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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umweltpolitische Vorsorgemaßnahmen der Stadt Mannheim gescheitert? (G-SIG: 11003833)

Konsequenzen aus dem Revisionsverfahren in Sachen Zementmühle der Firma Piederstorfer, Änderung des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

19.07.1989

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 11/491703.07.89

Umweltpolitische Vorsorgemaßnahmen der Stadt Mannheim gescheitert?

der Abgeordneten Dr. Knabe, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Ausgang des Revisionsverfahrens in Sachen Zementmühle der Firma Piederstorfer im Rheinauer Hafen von Mannheim zu ziehen?

2

Wie schätzt die Bundesregierung den Versuch der Stadt Mannheim ein, ihrer Vorsorgeverpflichtung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz über einen Bebauungsplan nachzukommen?

3

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten auf gesetzlicher Grundlage hinsichtlich der Vorsorgeaspekte (§ 47 BImSchG)?

4

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Festsetzen von Belastungsgebieten ohne gesetzliche Grundlage wie in Baden-Württemberg?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung das Defizit der Konkretisierung der „Vorsorge" im Bundes-Immissionsschutzgesetz, speziell im § 47, auszufüllen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die weder in der TA Luft noch im Bundes-Immissionsschutzgesetz konkretisierte „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in einem Belastungsgebiet?

7

Wie gedenkt die Bundesregierung dieses Defizit durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszufüllen?

8

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, der „Gefahr des Zusammenwirkens verschiedener Luftverunreinigungen" in gesetzlich ausgewiesenen Belastungsgebieten und solchen ohne gesetzliche Basis (Baden-Württemberg) z. B. durch eine Sommer-Smog-Verordnung oder durch eine Summationsverordnung, die das Zusammenwirken verschiedener Umweltnoxen berücksichtigt, zu begegnen?

Bonn, den 3. Juli 1989

Dr. Knabe Hoss Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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