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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Situation der Menschenrechte von homosexuellen Männern in Mexiko (G-SIG: 11003957)

Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen an homosexuellen Männern und Frauen in Mexiko, Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der mexikanischen Regierung, Asylgewährung aufgrund politischer Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.10.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11 /520618.09.89

Situation der Menschenrechte von homosexuellen Männern in Mexiko

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Meneses Vogl, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Über die Situation der Schwulen in Mexiko berichtet die Frankfurter Rundschau am 11. September 1989:

  • Als die mexikanische Regierung begann, mit öffentlichen Anzeigen und Aufklärungskampagnen für den Gebrauch von Kondomen zum Schutz vor der Immunschwächekrankheit Aids zu werben, nahmen die Angriffe auf Homosexuelle zu.
  • Cabarets, Clubs, Bars und Diskotheken wurden von den Polizeibehörden geschlossen oder werden regelmäßig von Razzien heimgesucht.
  • In den südlichen Bundesstaaten Yucatan, Quintana Roo, Campeche oder Veracruz riefen ultrarechte Organisationen wie die „Nationalunion der Familienväter" oder die „Nationale Frauenvereinigung", „Pro Vida" oder die Rechtspartei PAN öffentlich dazu auf, Homosexuelle zu lynchen.
  • Jorge Serrano, Präsident von „Pro Vida", forderte „Konzentrationslager" zur „Umerziehung von Homosexuellen".
  • An den Wänden des GOHL-Büros in Guadalajara tauchten Graffiti auf: „Es ist ein Vergnügen, Homosexuelle zu töten, UCJJ". Die Initialen stehen für „Christliche JugendunionJaliscos".
  • Handgeschriebene und auf Kopiermaschinen vervielfältigte Flugblätter heizten die Pogromstimmung weiter an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Kenntnisse haben die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko und das Auswärtige Amt über die Angriffe ultrarechter Organisationen auf Schwule, ihre Subkultur und ihre Organisationen?

2

a) Welche Kenntnisse haben die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko und das Auswärtige Amt über das Verhalten des mexikanischen Staates und seiner Organe gegenüber Schwulen, ihren subkulturellen Einrichtungen und ihren Organisationen?

b) Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, daß Schwulenlokale in Mexiko von den Polizeibehörden geschlossen oder regelmäßig von Razzien heimgesucht werden?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Situation der Menschenrechte von Lesben in Mexiko vor? Ist die Situation der Lesben mit denen der Schwulen vergleichbar?

4

Ist die Bundesregierung bereit, sich über die Menschenrechtssituation von Lesben und Schwulen in Mexiko kundig zu machen und dem Deutschen Bundestag über ihre Erkenntnisse umfassend zu berichten?

5

Wie ordnet die Bundesregierung die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Lesben und Schwulen in das Gesamtpanorama der in Mexiko vorkommenden Menschenrechtsverletzungen ein?

6

Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der mexikanischen Regierung vorstellig zu werden, um auf die Respektierung der Menschenrechte der Schwulen und Lesben in Mexiko zu drängen? Falls nicht, wie begründet sie ihre Haltung?

7

In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, sich explizit für die Menschenrechte der Lesben und Schwulen in Mexiko einzusetzen (und wie begründet sie ihre Haltung)?

8

Welche Rolle spielen Menschenrechtsverletzungen bei den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Bundesregierung zu Mexiko?

9

Wie versucht die Bundesregierung im Rahmen ihres internationalen Engagements für die Menschenrechte in den konkreten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen mit Mexiko, etwa in der Arbeit der Botschaft und der Konsulate, der Goethe-Institute, der Deutsch-Mexikanischen Handelskammer, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit usw. zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage im allgemeinen und zu einer Beendigung der Diskriminierung von und der Repression gegen Lesben und Schwule in Mexiko beizutragen?

10

Wird Schwulen und Lesben aus Mexiko in der Bundesrepublik Deutschland Asyl aufgrund politischer Verfolgung (durch Staatsorgane und ultrarechte Organisationen) nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG bzw. gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Frage 1 genannte Praxis?

12

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß angesichts der Mordaufrufe ultrarechter Organisationen gegen alle Homosexuellen ein individueller Nachweis der Verfolgung nicht erbracht werden muß, da jeder, Angehörige der sozialen Gruppe der Schwulen und Lesben hiervon bedroht ist? Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Haltung?

Bonn, den 18. September 1989

Meneses Vogl Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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