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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausbau der Kindertagesbetreuung durch ESF-Mittel beim Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung

<span>Anzahl der Anfragen zum aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung, Beratung und Unterstützung der Antragsteller, Förderhöhe, abgelehnte Anträge, Bundesländer mit zusätzlicher Landesförderung, Aufteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern, Verfahren mit nicht abgerufenen Mitteln aus dem Jahr 2008</span>

Fraktion

FDP

Datum

27.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1094312. 11. 2008

Ausbau der Kindertagesbetreuung durch ESF-Mittel beim Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung

der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zielt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darauf ab, kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 1 000 Beschäftigten für ein Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen. Das Unternehmen kann eine eigene Betriebskindertagesstätte gründen; denkbar ist aber auch eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung etwa durch Zusammenarbeit mit privaten und privat-gewerblichen Anbietern, mit kommunalen oder auch freien Trägern.

Zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in neuen Betreuungseinrichtungen oder neu einzurichtenden Gruppen werden mit einem Betriebskostenzuschuss von bis zu 6 000 Euro pro Platz und Jahr für maximal zwei Jahre gefördert. Das Programm startete am 25. Februar 2008 und endet am 31. Dezember 2011. Seit Inkrafttreten der erweiterten Förderrichtlinie vom 1. September 2008 werden auch Hochschulen vom Anwendungsbereich des Programms umfasst. Ferner wurden in das Programm nun auch Unternehmen mit Sitz im Inland unabhängig von ihrer Größe einbezogen. Insgesamt stehen für das Programm 50 Mio. Euro bis Ende 2011 aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Anfragen sind seit Beginn des Jahres hinsichtlich der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung jeweils seitens der Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts bzw. der Hochschulen auf der einen und öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen freien Trägern auf der anderen Seite eingegangen?

2

Wie werden die Interessierten bei der Antragstellung – etwa mit Blick auf ein Finanzierungskonzept – seitens der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung oder anderer Ansprechpartner konkret beraten und unterstützt?

3

Wie viele Anträge wurden seit Beginn der Förderung auf betrieblich unterstützte Kinderbetreuung eingereicht (bitte nach öffentlichen, gemeinnützigen und privat-gewerblichen freien Trägern und Betrieben und nach Unternehmensgröße differenzieren)?

4

Welches sind die hauptsächlichen Kooperationspartner der Träger (bitte nach Unternehmen und Unternehmensgröße, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts bzw. Hochschulen differenzieren)?

5

In wie vielen Fällen wurden Gelder für die Einrichtungen einer betriebseigenen Kindertagesstätte beantragt?

6

Wie viele Anträge wurden in welcher Förderhöhe und für welchen Zeitraum bewilligt, wie viele sind noch in der Bearbeitung, und wie viele wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

7

Welche Größe und Struktur weisen die an der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung beteiligten Betriebe, Stiftungen, Anstalten, Körperschaften bzw. Hochschulen in der Regel auf?

8

Welchem Marktsegment bzw. Wirtschaftsbranche bzw. Ausrichtung gehören die beteiligten Unternehmen, Stiftungen, Anstalten, Körperschaften bzw. Hochschulen an?

9

Inwieweit kommt bei dem Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung das Kostenerstattungsprinzip dergestalt zur Anwendung, dass die öffentliche Förderung erst nach einer Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt wird?

10

In wie vielen Fällen wurden bereits Gelder in welcher Höhe ausgezahlt?

11

Wie stellen sich Informationsnachfragen und Beantragung der Gelder bzw. die Bewilligungen für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern dar?

Falls Unterschiede aufgezeigt werden können, welches sind die Gründe hierfür?

12

In welchen Bundesländern existiert neben dem Bundesprogramm auch eine Landesförderung für eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, wie hoch sind die zur Verfügung gestellten Landesmittel, und für welchen Zeitraum kann eine Förderung erfolgen?

13

Welche Programme (Bund, Land) sind für die Antragsteller bei der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung in der Regel vorteilhafter, und wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass seitens des Bundes und der Länder für bestimmte Zwecke u. U. damit möglicherweise gleichermaßen Förderprogramme aufgelegt und damit möglicherweise Doppelstrukturen geschaffen werden?

14

In welchem Umfang werden ESF-Mittel generell zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, und welches sind die Gründe hierfür?

15

Was passiert mit den für das Jahr 2008 bereitgestellten Mitteln, die in diesem Jahr nicht abgerufen werden?

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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