Homosexualität bei Erziehungspersonen Schwule Väter und lesbische Mütter (I)
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Homosexualität und Heterosexualität sind gleichwertige Formen sexueller Orientierung. Aus diesem Grund setzen sich die GRÜNEN auch für ein uneingeschränktes Adoptions-, Pflege- und Sorgerecht für Schwule und Lesben ein.
Eine Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren oder heterosexuellen nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie Einzelpersonen fußt auf Vorurteilen und ist sachlich nicht zu begründen.
DIE GRÜNEN wollen eine Diskriminierung von Schwulen oder Lesben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Familienstandes im Bereich des Sorge-, Pflege- und Adoptionsrechts notfalls auch mit einer Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen begegnen.
Lesben und Schwule sind zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen genausogut imstande wie Heterosexuelle. Diese Aussage schließt ein, daß es Lesben und Schwule gibt, die Kinder und Jugendliche nicht betreuen und erziehen können oder die keine Kinder betreuen sollten.
Die Gefahr — falls es als Gefahr angesehen wird —, daß ein Schwuler oder eine Lesbe sein/ihr Pflegekind als Sexualobjekt zu gewinnen versucht, ist ebenso gering wie bei einem Heterosexuellen. Pflegekindschaftsverhältnisse verlangen von Pflegepersonen, daß sie einem bestimmten Anforderungsprofil entsprechen. Ob diese Entsprechung vorhanden ist, muß auch bei Lesben und Schwulen in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Kriterien, die dabei zu gelten haben, sollten von den Kriterien, mit denen Heterosexuelle überprüft werden, nicht abweichen. Dies gilt sinngemäß für die Adoption und das Sorgerecht.
Da auch die Entscheidungsträger/innen von den kollektiven Vorurteilen nicht frei sein dürfen, ist durch Aufklärung und Fortbildung ein entsprechendes Problembewußtsein bei den Mitarbeitern/innen der mit diesen Fragen befaßten Stellen zu schaffen.
Der Siebte Jugendbericht der Bundesregierung räumt „Unsicherheit und Hilflosigkeit" der Jugendarbeit im Umgang mit Homosexualität und Homosexuellen ein (Drucksache 10/6730, S. 44).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Schwule und Lesben weder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, noch aufgrund ihres Familienstandes gegenüber Heterosexuellen oder Ehepaaren bei der Erteilung des Sorgerechts für ein eigenes Kind, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse und bei der Adoption von Kindern diskriminiert, also unterschiedlich behandelt, werden sollen?
2. a) Gibt es Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Familienstandes bei der Erteilung des Sorgerechts für eigene Kinder, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse oder bei der Adoption von Kindern? Wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlungen?
b) Welche Rechtsänderungen plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, um eventuelle Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Familienstandes in diesem Bereich (Frage a) abzuschaffen?
3. a) Hält die Bundesregierung Schwule und Lesben als Erziehungspersonen in gleicher Weise für geeignet wie Heterosexuelle?
b) Auf welche wissenschaftliche Untersuchungen über schwule und lesbische Elternschaft und die Auswirkungen der homosexuellen Orientierung der Eltern auf die Kinder gründet die Bundesregierung ihre Auffassung zu diesem Thema?
c) Ist der Bundesregierung das vom Berliner Senat in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Dipl. psych. Helmut Kent-ler zum Thema „Homosexuelle als Betreuungs-/Erziehungspersonen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegekindschaftsverhältnisses " (vgl. „taz" Berlin 13. September 1988) bekannt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus? (Vgl. Kentler, Helmut, Leihväter, Kinder brauchen Väter, Reinbek/Hamburg 1989.)
4. Trotz formaler Rechtsgleichheit können Vorurteile der Entscheidungsträger/innen gegenüber gesellschaftlich diskriminierten Gruppen sich für Angehörige dieser Gruppen benachteiligend auswirken.
a) Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Einstellung der Entscheidungsträger/innen in Justiz und Verwaltung zur Frage von schwulen und lesbischen Erziehungspersonen bekannt?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung deren Ergebnisse?
Wenn nicht, wird die Bundesregierung solche Untersuchungen in Auftrag geben? Gegebenenfalls warum nicht?
b) Mit welchen Mitteln begegnet die Bundesregierung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben bei der Erteilung des Sorgerechts für die eigenen Kinder, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse und bei der Adoption von Kindern durch Entscheidungsträger/innen von Justiz und Verwaltung?
c) Was hat die Bundesregierung seit dem Siebenten Jugendbericht unternommen oder an Vorhaben geplant, um die „Unsicherheit und Hilflosigkeit" der Jugendarbeit im Umgang mit Homosexualität und Homosexuellen abzubauen? Sieht die Bundesregierung hierin eine Aufgabe, der sie sich anzunehmen hat?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das gesellschaftliche Klima in diesen Fragen rationaler und toleranter zu gestalten?
a) Kennt die Bundesregierung das Kinderbuch von Susanne Bösche mit dem Titel „Jenny lives with Eric and Martin" [aus dem Dänischen (Mette bor hos Morten nog Erik), London, 1983]?
b) Ist die Bundesregierung bereit, dieses Buch im Rahmen ihrer Materialien zur Sexualerziehung oder im Rahmen anderweitiger Informations- und Aufklärungsmaterialien herauszugeben oder eine Herausgabe dieses Buches in deutscher Sprache aus den Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit finanziell zu fördern? Falls nicht, wie begründet dies die Bundesregierung, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Buch hinsichtlich seines möglichen Beitrages zu einem pluralistischen Konzept der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Lebensformen?
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Schwule und Lesben weder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, noch aufgrund ihres Familienstandes gegenüber Heterosexuellen oder Ehepaaren bei der Erteilung des Sorgerechts für ein eigenes Kind, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse und bei der Adoption von Kindern diskriminiert, also unterschiedlich behandelt, werden sollen?
Gibt es Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Familienstandes bei der Erteilung des Sorgerechts für eigene Kinder, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse oder bei der Adoption von Kindern? Wenn ja, welche, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlungen?
Welche Rechtsänderungen plant die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorzuschlagen, um eventuelle Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Familienstandes in diesem Bereich (Frage a) abzuschaffen?
Hält die Bundesregierung Schwule und Lesben als Erziehungspersonen in gleicher Weise für geeignet wie Heterosexuelle?
Auf welche wissenschaftliche Untersuchungen über schwule und lesbische Elternschaft und die Auswirkungen der homosexuellen Orientierung der Eltern auf die Kinder gründet die Bundesregierung ihre Auffassung zu diesem Thema?
Ist der Bundesregierung das vom Berliner Senat in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Dipl. psych. Helmut Kent-ler zum Thema „Homosexuelle als Betreuungs-/Erziehungspersonen unter besonderer Berücksichtigung des Pflegekindschaftsverhältnisses " (vgl. „taz" Berlin 13. September 1988) bekannt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus? (Vgl. Kentler, Helmut, Leihväter, Kinder brauchen Väter, Reinbek/Hamburg 1989.)
Trotz formaler Rechtsgleichheit können Vorurteile der Entscheidungsträger/innen gegenüber gesellschaftlich diskriminierten Gruppen sich für Angehörige dieser Gruppen benachteiligend auswirken.
Sind der Bundesregierung Untersuchungen über die Einstellung der Entscheidungsträger/innen in Justiz und Verwaltung zur Frage von schwulen und lesbischen Erziehungspersonen bekannt?
Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung deren Ergebnisse?
Wenn nicht, wird die Bundesregierung solche Untersuchungen in Auftrag geben? Gegebenenfalls warum nicht?
Mit welchen Mitteln begegnet die Bundesregierung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben bei der Erteilung des Sorgerechts für die eigenen Kinder, bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis für Pflegekindschaftsverhältnisse und bei der Adoption von Kindern durch Entscheidungsträger/innen von Justiz und Verwaltung?
Was hat die Bundesregierung seit dem Siebenten Jugendbericht unternommen oder an Vorhaben geplant, um die „Unsicherheit und Hilflosigkeit" der Jugendarbeit im Umgang mit Homosexualität und Homosexuellen abzubauen? Sieht die Bundesregierung hierin eine Aufgabe, der sie sich anzunehmen hat?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das gesellschaftliche Klima in diesen Fragen rationaler und toleranter zu gestalten?
Kennt die Bundesregierung das Kinderbuch von Susanne Bösche mit dem Titel „Jenny lives with Eric and Martin" [aus dem Dänischen (Mette bor hos Morten nog Erik), London, 1983]?
Ist die Bundesregierung bereit, dieses Buch im Rahmen ihrer Materialien zur Sexualerziehung oder im Rahmen anderweitiger Informations- und Aufklärungsmaterialien herauszugeben oder eine Herausgabe dieses Buches in deutscher Sprache aus den Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit finanziell zu fördern? Falls nicht, wie begründet dies die Bundesregierung, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Buch hinsichtlich seines möglichen Beitrages zu einem pluralistischen Konzept der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller Lebensformen?