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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache 11/4177) (G-SIG: 11003596)

Anteil der auf der geplanten "Deutschen Terminbörse" als Optionen zu handelnden Aktien, die sich in den Depots oder im Besitz der als Gesellschafter auftretenden Banken, ihrer Kapitalanlagegesellschaften oder ihrer sonstigen Konzern-Banken bzw. -Unternehmen befinden, Anteil der drei Großbanken an den gesamten Aktien- und Rentenumsätzen in der Bundesrepublik Deutschland, Verflechtungen zwischen den Terminbörse-Gesellschaften; Absicht der Bayerischen Vereinsbank zur Übernahme der Vereins- und Westbank; Konsequenzen der Terminbörse für das Land Hessen, Übertragung der Börsenaufsicht auf die Börsengeschäftsführung, Kosten für die Einrichtung einer unabhängigen Börsenaufsicht; Nutznießer der Einschränkung der Berufsmöglichkeiten von Privatpersonen auf den Differenz- und Termineinwand

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.04.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/428228.03.89

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (Drucksache 11/4177)

der Abgeordneten Frau Frieß, Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welcher Anteil der Aktien, die auf der geplanten „Deutschen Terminbörse" (DTB) als Optionen gehandelt werden sollen, sind direkt oder indirekt in den Depots oder im Besitz der Banken, die als Gesellschafter der Terminbörse GmbH auftreten?

2

Welcher Anteil der Aktien, die auf der DTB als Optionen gehandelt werden sollen, befinden sich in dem Besitz der Kapitalanlagegesellschaften (bzw. Investmentgesellschaften), die zu den o. g. Banken gehören?

3

Welcher Anteil der Aktien, die auf der DTB als Optionen gehandelt werden sollen, sind direkt oder indirekt in den Depots oder im Besitz anderer Banken oder Unternehmen, die den Konzernen der Banken, die als Gesellschafter der Terminbörse GmbH auftreten, zugerechnet werden?

4

Welcher Anteil der gesamten Aktien- und Rentenumsätze (Kurswert) in der Bundesrepublik Deutschland wird von den 3 Großbanken (von allen Gesellschaften der DTB) getätigt?

5

Welche Verflechtungen (Kapital, Aktien, personelle, andere) gibt es innerhalb der Gruppe der Banken, die als Gesellschafter der Terminbörse auftreten?

6

Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Presse geäußerten Absichten der Bayerischen Vereinsbank AG, die Vereins- und Westbank zu übernehmen?

7

Welche möglichen finanziellen Konsequenzen hat die Einrichtung der Terminbörse für das Land Hessen?

8

Ist abzusehen, daß — wie im Gesetzentwurf vorgesehen und derzeit praktiziert — die hessische Landesregierung „durch Rechtsverordnung" die Wahrnehmung der Börsenaufsicht auf die Börsengeschäftsführung überträgt?

Überträgt sie damit auch alle potentiellen finanzwirksamen Risiken auf die Geschäftsführung?

9

Was kostet die Errichtung einer unabhängigen (staatlichen) Börsenaufsicht?

Welche internationalen Vergleiche (zum Beispiel SEC) lassen sich für die Kostenbestimmung heranziehen?

10

Wer profitiert in welchem Umfang von der Einschränkung der Berufsmöglichkeiten von Privatpersonen auf den Differenz- und Termineinwand?

Bonn, den 28. März 1989

Frau Frieß Hüser Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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