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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Waffenherstellung in Werkstätten für Behinderte (G-SIG: 11003765)

Beteiligung der "Rendsburger Werkstätten für Behinderte" mit ihrer Zweigstelle in Eckernförde an der Produktion von Sport- und Polizeischußwaffen, Aufträge der Bundeswehr und anderer Auftragsgeber des Bereiches der Waffenproduktion an die Werkstätten für Behinderte, Verweigerungsmöglichkeiten der Behinderten und der Zivildienstleistenden in den Werkstätten, Zurücknahme der Anerkennung für Behindertenwerkstätten, die sich an der Waffenproduktion beteiligen, durch die Bundesanstalt für Arbeit

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.06.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/458323.05.89

Waffenherstellung in Werkstätten für Behinderte

der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wie in einer Panorama-Sendung im Frühjahr 1988 berichtet wurde, waren die „Rendsburger Werkstätten für Behinderte" mit ihrer Zweigstelle in Eckernförde an der Produktion von Sport- und Polizeischußwaffen der Firma „Sig/Sauer" beteiligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in der o. g. Werkstatt die Waffenproduktion eingestellt worden ist bzw. in welchem Umfang sie fortbesteht?

2

Wenn der Bundesregierung bekannt ist, daß die o. g. Beteiligung an der Waffenproduktion eingestellt wurde, — welchen Zeitraum und welche Tätigkeiten beinhaltete sie, — wann genau wurden die Arbeiten eingestellt, — wie hoch waren die dadurch erwirtschafteten Beträge, — aus welchen Gründen wurden die Tätigkeiten beendet?

3

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Waffenproduktion bzw. Zuliefer- oder Dienstleistungsaufträge der Bundeswehr oder anderer Auftraggeber des Bereiches der Waffenproduktion an die Werkstätten für Behinderte (bundesweit)?

4

Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzen die behinderten Mitarbeiter, Arbeiten, die in irgendeiner Form mit Waffenherstellung zu tun haben, zu verweigern?

5

Müssen die behinderten Mitarbeiter darüber aufgeklärt werden, daß sie u. U. durch ihre Arbeit an einer Waffenproduktion beteiligt werden?

6

Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzen die Zivildienstleistenden in den Werkstätten, die in irgendeiner Form mit Waffenherstellung zu tun haben, dies zu verweigern, bzw. welche Ansicht vertritt das Bundesamt für den Zivildienst in diesem Punkt?

7

Wie viele Zivildienstleistende sind in den Werkstätten für Behinderte im Einsatz?

8

Wie hoch ist der Anteil der Waffenproduktion am Gesamtumsatz der Werkstätten in der Bundesrepublik Deutschland?

9

Wird die Bundesregierung nach allem die Bundesanstalt für Arbeit anweisen zu prüfen, ob die Anerkennung für solche Behindertenwerkstätten zurückzunehmen ist, die in irgendeiner Form mit Waffenherstellung zu tun haben, wenigstens aber für solche, in denen Behinderte oder Zivildienstleistende ohne ihr ausdrückliches Einverständnis unmittelbar oder mittelbar an der Waffenherstellung beteiligt werden?

10

Wenn eine Zurücknahme der Anerkennung nicht möglich sein sollte, wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengesetzes vorlegen, nach dem die Anerkennung von Werkstätten für Behinderte zu verweigern oder zurückzunehmen ist, wenn diese sich an der Waffenproduktion beteiligen? Wird sie, wenn sie hierzu nicht bereit ist, dies wenigstens für den Fall tun, daß Behinderte oder Zivildienstleistende ohne ihr ausdrückliches Einverständnis unmittelbar oder mittelbar an der Waffenherstellung beteiligt werden?

11

Falls die Bundesregierung die Fragen 10 und 11 verneint, wie begründet sie diese Ablehnung?

Bonn, den 23. Mai 1989

Frau Beck-Oberdorf Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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