Die Bundesrepublik Deutschland als „Asylreserveland"
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen der geplanten Harmonisierung des Asylrechts in der Europäischen Gemeinschaft werden, auch von Vertretern der Bundesregierung, Befürchtungen geäußert, daß die Bundesrepublik Deutschland zum „Asylreserveland" werden würde. Aus diesen Befürchtungen wird dann eine Änderung oder Ergänzung des Artikels 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes begründet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen2
Teilt die Bundesregierung die diesbezüglich geäußerten Befürchtungen?
Wie viele der in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft abgelehnten Asylbewerber/Asylantragsteller sind im letzten Jahr (falls die Zahlen dafür noch nicht vorliegen sollten: im Jahr 1987) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und haben hier einen Asylantrag gestellt?
a) Aus welchen Ländern der Europäischen Gemeinschaft reisten die Asylsuchenden ein?
b) Aus welchen Verfolgerländern stammten diese Flüchtlinge?