Im Jahresbericht 1986 des Umweltbundesamtes werden größere Reduzierungspotentiale für den Zeitraum bis Ende 1989 für folgende drei Abfallgruppen geschätzt: Abfallgruppe Mögliche Reduzierung (Basis: 1983) Schwefelhaltige Abfälle 60 bis 65 Organische Lösemittel (halogenhaltig) 10 bis 20 % Salzschlacken 50
Die Reduzierungen konnten im wesentlichen erreicht werden. Im einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
a) Schwefelhaltige Abfälle
Mit 1,34 Mio. Tonnen entfielen 1983 ca. 60 Prozent der schwefelhaltigen Abfälle auf die Dünnsäuren der Titandioxid-Industrie, die bisher durch Schiffe in die hohe See eingebracht worden sind. Im Rahmen des Vollzuges des Hohe-See-Einbringungsgesetzes hat die Bundesregierung den betreffenden Firmen bereits 1982 die Auflage gemacht, Verfahren zur Dünnsäureaufbereitung zu entwickeln. Auf der Basis dieser Entwicklungen wurde mit den Firmen ein Programm zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Dünnsäureeinbringung in die hohe See vereinbart.
Seit 1986 fallen durch die Inbetriebnahme einer neuen abfallarmen Produktionsanlage jährlich bereits 200 000 Tonnen Dünnsäure weniger an. Im Juni 1987 wurde mit dem Bau einer zweiten Anlage zur Aufkonzentrierung von Dünnsäure begonnen. Im Oktober 1987 wurde die erste Stufe einer Anlage zur Aufkonzentrierung von Dünnsäure in Betrieb genommen, die eine Halbierung der in die Nordsee eingebrachten Abfallmengen ermöglicht. Durch diese Maßnahmen kann die Dünnsäure spätestens Ende 1989 vollständig aufgearbeitet werden. Dies bedeutet eine Verringerung des Aufkommens an schwefelhaltigen Abfällen um 62 Prozent.
b) Organische Lösemittel (halogenhaltig)
Die gesetzlichen Regelungen im Luft- und Wasserbereich, insbesondere durch die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (62. BImSchV) und die Verwaltungsvorschriften nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz haben zu einer verstärkten Umstellung der Entfettung mit CKW-haltigen Lösemitteln auf wässrige Reinigungssysteme geführt. Verfahrensumstellungen im Produktionsbereich erfordern jedoch zumeist eine mehrjährige Planungs- und Installationsphase, so daß eine quantitative Abschätzung des Substitutionseffektes derzeit nicht möglich ist.
Im Rahmen des Vollzuges des Hohe-See-Einbringungsgesetzes hat die Bundesregierung der Chemischen Industrie zur Auflage gemacht, Verfahren zur Verwertung hochchlorierter Abfälle zu entwickeln und einzusetzen. Inzwischen konnte die Verbrennung dieser Abfälle auf hoher See erheblich reduziert werden. Während im Jahr 1983 noch etwa 22 000 Tonnen dieser Abfälle auf hoher See verbrannt worden sind, werden es im Jahr 1989 voraussichtlich weniger als 5 000 Tonnen sein. Allein durch die Verwertung dieser Abfallmenge konnte bereits eine Reduzierung des Abfallaufkommens an halogenhaltigen Abfällen um knapp 8 Prozent erreicht werden.
Im übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verwertung der mittel- und niedrigchlorierten Abfälle werden zu weiteren Reduzierungen bis Ende 1989 führen. Insgesamt erwartet die Bundesregierung, daß die vom Umweltbundesamt im Jahre 1986 prognostizierten Reduzierungen eingehalten oder sogar überschritten werden.
c) Salzschlacken
Von der Bundesregierung wurde die Entwicklung eines Aufbereitungsverfahrens einschließlich der Errichtung einer ersten Demonstrationsanlage für Salzschlacken, die beim Umschmelzen von Aluminiumschrott zu Sekundäraluminium anfallen, initiiert und finanziell gefördert. Durch die Inbetriebnahme einer Aufarbeitungsanlage mit einer Kapazität von 60 000 Tonnen pro Jahr konnte die bis Ende 1989 prognostizierte Veningerung um 50 Prozent bereits erreicht werden. Weitere Anlagen sind im Genehmigungsverfahren bzw. in der Planung.