Ergänzende Fragen zu den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden zu mutmaßlichen Beteiligungen deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien
der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Daniel Zerbin und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/6602)
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 verweist die Bundesregierung überwiegend auf frühere Antworten aus den Jahren 2001, 2014 und 2026. Zugleich erklärt sie, den Sicherheitsbehörden lägen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Ferner führt sie aus, dass „Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ und „(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Kriterien seien, die in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt würden (www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/ostblogger/bosnien-krieg-sarajevo-scharfschuetzen-touristen-menschenjagd-safari-100.html).
Zwischenzeitlich wurde über eine Ausweitung der Ermittlungen in mehreren europäischen Staaten berichtet. Darüber hinaus wurde bekannt, dass Ende Juni 2026 ein Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Eurojust sowie italienischer, belgischer und bosnischer Ermittlungsbehörden stattfinden soll. Ferner wird über Ermittlungen in Belgien (www.sueddeutsche.de/politik/extremisten-gruppe-sharia4belgium-haftstrafe-im-groessten-islamisten-prozess-europas-1.2346180) sowie über weitere Verdächtige und mögliche Unterstützungsstrukturen berichtet (www.krone.at/4181652).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Bundesbehörden wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 konkret beteiligt?
Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Bundespolizei, das Bundesarchiv und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof jeweils gesondert um Stellungnahme oder Erkenntnisabfrage gebeten?
Wenn Frage 2 bejaht wird, welche Erkenntnisse wurden jeweils durch die einzelnen Behörden übermittelt?
Wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6602 historische Aktenbestände oder Archivunterlagen ausgewertet oder überprüft?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wenn Frage 4 verneint wird, aus welchen Gründen wurde auf eine Auswertung historischer Aktenbestände verzichtet?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien wurden seit 1991 durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet?
Gegen wie viele deutsche Staatsangehörige wurden seit 1991 Ermittlungen wegen mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen oder sonstiger schwerer Straftaten im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien geführt?
Wie viele dieser Ermittlungsverfahren (vgl. Frage 7) wurden eingestellt, und aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung jeweils?
Bestand oder besteht seit Bekanntwerden der aktuellen Ermittlungen in Österreich, Italien und Belgien ein Informationsaustausch deutscher Behörden mit dortigen Strafverfolgungsbehörden?
Wurden seit Bekanntwerden der Ermittlungen (vgl. Frage 9) Rechtshilfeersuchen oder sonstige Informationsersuchen aus Österreich, Italien, Belgien oder Bosnien und Herzegowina an deutsche Behörden gerichtet?
Haben österreichische, italienische, belgische oder bosnische Behörden deutschen Stellen Hinweise oder Informationen zu möglichen deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland übermittelt?
Wurde die Bundesrepublik Deutschland durch Eurojust oder andere europäische Institutionen über Koordinierungsmaßnahmen oder Ermittlungsbesprechungen im Zusammenhang mit den aktuellen Ermittlungen unterrichtet oder hierzu eingeladen, und falls ja, welche deutschen Behörden waren beteiligt?
Wurden durch deutsche Behörden seit Bekanntwerden der Ermittlungen in Österreich, Italien und Belgien eigene Erkenntnisabfragen oder Prüfungen eingeleitet, und falls ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Ermittlungen zu möglichen transnationalen Unterstützungs-, Reise-, Logistik- oder Finanzierungsstrukturen im Zusammenhang mit den aktuellen Vorwürfen?
Aus welchen Gründen verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/6602 überwiegend auf frühere Bundestagsdrucksachen, anstatt eine erneute ressortübergreifende Sachstandsabfrage vorzunehmen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Feststellung, dass „Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ und „(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Such- oder Erfassungskriterien in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts darstellen?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung historischer Erkenntnisse zu transnationalen Gewalt- und Unterstützungsstrukturen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten?