Die Bedeutung der sexuellen Orientierung der Eltern im Sorgerecht Schwule Väter und lesbische Mütter (II)
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Schoppe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Homosexualität und Heterosexualität sind gleichwertige Formen sexueller Orientierung. Aus diesem Grund setzen sich die GRÜNEN auch für ein uneingeschränktes Adoptions-, Pflege- und Sorgerecht für Schwule und Lesben ein [vgl. Kleine Anfrage schwule Väter und lesbische Mütter (I), Drucksache 11/5138].
Die Erteilung der elterlichen Sorge durch das Gericht soll sich allein am Kindeswohl orientieren. In einem Sorgerechtsprozeß nach der Scheidung der Eltern hat das Amtsgericht Mettmann einer offenen lesbisch lebenden Mutter, die mit ihrer Partnerin in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte, zum Wohle des Kindes die Sorge der Mutter zuerkannt und damit die nicht konkretisierten vom Vater vorgebrachten Bedenken, das Kind könne in eine Außenseiterrolle gedrängt werden und dergleichen, verworfen.
„Das Gericht ist entgegen der Ansicht des AGg. der Auffassung, daß die gleichgeschlechtliche Veranlagung eines Elternteils und die Tatsache, daß dieser Elternteil mit seinem gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten zusammenlebt, für sich allein diesen Elternteil nicht als Sorgerechtsinhaber disqualifiziert. Eine solche mit Blick auf das Kindeswohl zu treffende Aussage wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die gleichgeschlechtliche Veranlagung eines Elternteils einen Mangel an persönlicher, erzieherischer oder allgemein sozialer Qualifikation darstellen würde. Eine derartige Qualifikation läßt sich aber auch nach dem heutigen Erkenntnisstand der Sexualwissenschaft aus der homosexuellen oder heterosexuellen Orientierung eines Menschen nicht herleiten. Vielmehr haben eine Reihe von Forschern bei homosexuell orientierten Frauen wie Männern zum Teil sogar geringere Werte für Neurotizismus und ein höheres Ausmaß interpersonaler, pädagogischer und sozialer Kompetenz festgestellt (vgl. z. B. Bell und Weinberg, Der Kinsey-Institut-Report über männliche und weibliche Homosexualität, München 1978). Das mit Blick auf das Kindeswohl entscheidende Kriterium kann daher nicht die sexuelle Orientierung des Elternteils sein, sondern allein die Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Elternteils sowie die Beziehung des Kindes zu diesem Elternteil und dessen Lebenspartner." — (AG Mettmann, FamRZ 1985, 529).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Gibt diese Gerichtsentscheidung die herrschende Meinung der Rechtsprechung wieder?
Sind der Bundesregierung Gerichtsentscheidungen bekannt, bei denen unter Hinweis auf die sexuelle Orientierung einer lesbischen Mutter oder eines schwulen Vaters das Sorgerecht vom Gericht entzogen bzw. nicht zugesprochen wurde (Entscheidungen bitte angeben)?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidungen, und plant sie, dem Parlament als Konsequenz aus diesen Entscheidungen Gesetzesänderungen (etwa eine Antidiskriminierungsklausel im BGB) vorzuschlagen?
b) Mit welchen anderen Mitteln (Aufklärung der Justizbehörden, Gutachten o. ä.) will die Bundesregierung hier korrigierend eingreifen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die gleichgeschlechtliche Veranlagung eines Elternteils oder die Tatsache, daß ein Elternteil mit seinem gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten zusammenlebt, diesen Elternteil nicht als Sorgerechtsinhaber disqualifiziert? Falls nicht, welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dieser Frage?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Auffassung, die gleichgeschlechtliche Veranlagung eines Elternteils stelle einen Mangel an persönlicher, erzieherischer oder allgemein sozialer Qualifikation dar, dem Erkenntnisstand der Humanwissenschaften, insbesondere der Sexualwissenschaften, widerspräche? Falls nicht, welche Auffassung hat die Bundesregierung zu dieser Frage und auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie ihre diesbezüglichen Auffassungen?
Der Begriff „Homosexualität" verweist — anthropologisch betrachtet — zuallererst auf einen menschlichen Sachverhalt: darauf, daß dieses Erleben und Verhalten zur Ausstattung der Gattung Mensch gehört, also nicht nur den manifest Homosexuellen, sondern allen Menschen eigen ist. Unter den spezifischen Bedingungen der abendländisch- christlichen, zwangsheterosexuellen Kultur werden Menschen mit gleichgeschlechtlicher Objektwahl eine homosexuelle Identität zugeschrieben. Obwohl Lesben und Schwule in der Tat als Gruppe zunächst nichts als ihre sexuelle Orientierung und die hieraus abgeleitete gesellschaftliche Stellung gemeinsam haben, sind sie als Menschen in ihrer Persönlichkeit genausowenig auf ihre Sexualität zu reduzieren wie Heterosexuelle. Überlegungen darüber, daß gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften zu einer Gefährdung des Kindes führen könnten, wenn die Partner/innen dieser Lebensgemeinschaft sexuellen Praktiken in einer für das Kind wahrnehmbaren Weise nachgingen, sind diskriminierend, wenn diese Überlegungen nicht in gleicher Weise bei heterosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehepaaren angestellt werden (vgl. FamRZ 1985, 529 f.). Im übrigen sind Kinder und Jugendliche nicht vor jeder Wahrnehmung von Sexualität zu schützen, sondern vielmehr so aufzuklären und in ihrer Persönlichkeit zu stärken, daß sie auch sexualisierte Lebenssituationen ihrer Entwicklung und ihrem Alter angemessen bewältigen.
a) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Überlegung, schwule oder lesbische Lebensgemeinschaft stellten eine sittliche Gefährdung des Kindes dar, diskriminierend ist?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob diese Überlegung in Sorgerechtsverfahren eine Rolle spielt?
c) In welcher Weise will die Bundesregierung eventuellen diskriminierenden Sonderprüfungen in Sorgerechtsverfahren bei schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaften begegnen, denen die Hypothese zugrunde liegt, die praktizierte homosexuelle Orientierung bei Eltern in einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft stelle eine besondere sittliche Gefährdung eines Kindes dar, die von heterosexuellen Lebensgemeinschaften, wie z. B. in der Ehe, nicht in gleicher Weise ausgehe?