Nationale Zusatzanforderungen bei der Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6091)
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Gold Plating bei der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Steuerrecht“ (Bundestagsdrucksache 21/6091) zur Zinsschranke nach § 4h EStG und § 8a KStG ausgeführt, dass diese in Teilbereichen über das durch die Richtlinie (EU) 2016/1164 vorgegebene Mindestschutzniveau hinausgeht.
Hieraus ergibt sich für die Fragesteller weiterer Klärungsbedarf, welche praktischen, fiskalischen und administrativen Auswirkungen diese nationalen Zusatzanforderungen haben und welche Daten- und Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung hierzu vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In wie vielen Fällen wurde die Zinsschranke nach § 4h EStG seit dem Veranlagungszeitraum 2021 bei Personengesellschaften angewandt, und in welcher Höhe wurden Zinsaufwendungen aufgrund der Zinsschranke jeweils nicht zum Abzug zugelassen (bitte nach Veranlagungszeitraum, Anzahl der betroffenen Fälle, Summe der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen und Summe der Zinsvorträge aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Wie verteilt sich die Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG bei Personengesellschaften seit dem Veranlagungszeitraum 2021 nach Branchen, Unternehmensgrößenklassen und Höhe der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen (bitte nach Veranlagungszeitraum, Branche, Unternehmensgrößenklasse und Größenklasse der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
In wie vielen Fällen der Anwendung der Zinsschranke nach § 4h EStG bei Personengesellschaften seit dem Veranlagungszeitraum 2021 lagen grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen, konzerninterne Finanzierungen oder Finanzierungsbeziehungen zu nahestehenden Personen vor (bitte nach Veranlagungszeitraum, Art der Finanzierungsbeziehung und Höhe der nicht abziehbaren Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Welche weniger belastenden Ausgestaltungen der Zinsschranke für Personengesellschaften wurden geprüft, um reguläre betriebliche Fremdfinanzierungen von rechtsformbezogenen Gestaltungen abzugrenzen (bitte insbesondere geprüfte Ausnahmen, Schwellenwerte, Nachweismöglichkeiten oder Beschränkungen auf bestimmte Finanzierungskonstellationen sowie die Gründe für deren Nichtumsetzung darstellen)?
Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen einer Nutzung der von der Richtlinie (EU) 2016/1164 eröffneten Ausnahme für Finanzunternehmen bei der Zinsschranke vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, Auswirkungen auf das Steueraufkommen, Zahl betroffener Steuerpflichtiger und betroffenen Unternehmensarten aufschlüsseln; sofern keine Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der Bundesregierung zu den Aufkommens- und Belastungswirkungen einer Umstellung der bei der Zinsschranke geltenden Freigrenze auf einen Freibetrag vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, unterstellter Höhe des Freibetrags, Auswirkungen auf das Steueraufkommen und Zahl betroffener Steuerpflichtiger aufschlüsseln; sofern keine Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Welche Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen eines zusätzlichen EBITDA-Escape bei der Zinsschranke vor (bitte nach Berechnungsgrundlage, Auswirkungen auf das Steueraufkommen, Zahl betroffener Steuerpflichtiger und berücksichtigtem Verwaltungsaufwand aufschlüsseln; sofern keine Berechnungen, Schätzungen oder Modellannahmen vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
In wie vielen Fällen wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2021 die Anwendung des Eigenkapital-Escape nach § 4h EStG nicht gewährt, und in welcher Höhe wurden in diesen Fällen Zinsaufwendungen aufgrund der Zinsschranke nicht zum Abzug zugelassen (bitte nach Veranlagungszeitraum und danach aufschlüsseln, ob die Anwendung insbesondere an der Beteiligungsbuchwertkürzung oder an Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung scheiterte; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
In wie vielen Fällen wurde seit dem Veranlagungszeitraum 2021 die Ausnahme für langfristige öffentliche Infrastrukturprojekte bei der Zinsschranke in Anspruch genommen, und in welcher Höhe wurden Zinsaufwendungen dadurch vom Anwendungsbereich der Zinsschranke ausgenommen (bitte nach Veranlagungszeitraum aufschlüsseln; sofern der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?
Welche Berechnungen, Schätzungen oder sonstigen Bewertungsgrundlagen liegen dem Bundesministerium der Finanzen dazu vor, ob und in welchem Umfang Zinsaufwendungen für langfristige öffentliche Infrastrukturprojekte seit dem Veranlagungszeitraum 2021 nicht unter die Ausnahme nach § 4h Absatz 6 EStG fielen, weil die Finanzierung nicht über Förderdarlehen aus öffentlichen Kassen erfolgte (bitte nach Veranlagungszeitraum oder anderen zugrunde liegenden Bezugszeiträumen, Art der nicht erfassten Finanzierung außerhalb öffentlicher Förderdarlehen und Höhe der betroffenen Zinsaufwendungen aufschlüsseln; sofern keine entsprechenden Berechnungen, Schätzungen oder Bewertungsgrundlagen vorliegen, bitte die Gründe hierfür darstellen)?