Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 11/5353
11. Wahlperiode
09.10.89
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly, Meneses-Vogl und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/5201 —
Unterstützung der Kokainproduktion in Kolumbien durch bundesdeutsche
Chemiefirmen
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat mit Schreiben vom
6. Oktober 1989 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung
-vie folgt beantwortet:
1. Kann die Bundesregierung Meldungen und Vorwürfe bestätigen,
nach denen bundesdeutsche Chemiefirmen neben der USA und den
Niederlanden der Hauptlieferant von Chemikalien (vor allem Äther
und Azeton) sind, die für die Herstellung von Kokain unbedingt
notwendig sind und ohne die es keine Kokainproduktion geben
könnte (Kolumbien führt ein vielfaches der von Industrie und
Gesundheitswesen benötigten Menge dieser Chemikalien ein)?
2. Um welche Firmen handelt es sich hierbei in der Bundesrepublik
Deutschland?
Äther und Aceton sind nur zwei aus einer Vielzahl von
Chemikalien, die zur Gewinnung von Kokain eingesetzt werden können.
Es handelt sich um Basen, Säuren und Lösungsmittel, die frei
erhältlich sind. Verwendung finden z. B. Calciumcarbonat,
Kaliumpermanganat, Kalk, Schwefelsäure, Benzin, Kerosin, Äther
und Aceton, die in großen Mengen in zahlreichen
Industriezweigen und bei vielen Produktionsprozessen benötigt werden.
Für die erwähnten Stoffe Äther und Aceton weist die amtliche
Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes
(Fachserie 7, Reihe 2, Heft 12/1988) folgende Ausfuhren im Jahre 1988
aus:
Diethylether:
Die weltweite Gesamtausfuhr betrug 1 016 t im Wert von 4,7 Mio.
DM. In der statistischen Erfassung ist die Ausfuhr dieses Stoffes
nicht nach Ländern untergliedert.
Aceton (nach der statistischen Erfassung einschließlich Butanon
und Campher):
Die weltweite Gesamtausfuhr betrug 153 436 t im Wert von 167,6
Mio. DM. Davon wurden nach Kolumbien 1154 t im Wert von
3,2 Mio. DM geliefert.
Einer Nennung von Firmennamen aus der Außenhandelsstatistik
steht das Statistikgeheimnis entgegen. Ob deutsche
Chemiefirmen neben den USA und den Niederlanden die Hauptlieferanten
dieser Chemikalien nach Kolumbien sind, kann die
Bundesregierung mangels verfügbarer Daten über die Ausfuhren dieser Stoffe
aus den Niederlanden und den USA nach Kolumbien nicht
bestätigen.
Aufgrund der vorstehenden Zahlen und der Tatsache, daß die
genannten Stoffe durch viele andere Chemikalien substituierbar
sind, kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß in der
Bundesrepublik Deutschland legal gehandelte Chemikalien über
Zwischenhändler und Dritthändler in Kolumbien für Zwecke der
illegalen Kokainherstellung abgezweigt werden. Der
Bundesregierung liegen allerdings bisher keine überprüfbaren
Erkenntnisse darüber vor, daß von deutschen Firmen nach Kolumbien
gelieferte Chemikalien dort zur illegalen Herstellung von Kokain
mißbraucht würden.
3. Plant die Bundesregierung in diesem Falle dem Vorbild der
Vereinigten Staaten von Amerika zu folgen und die Ausfuhr dieser
Chemikalien unter die Aufsicht der' Drogendezernate der Polizei zu
stellen? [Ist so die Mitteilung des Bundesministeriums für Jugend,
Familie, Frauen und Gesundheit vom 6. September 1989 (Nr. 186) zu
verstehen?]
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und inwieweit die in
den USA geplanten Maßnahmen auch in der Bundesrepublik
Deutschland eingeführt werden können. Die, Ausfuhr dieser
Chemikalien wird aber schon jetzt von den Behörden der Polizei
und der Zollverwaltung in enger Zusammenarbeit mit anderen in-
und ausländischen Behörden auf Verdachtsfälle hin überprüft.
Darüber hinaus sieht ein Entwurf des Bundesministeriums für
Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit zur Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-
Außenhandelsverordnung vor, daß die Ausfuhr bestimmter Chemikalien
künftig vorher bei den zuständigen Behörden anzumelden ist. Es
handelt sich um die sechs häufig für die illegale
Drogenherstellung verwendeten Stoffe Ephedrin, Ergometrin, Ergotamin,
Lysergsäure, 1-Phenyl-2-Propanon sowie Pseudoephedrin. Mit
dieser Regelung wird die Bundesregierung die neuen
internationalen Verpflichtungen zur Chemikalienkontrolle innerstaatlich
umsetzen, die das im Dezember 1988 verabschiedete
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr
mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen enthält.
4. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, den Export dieser
Chemikalien an Kolumbien ganz zu stoppen (zu verbieten)?
Im Hinblick auf den weltweiten freien Handelsverkehr mit den
industriellen Massenchemikalien Aceton und Diethylether ist
nicht beabsichtigt, die Ausfuhr von diesen beiden Stoffen oder
anderen chemischen Lösungsmitteln speziell nach Kolumbien zu
verbieten.
5. Für den Fall, daß ein Exportverbot nicht geplant sein sollte, welche
konkreten anderen Maßnahmen (über die in erwähnter
Pressemitteilung Nr. 186 hinaus) plant die Bundesregierung, um dem
aufgekommenen Verdacht, einer der Hauptunterstützer der Kokainproduktion
in Kolumbien zu sein, entgegenzuwirken?
6. Hat die Bundesregierung mit den Regierungen der Vereinigten
Staaten von Amerika und der Niederlande Kontakt aufgenommen,
um diese essentielle Unterstützung der kolumbianischen
Kokainproduktion durch Export und Chemikalien zu stoppen und gemeinsame
Maßnahmen zu koordinieren?
Seit Jahren werden im Drogenbereich von der Bundesregierung
Maßnahmen mit zahlreichen Staaten, darunter die USA und die
Niederlande, koordiniert.
Die Bundesregierung überprüft nach einem Monitoring-System
die Lieferungen und Ausfuhren von Äther und Aceton sowie
anderer für die illegale Drogenherstellung in Betracht
kommenden Chemikalien auf Verdachtsfälle. Das Instrumentarium gehört
zu dem Bereich der verdeckten Ermittlungen und greift daher
nicht mehr, wenn hierüber Einzelheiten in der Öffentlichkeit
bekannt werden.
Mit der geplanten gesetzlichen Neuregelung erfaßt die
Bundesregierung alle Stoffe, die in Artikel 12 Abs. 10 des neuen
Drogenübereinkommens der Vereinten Nationen für eine gesetzliche
Ausfuhranmeldung vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um
Stoffe, die überwiegend für den Pharmabereich produziert
werden. Diese Stoffe stellen eine wesentliche chemische Vorstufe für
Amphetamin und Methamphetamin bzw. LSD dar (sogenannte
Vorläufersubstanzen) .
Eine Erweiterung dieser international abgestimmten
Kontrollmechanismen auf weitere Vorläufersubstanzen oder ihre
Übertragung auf allgemeine Industriechemikalien — wie Äther oder
Aceton — wäre wegen der notwendigen internationalen
Zusammenarbeit nicht im nationalen Alleingang umzusetzen. Die
Bundesregierung nutzt daher alle Möglichkeiten zur Intensivierung der
Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern illegaler
Drogen, aber auch mit den anderen chemieexportierenden
Staaten wie USA und den Niederlanden, um Abzweigungen von
Chemikalien für die illegale Drogenherstellung zu unterbinden.
Die weitere Verbesserung dieser Maßnahmen ist auch
Gegenstand der Ausgleichsverhandlungen zum Schengener Abkommen
mit den Benelux-Staaten und Frankreich.
Im übrigen sieht die vom Bundesministerium für Jugend, Familie,
Frauen und Gesundheit geplante Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes auch einen neuen Straftatbestand für denjenigen vor,
der die genannten sechs Stoffe sowie weitere sechs
Lösungsmittel — darunter Äther und Aceton — besitzt, herstellt, befördert oder
verteilt, obwohl er weiß, daß diese Stoffe zur illegalen
Betäubungsmittelherstellung verwendet werden sollen. Dieser neue
Straftatbestand wird der Polizei und den Zollbehörden wichtige
neue Ermittlungsansätze für die Kontrolle verdächtiger
Chemikalienlieferungen an die Hand geben.]