmäßig ausgelöst?

4

a) Existiert — vergleichbar der Ende der 70er Jahre bei Grenzschutzbehörden kursierenden Liste — eine Aufzählung bestimmter verdächtiger Publikationen, deren erkannte Besitzer auf Anweisung von Bundesbehörden (oder nach Kenntnis der Bundesregierung: welcher Landesbehörden) zu registrieren bzw. zu melden sind?

b) Welche Publikationen sind darauf enthalten?

c) Welche Bundesbehörden insbesondere der Polizei und des Grenzschutzes sind mit dieser Liste ausgestattet?

d) Seit wann sind diese Behörden angewiesen, erkannte Besitzer/innen von Publikationen dieser Liste in welcher Weise zu registrieren?

Bonn, den 14. März 1989

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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