BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Begriff des Familienangehörigen sowie Rechte und Pflichten der Familienangehörigen (G-SIG: 11003867)

Erweiterung des Begriffs der Familienangehörigen um die Partner/innen nichtehelicher schwuler, lesbischer und heterosexueller Lebensgemeinschaften

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

11.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/500726.07.89

Begriff des Familienangehörigen sowie Rechte und Pflichten der Familienangehörigen

der Abgeordneten Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In verschiedenen Gesetzen wird der Begriff des Familienangehörigen definiert (z. B. § 11 StGB).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

In welchen Gesetzen wird der Begriff des Familienangehörigen definiert?

2

Welche Personen fallen unter die jeweiligen Definitionen?

3

Welche Rechtsfolgen sind an diese Definitionen gebunden?

4

Bei welchen dieser Regelungen ist die Bundesregierung bereit, den Begriff der Familienangehörigen um die Partner/innen nichtehelicher schwuler, lesbischer und heterosexueller Lebensgemeinschaften zu erweitern?

5

Was steht dem nach Ansicht der Bundesregierung ggf. entgegen?

Bonn, den 26. Juli 1989

Frau Schoppe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen