Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/5603
08.11.89
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksachen 11/5216, 11/5217 —
Bundesdeutsche Drogenbekämpfung in Lateinamerika (I, II)
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 7.
November 1989 — P I 1 — 625 362 — 1/98 — die Kleinen Anfragen namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
I.
Bundesdeutsche Drogenbekämpfung in Lateinamerika (I)
— Drucksache 11/5216 —
1. Wie viele bundesdeutsche RGVB sind derzeit in Lateinamerika im
Einsatz (bitte Aufschlüsselung nach Einsatzland, Anzahl pro Land,
Dauer des bisherigen Einsatzes)?
Die Frage kann aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet
werden. Denn aus den erbetenen Daten kann in den Partnerländern
die Identität des einzelnen Rauschgiftverbindungsbeamten
ermittelt werden. Außerdem können daraus Schlüsse auf die Intensität
dieser Form der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gezogen
werden.
2. Wird es wie 1988 bei der Absicht bleiben, die Anzahl der RGVB zu
erhöhen, bzw. in welchem Zeitraum soll die jetzt geplante
Erhöhung erfolgen?
Das Netz der Rauschgiftverbindungsbeamten soll noch erweitert
werden; die Planungen hierzu sind bisher nicht abgeschlossen.
3. In welchen lateinamerikanischen Ländern sollen bei den künftigen
Einsätzen jeweils wie viele Beamte zum Einsatz kommen?
Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2.
4. Mit welchen Ländern ist der Einsatz neuer oder zusätzlicher RGVB
bereits vereinbart?
Siehe Antwort zu Fragen 1 und 2.
5. Worin bestehen Ausbildung und Ausrüstung der Beamten?
Es handelt sich um ausgebildete Vollzugsbeamte des
Bundeskriminalamts. Die Beamten verfügen über Telefon- und Telex-, im
Einzelfall auch Telefax-Anschlüsse sowie Fotokopiergeräte. Die
übrige Ausrüstung ist den einzelnen Dienstorten angepaßt.
6. Wo wird der Arbeitsplatz dieser Beamten sein, und mit welchen
einheimischen Institutionen werden sie jeweils zusammenarbeiten?
Die Rauschgiftverbindungsbeamten arbeiten mit den jeweiligen
Partnerbehörden zusammen. Der genaue Arbeitsplatz kann aus
Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt werden.
7. Werden unter den Beamten auch Frauen sein?
Ja.
8. Wie verträgt sich die Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Spranger, die RGVB leisteten „hervorragende Arbeit",
mit der Tatsache, daß das Auswärtige Amt in mindestens zwei
Fällen Beanstandungen gegenüber Einsätzen von RGVB hatte?
Der Einsatz von Rauschgiftverbindungsbeamten hat sich
insgesamt sehr gut bewährt.
9. Wie viele zu Drogenprojekten der GTZ beurlaubte Kriminalbeamte
und sonstige Beamte sind in den letzten drei Jahren außerdem in
welche lateinamerikanischen Länder entsandt worden?
Keine.
10. Verfolgt die Bundesregierung weiterhin die Absicht, die RGVB
längerfristig durch den Botschaften zugeordnete Militärattachés zu
ersetzen?
Diese Absicht hat nie bestanden.
11. Aufgrund welcher Kriterien gilt die Arbeit der RGVB als
„erfolgreich"
Der Einsatz gilt als erfolgreich, wenn es gelingt, für die
Bundesrepublik Deutschland bestimmte Rauschgiftsendungen zu
erkennen und abzufangen sowie das Partnerland in der Bekämpfung
der Rauschgiftkriminalität zu unterstützen.
12. Für wen war die schußsichere Smokingweste, die 1988 aus Mitteln
der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe des BKA
(Bundeshaushaltstitel 06 10 — 686 02) an Kolumbien geliefert wurde?
Die schußsichere Smokingweste wurde dem damaligen
kolumbianischen Generalstaatsanwalt zu dessen persönlicher Sicherheit
ausgehändigt.
13. Auf welche Gründe ist die Steigerung der BKA-Ausrüstungshilfe
von ca. 1,5 Mio. DM im Jahre 1987 auf ca. 2,9 Mio. DM im Jahre
1988 zurückzuführen?
Die Anfragen der Partnerbehörden des BKA übertreffen auch bei
dem jetzigen Haushaltsansatz von 4 Mio. DM (1989) die zur
Verfügung stehenden Mittel bei weitem. Eine Ausweitung der
Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe ist deshalb dringend geboten.
14. Soll diese Art der Hilfe weiterhin gesteigert werden?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Warum korrespondieren die Empfängerländer von
Ausstattungshilfen des BKA für die Drogenbekämpfung weder mit den Ländern, in
die bundesdeutsche Drogenbekämpfungs-Instrukteure entsandt
werden, noch mit den Ländern, aus denen Polizeimitarbeiter in der
Bundesrepublik Deutschland geschult werden?
Die der Frage zugrundeliegende Annahme ist unzutreffend.
16. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich verstärkter
Polizeiausstattung und -ausbildung pl ant die Bundesregierung im Anschluß
an die Lateinamerika-Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs
Spranger?
Die vom Parlamentarischen Staatssekretär Spranger durchge
-
führte Informationsreise diente nicht dem Zweck, Einzelheiten zu
besprechen.
17. Bedeutet die Einschätzung des Parlamentarischen Staatssekretärs
Spranger, daß in den Fällen Kolumbiens und Perus polizeiliche
Maßnahmen gegen den Rauschgifthandel aussichtslos sind, daß die
Bundesregierung von Plänen für Ausstattungs- und
Ausbildungshilfe für die Sicherheitskräfte der genannten Länder endgültig
Abstand nimmt?
Das Rauschgiftproblem unterminiert die von ihm betroffenen
Staaten und ihre demokratischen und rechtsstaatlichen
Strukturen. Daß Rauschgifthändler auch vor Kapitalverbrechen nicht
zurückschrecken, zeigen die jüngsten Ereignisse in Kolumbien.
Die Bundesregierung prüft, welche Maßnahmen geeignet und
durchführbar sind, um die kolumbianische und peruanische
Regierung in ihrem Kampf gegen. die Rauschgiftverbrecher zu
unterstützen. Hierzu gehören auch Maßnahmen der Ausrüstungs-
und Ausbildungshilfe.
18. Hat der Parlamentarische Staatssekretär Spranger in den USA über
Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Herbiziden zur
Vernichtung von Koka- und Marihuanafeldern in Lateinamerika
gesprochen?
Nein.
19. Wird sich die Bundesregierung an den Vernichtungskampagnen
gegen Drogenanbauflächen der US-amerikanischen „Drug
Enforcement Administration" (DEA) beteiligen?
Nein.
20. Wird die Bundesregierung für die Drogenbekämpfung in
Lateinamerika wie bereits die Regierung der Vereinigten Staaten
Herbizide zur Vernichtung von Drogenpflanzungen bereitstellen?
Nein.
21. Welche bundesdeutschen Firmen kommen gegebenenfalls in
Frage, um solche Herbizide zu liefern?
Die Frage stellt sich nicht.
22. Kürzlich wurden von der DEA im Gebiet Alto Huallaga, Peru, 16 ha
Kokafelder mit dem Herbizid „Spike" (Tebuthiuron) besprüht.
„Spike" ist seit 1986 in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr
zugelassen. Die US-amerikanische Herstellerfirma zog im Mai 1988
ihre ursprüngliche Zustimmung zur Lieferung von „Spike" an die
DEA bzw. an die peruanische Regierung zurück, weil das Mittel
noch nicht genügend ausgetestet sei.
Erkundigte sich der Parlamentarische Staatssekretär Spranger bei
seinen Gesprächen mit dem Botschafter der Vereinigten Staaten in
Peru, Alexander Watson, der als „Spike"-Verfechter gilt, nach den
Gründen und Auswirkungen der jetzt erfolgten Sprühaktion?
Nein.
23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in der Frage der
„Spike"-Benutzung vor dem Hintergrund der Tatsache, daß
„Greenpeace"-Mitarbeiter bereits im Juni 1988 dem
Außenministerium der Vereinigten Staaten mitteilten, daß in „Spike "-besprühten
Zonen pflanzliches Leben bis zu fünf Jahre lang unmöglich wird
und damit auch ein alternativer Anbau nicht stattfinden kann, um
vormaligen Koka-Bauern ein weiteres Überleben zu sichern?
Der Wirkstoff Tebuthiuron — Bestandteil des Herbizids „Spike" —
ist im Boden sehr persistent. Nach den der Zulassungsbehörde
inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen wäre
— nach den verschärften Zulassungsbedingungen des neuen
Pflanzenschutzgesetzes — heute eine Zulassung sehr
unwahrscheinlich.
24. Welche weiteren sechs Herbizide neben „Spike" sollen in Peru
noch ausgetestet werden, und welche Meinung vertraten die
peruanischen Regierungsvertreter hinsichtlich dieser Methode und
ihrer Folgen in ihren Gesprächen mit dem Parlamentarischen
Staatssekretär Spranger?
Das Thema war nicht Gesprächsgegenstand.
25. Welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung
bezüglich einer besseren Koordination der Unterstützung für
Lateinamerika innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) und zwischen
EG und den Vereinigten Staaten?
Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zum weiteren
Vorgehen im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität in
Lateinamerika sind noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgen in engem
Kontakt mit den europäischen Partnern, der amerikanischen
Regierung und anderen befreundeten Regierungen.
26. An welche konkreten internationalen Maßnahmen, insbesondere
auf dem Gebiet der Handelspolitik, denkt die Bundesregierung zur
Abwehr der Bedrohung „der von Peru und Kolumbien
ausgehenden Hauptgefahr"?
Siehe Antwort zu Frage 25.
27. Welche Formen der Kooperation wurden bei den Gesprächen mit
dem Leiter der DEA sowie mit dem Verantwortlichen des „Office
for National Drug Control Policy" (ONDCP) vereinbart?
Siehe Antwort zu Frage 16.
28. Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 11/4681) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (Drucksache 11/4417
vom 2. Juni 1989) wurden acht bei MBB bestellte Hubschrauber für
Peru zu einem wesentlichen Teil von der DEA finanziert und sollen
beim Entdecken von Drogenkulturen Verwendung finden.
Nutzte der Parlamentarische Staatssekretär Spranger seine
Aufenthalte in den USA und Peru, um gegenüber den Vertretern der DEA
und der peruanischen Regierung in der Bundesrepublik
Deutschland lautgewordene Befürchtungen auszudrücken, beim Einsatz
von Hubschraubern in Peru könnte die Zivilbevölkerung in
Mitleidenschaft gezogen werden?
Der Parlamentarische Staatssekretär Spranger wies darauf hin,
daß die Hubschrauberlieferung für die Rauschgiftbekämpfung
erfolgte.
29. Was ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang darüber
bekannt, daß bei den ersten Einsätzen der von der peruanischen
Regierung gleichzeitig in der UdSSR gekauften M 18-
Hubschrauber im Juni und Juli diesen Jahres im Departement Huánuco
zahlreiche Zivilpersonen zu Tode kamen?
Es ist nicht auszuschließen, daß sich unter den Toten auch
unbeteiligte Zivilpersonen befunden haben.
30. Erkundigte sich der Parlamentarische Staatssekretär Spranger bei
seinen Gesprächen in den USA und in Peru danach, ob die MBB-
Hubschrauber zum Besprühen von Koka-Pflanzungen eingesetzt
werden, und wenn ja, welche Antwort erhielt er?
Nein.
31. Wie ist der Stand der Verhandlungen über weitere Lieferungen von
Hubschraubern zur Aufstandsbekämpfung aus der Bundesrepublik
Deutschland an Peru, um wie viele Hubschrauber handelt es sich,
und wer soll die Hubschrauber dieses Mal finanzieren?
Wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Lieferung weiterer
Hubschrauber davon abhängig machen, daß von pe ruanischer Seite
gewährleistet ist, daß die Hubschrauber keinesfalls militärisch zum
Einsatz kommen, und wie soll gegebenenfalls die Überprüfung
entsprechender Zusagen aussehen?
Der Bundesregierung liegen keine über die Antworten zur letzten
diesbezüglichen Kleinen Anfrage (Export von Hubschraubern der
Fa. MBB nach Peru — Drucksache 11/4417 vom 24. Ap ril 1989 —,
eingebracht von den Abgeordneten Meneses Vogl, Frau
Vennegerts und der Fraktion Die GRÜNEN) hinausgehenden
Erkenntnisse vor.
32. Bei der Bekämpfung des sogenannten „Drogenterrorismus" sollen
laut Ankündigung des peruanischen Innenministers Mantilla aus
den Bauerngemeinden heraus gebildete
„Selbstverteidigungspatrouillen" eingesetzt werden, die von Militärs angeleitet,
ausgebildet und mit Waffen ausgerüstet werden sollen.
Legte Mantilla die peruanische Auffassung in dieser Frage dem
Parlamentarischen Staatssekretär Spranger gegenüber dar?
Nein.
33. Erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls eine
Zusammenarbeit mit oder ohne Unterstützung dieser
„Selbstverteidigungspatrouillen" oder teilt sie die Bedenken, daß hier Bauern gegen
Bauern eingesetzt werden sollen?
Die Frage stellt sich der Bundesregierung nicht.
34. Waren mögliche Verbindungen zwischen Guerilla und Koka
-
Bauern und/oder -Händlern Inhalt der Gespräche zwischen
Innenminister Mantilla und dem Parlamentarischen Staatssekretär
Spranger, und wenn ja, welches waren die Ergebnisse solcher
Gespräche?
Ja. Der Parlamentarische Staatssekretär Spranger wurde über die
Auffassung der peruanischen Regierung informiert.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage im Tal des Alto
Huallaga (Peru)? Geht sie von einer Zusammenarbeit zwischen
Drogenmafia, Guerilla und Koka-Bauern aus?
Das Tal des Alto Huallaga gilt als das größte zusammenhängende
Koka-Anbaugebiet Perus. Es ist weitgehend außer Kontrolle der
Regierung geraten. Eine Zusammenarbeit zwischen Drogenmafia,
Guerilla und Koka-Bauern ist nicht auszuschließen.
36. Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der am 28. August
1989 in „TIME" sowie jüngst in bundesdeutschen Medien
veröffentlichte Plan des Direktors der nationalen Drogenpolizei der
USA, Militärberater in den Alto Huallaga mit dem Auftrag zu
entsenden, dort peruanische Soldaten in Methoden des „Kriegs
niederer Intensität" auszubilden, nicht den Zielen einer sinnvollen und
angemessenen Drogenbekämpfung entspricht?
Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, zu sol-
Chen Meldungen Stellung zu nehmen.
37. Sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger mit dem US
Botschafter in Peru, Watson, auch über die im vergangenen Jahr
vereinbarte Einrichtung einer Basis für mit der Aktion „snow cap"
betraute DEA-Agenten im Alto Huallaga?
Nein.
38. Gibt es von bundesdeutscher Seite dahin gehende Überlegungen,
die Aktion „snow cap" bzw. vergleichbare Aktionen mit
bundesdeutschem Personal zu unterstützen?
Ja, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung des Rauschgifthandels.
39. Ist der Bundesregierung der von der peruanischen Regierung der
US-Regierung vorgelegte Entwicklungsplan für das Tal des Alto
Huallaga bekannt? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung den
o. g. Plan?
Die Bundesregierung ist informell darüber unterrichtet, daß ein
solcher Plan existiert. Er wird von seiten der peruanischen
Regierung vertraulich behandelt. Einzelheiten sind der
Bundesregierung nicht bekannt, so daß eine Beurteilung nicht möglich ist.
40. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den
Einnahmen der Drogenmafia in Pe ru, die nach jüngsten
Schätzungen 20 Mrd. US-Dollar betragen sollen, und die für die Umstellung
der Drogenkulturen auf andere landwirtschaftliche Produkte in
Peru vorgesehenen 3,8 Mio. US-Dollar im jüngst vom US-
Präsidenten Bush vorgestellten Plan?
Die geschätzten Zahlen über die Einnahmen aus
Drogengeschäften bieten keine Basis für die Beantwortung der Frage.
41. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung zwischen dem
„Leuchtenden Pfad" (Sendero Luminoso) in Peru und den Fuerzas
Armadas Revolucionarias Colombiana (FARC) in Kolumbien?
Die ,Fuerzas Armadas Revolucionarias Colombiana' (FARC)
stellen sich selbst als Anhänger eines orthodoxen Marxismus-
Leninismus sowjetischer Prägung dar. Der ,Sendero Luminoso' soll vor
allem von maoistischem Gedankengut beeinflußt sein.
42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Senators und
Präsidentschaftskandidaten für die Konservative Partei in
Kolumbien, Alvaro Leyva Durán, mittels eines Dialogs zwischen allen
Guerilla-Gruppen des Landes und der Regierung eine Bef riedung
des Landes zu erreichen?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle ernsthaften
Bemühungen um Wiedereingliederung der kolumbianischen
Guerilla in das demokratische politische Leben des Landes als
einen Beitrag zu Frieden und nationaler Aussöhnung.
II.
Bundesdeutsche Drogenbekämpfung in Lateinamerika (II)
— Drucksache 11/5217 —
1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einer
hauptsächlich militärischen Lösung des Konflikts zwischen Regierung und
Drogenmafia ein, wie sie zur Zeit von den USA vorangetrieben
wird?
Es kann nur Auskunft über von der Bundesregierung zu vertre
-
tende Maßnahmen gegeben werden. Nach Auffassung der Bun
desregierung bietet allerdings nur ein von der internationalen
Staatengemeinschaft koordiniertes, alle Aspekte des
Drogenproblems berücksichtigendes Vorgehen Aussicht auf Erfolg. Letztlich
wird auch der internationale Rauschgifthandel nur dann wirksam
zu bekämpfen sein, wenn die zugrundeliegenden sozialen und
strukturellen Probleme in den betroffenen lateinamerikanischen
Ländern mit einbezogen werden. Im übrigen sieht auch das von
Präsident Bush am 6. September 1989 verkündete
Drogenbekämpfungsprogramm ein Bündel von Maßnahmen in den
verschiedensten Bereichen vor.
2. Bei dem von der „Comisión Andina de Juristas" organisierten
internationalen Seminar über Drogenhandel in der Andenregion
(8. bis 10. Januar 1989) wurde das neue Anti-Drogen-Gesetz in den
USA kritisiert, da es Militärhilfe für Lateinamerika ohne
Kontrollmechanismen gestattet. Daher, so die auf dem Seminar formulierte
Schlußfolgerung, sei es insbesondere in den Fällen Kolumbiens und
Perus schwierig zu sondieren, ob die bewil ligten Gelder zur
Drogen- oder zur Aufstandsbekämpfung benutzt würden. Dadurch
würden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Tür und
Tor geöffnet.
Befürwortet die Bundesregierung militärische Einsätze gegen
Drogenkulturen oder lehnt sie diese ab?
Grundsätzlich liegt die Entscheidung darüber, auf welche Weise
die Herstellung von Drogen bekämpft wird, bei den Regierungen
der betroffenen Länder. Die Bundesregierung würde sich in
keinem Falle an militärischen Einsätzen gegen Drogenkulturen
beteiligen.
3. Welche Haltung vertrat der Parlamentarische Staatssekretär
Spranger im Sinne des von ihm verfochtenen besseren internationalen
Meinungsaustausches und einer verbesserten internationalen
Kooperation gegenüber der DEA und gegenüber dem Botschafter
der Vereinigten Staaten in Peru, Watson, in der Frage der st rikten
Beschränkung internationaler Hilfen auf die Drogenbekämpfung?
Die Grundannahme, internationale Hilfe sei auf die
Drogenbekämpfung beschränkt, ist falsch.
4. Welche Erfahrungen und welche Empfehlungen vermittelte
Botschafter Watson in Fragen der gemeinsamen Drogenbekämpfung?
Siehe Satz 1 der Antwort zu Frage 1.
5. Sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger in Bolivien
über die Tatsache, daß trotz der Kritik des dortigen
Verteidigungsministers Alfonso Revello 300 Soldaten der Vereinigten Staaten im
April 1989 in Bolivien eingetroffen sind, um mit militärischen
Einsätzen die Drogenbekämpfung voranzutreiben?
Nein.
6. In welcher Weise macht die Bundesregierung ihren Anspruch auf
internationale gleichrangige Zusammenarbeit im Bereich der
Drogenbekämpfung geltend, um zuständigen Vertretern der Regierung
der Vereinigten Staaten zu vermitteln, daß es bei befreundeten
Regierungen, z. B. der bolivianischen, peruanischen und
kolumbianischen, Bedenken gegen ausländische militärische Einsätze im
Bereich der Drogenbekämpfung gibt?
Nach Auffassung der Bundesregierung bietet — wie in der Antwort
zu Frage 1 ausgeführt — nur ein gemeinsames, abgestimmtes
Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft im Kampf
gegen den internationalen Rauschgifthandel Aussicht auf Erfolg.
Die Bundesregierung steht daher in dieser Frage in engem
Kontakt mit ihren europäischen Partnern, der amerikanischen
Regierung und Regierungen anderer befreundeter Staaten. Im übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Der frühere Botschafter der Vereinigten Staaten in Kolumbien,
Lewis Tambs, prägte den Beg riff der „narco-guerilla"
(Drogenterrorismus).
Wurde bei den Gesprächen in Kolumbien über Belege für eine Zu
-
sammenarbeit zwischen Gue rilla und Drogenhändlern gesprochen?
Das Thema wurde angesprochen.
8. Ging es bei den Gesprächen auch um eine bundesdeutsche
Unterstützung für ein Aktionsprogramm gegen eine vermutete Allianz
zwischen Guerilla und Drogenhändlern in Kolumbien?
Nein.
9. Wie hoch wird die Relevanz einer solchen möglichen Allianz in den
Vereinigten Staaten eingeschätzt, und teilt die Bundesregierung
entsprechende Einschätzungen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, über politische
Bewertungen einer befreundeten Regierung Auskunft zu geben.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Entsendung von
Rauschgiftverbindungsbeamten (RGVB) zur Bekämpfung der Tamb'schen
„narco-guerilla" beizutragen?
Die Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten dient dem
Informationsaustausch.
11. Warum sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger im
Unterschied zu allen anderen von ihm besuchten
lateinamerikanischen Ländern, wo Minister konsultiert wurden, in Kolumbien
lediglich mit dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland?
Lehnte die kolumbianische Seite Gespräche mit dem
Parlamentarischen Staatssekretär Spranger ab oder hält die Bundesregierung
kolumbianische Regierungsvertreter nicht für geeignete
Diskussionspartner in dieser Angelegenheit?
Kolumbien war nicht Besuchsziel. Ein technischer Zwischenstopp
wurde vom Parlamentarischen Staatssekretär Spranger zu einem
Informationsgespräch mit dem dortigen Botschafter über die
Rauschgiftlage genutzt.
12. Welches sind die Sicherheitsgründe, die in Kolumbien bisher zur
totalen Ablehnung des Einsatzes von bundesdeutschen RGVB
geführt haben?
Die kolumbianische Regierung ist nicht gebeten worden, der
Entsendung eines Rauschgiftverbindungsbeamten zuzustimmen.
13. Wird die Bundesregierung weiterhin versuchen, von Kolumbien die
Zustimmung zur Entsendung von RGVB zu erreichen, und wenn ja,
auf welche Weise?
Siehe Antwort zu Frage 12.
14. Sieht die Bundesregierung in der seit dem 20. Juli 1989 in zweiter
Diskussionsrunde im kolumbianischen Kongreß befindlichen
Verfassungsreform Ansätze zur Verbesserung der Drogenbekämpfung,
und sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger über
bundesdeutsche Unterstützungsmöglichkeiten für diese Reform?
Zur 1. Teilfrage
Eine Bewertung der angestrebten kolumbianischen
Verfassungsreform wäre verfrüht. Ihr ursprüngliches Ziel war eine Straffung
der Regierungsgewalt, die auch der staatlichen
Handlungsfähigkeit gegen den Drogenhandel zugute kommen könnte. Der
ursprüngliche Entwurf ist beträchtlich modifiziert worden und
befindet sich weiter in der Diskussion. Die aktuelle innenpolitische
Lage erlaubt keine zuverlässige Prognose über sein weiteres
Schicksal.
Zur 2. Teilfrage
Nein.
15. Sind bundesdeutsche Experten Mitglieder einer von
kolumbianischer Seite ins Leben gerufenen internationalen Kommission zur
Verfassungs- und Justizreform, wie aus kolumbianischen
Presseberichten hervorgeht, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden
die Experten ausgewählt, und was ist der Inhalt ihrer Arbeit?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gehören der Kommission
keine deutschen Experten an.
16. Ist die Frage der Drogenbekämpfung in dieser Kommission auch
ein Thema? Ist eine Zusammenarbeit mit der vor ca. fünf Monaten
ins Leben gerufenen, 1 000 Mann starken halbzivilen Einsatztruppe
zur Subversionsbekämpfung vorgesehen, wenn es zur Entsendung
von RGVB nach Kolumbien kommt?
Zur 1. Teilfrage
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, daß die Frage
der Drogenbekämpfung in der Kommission besprochen worden
wäre.
Zur 2. Teilfrage
Siehe Antwort zu Frage 12.
17. Ist im Falle Kolumbiens nunmehr erwiesen, daß Verwaltung und
Sicherheitsbehörden korrupt sind und die Staatsmacht unfähig ist,
für Recht und Sicherheit im Lande zu sorgen (Parlamentarischer
Staatssekretär Spranger) oder gilt nach wie vor die
Charakterisierung durch Bundesaußenminister Genscher: „Vor wenigen Tagen
hat Präsident Barco in seiner Rede zur Erneuerung der
kolumbianischen Demokratie eindrucksvoll das rechtsstaatliche Engagement
Ihrer Regierung bekräftigt." (Ansprache bei einem Mittagessen zu
Ehren des kolumbianischen Außenministers Julio Londono Paredes
am 4. März 1988)?
Kolumbien ist eine Demokratie mit einer rechtsstaatlichen
Verfassung. Die demokratisch gewählte zivile Regierung hat ihr
Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
unzweideutig erklärt. Sie steht aber immer wieder vor dem Problem,
menschenrechtliche Normen gegenüber gesellschaftlichen Kräften
durchzusetzen, die nicht davor zurückschrecken, politische Ziele
oder private Interessen mit Mitteln der Gewalt zu verfolgen. Im
Kampf gegen die Drogenmafia, die sich bemüht, alle Bereiche des
öffentlichen Lebens zu infiltrieren, zeigt die kolumbianische
Regierung bemerkenswerte Entschlossenheit. Ihr
rechtsstaatliches Engagement ist eindrucksvoll, wenn auch Rechtsstaat und
innerer Friede durch Rauschgifthändlerorganisationen aufs
höchste gefährdet sind.
18. Ist das Lob von Bundesaußenminister Genscher für die
kolumbianische Wirtschaft, das er bei derselben Gelegenheit ausgesprochen
hat, als Anerkennung der Tatsache zu we rten, daß die
kolumbianische Wirtschaft ohne die ein bis zwei Milliarden Dollar
Drogengewinne pro Jahr in ihren makroökonomischen Daten weniger gut
dastünde?
Nein.
19. Was weiß die Bundesregierung über Verbindungen des
kolumbianischen Drogen-Geldwäschers E. M. R. in der Bundesrepublik
Deutschland bzw. über seine bis in die Bundesrepublik
Deutschland reichenden Finanzmanipulationen?
Welche bundesdeutschen Makler und Firmen sind an den
internationalen Geldwasch-Aktionen der kolumbianischen
Drogenhändler beteiligt?
Eine Antwort ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
20. Wird die Bundesregierung das Anliegen der kolumbianischen
Regierung unterstützen, von der Weltbank einen Kredit für die
Finanzierung eines Sicherheitsprogrammes für die kolumbianische
Justiz zu bekommen?
Nein.
21. Welches sind die Ergebnisse jüngerer Nachforschungen der
Bundesregierung über die Tätigkeit von Bundesbürgern bei der
Ausbildung von Killerkommandos der kolumbianischen Drogenhändler?
Überprüfbare Erkenntnisse liegen nicht vor.
22. Besteht in dieser Frage ein Informationsaustausch mit den
Regierungen von Großbritannien, Israel und Südafrika?
Nein.
23. Welche konkreten „Wünsche nach Ausstattung und Ausbildung"
haben der Innenminister, der Justizminister und die
Sicherheitsbehörden Venezuelas gegenüber dem Parlamentarischen
Staatssekretär Spranger geäußert?
Die vom Parlamentarischen Staatssekretär Spranger
durchgeführte Informationsreise diente nicht dem Zweck, Einzelheiten zu
besprechen.
24. Gedenkt die Bundesregierung angesichts des „Recadi"-
Finanzskandals auf diese Wünsche der venezuelanischen Regierung
einzugehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Siehe Antwort zu Frage 23.
25. Welche konkreten Wünsche nach Hilfe und Vorschlägen zur
konkreten Zusammenarbeit wurden in Ecuador, Pe ru und Bolivien
regierungsseits gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär
Spranger geäußert?
Siehe Antwort zu Frage 23.
26. Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär Spranger die einzig
durch Quellen der Regierung der Vereinigten Staaten belegte
Behauptung, am 8. Juli 1989 sei unter den Augen der kubanischen
Luftwaffe in kubanischen Hoheitsgewässern Kokain von einem
kolumbianischen Drogenflugzeug auf ein do rt wartendes Boot
abgeworfen worden, unhinterfragt übernommen?
Auf die Verwicklung kubanischer Regierungsstellen in den
illegalen Rauschgifthandel und -schmuggel haben nicht nur zahlreiche
Gesprächspartner des Parlamentarischen Staatssekretärs
Spranger hingewiesen. Die kubanische Regierung hat selbst gegen eine
Reihe hochrangiger Politiker und Beamter wegen Beteiligung am
illegalen Drogenhandel und -schmuggel ermittelt und diese in
z. T. bereits rechtskräftigen Verfahren verurteilt.
27. Welches sind die spezifischen Elemente der „Bedrohungslage" der
Bundesrepublik Deutschland durch Drogenhandel aus
Lateinamerika, und welche Indizien gibt es dafür, daß sich diese
„Bedrohungslage" verschärft?
Die enormen illegalen Kokainzufuhren aus Lateinamerika stellen
wegen der allseits bekannten Suchtfolgen eine Bedrohung dar.
28. Implizieren die Begriffe „Vorneverteidigung" und „Vorverlagerung
der Verteidigung" in den Äußerungen des Parlamentarischen
Staatssekretärs Spranger nach seiner jüngsten Lateinamerika
-
Reise, daß sich Europa und insbesondere die Bundesrepublik
Deutschland in einer Art Drogenkrieg gegen die be treffenden
lateinamerikanischen Länder befinden?
Nein.
29. Ist im Zuge der Drogenbekämpfung mit dem Einsatz von
Bundeswehr (eventuell zur Unterstützung amerikanischer Militärs) zu
rechnen?
Nein.
30. Wie stellt sich die Bundesregierung eine Abstimmung ihrer
internationalen Drogenbekämpfungspolitik mit der Entwicklungshilfe
vor?
Die Bundesregierung stimmt alle ihre Maßnahmen in
verschiedenen Politikbereichen mit gemeinsamen Berührungspunkten
aufeinander ab. Dies gilt auch für Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Zusammenarbeit bei der
Rauschgiftbekämpfung. Die Abstimmung erfolgt zwischen den
jeweils zuständigen Ressorts.
31. An welche Maßnahmen im Bereich der Förderung von Subs titution
des Drogenanbaus und von Strukturverbesserungen denkt die
Bundesregierung konkret?
Nach allgemeiner Ansicht können Projekte der ländlichen
Regionalentwicklung in Gebieten, in denen Rauschgiftpflanzen
angebaut werden, dazu beitragen, diesen Anbau zurückzudrängen.
Die Bundesregierung fördert derar tige Projekte, weil der
Rauschgiftanbau Und der daraus resultierende Handel und -konsum die
wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Anbauländer
beeinträchtigen. Die deutschen Projekte der ländlichen
Regionalentwicklung beinhalten einmal Maßnahmen im landwirtschaftlichen
Bereich, wie etwa landwirtschaftliche Beratung bei der
Einführung von Ersatzkulturen und von Viehzucht, bei dem Aufbau von
Vermarktungsstrukturen, bei der Vermittlung von Krediten.
Hinzu kommen Maßnahmen in anderen Sektoren wie etwa
Gesundheit, Soziales, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur,
Verwaltung, Bildung und Wirtschaftsförderung, um die allgemeinen
Lebensbedingungen in den Anbaugebieten zu verbessern.
32. Wie viele kolumbianische Klein-Dealer wurden mit welchen
Kokain-Mengen seit Beginn des Jahres in der Bundesrepublik
Deutschland und insbesondere in Frankfu rt (Main) und Umgebung
verhaftet?
Vom 1. Januar 1989 bis 30. September 1989 wurden in der
Bundesrepub lik Deutschland 28 kolumbianische Staatsangehörige in
23 Fällen im Zusammenhang mit der Sicherstellung von
verschiedenen Betäubungsmitteln, u. a. ca. 400 kg Kokain, festgenommen.
Die ermittelten kolumbianischen Staatsangehörigen führten
Kokain im Kilo-Bereich mit sich. Es handelt sich mithin nicht um
Kleindealer.
Zahlenmaterial aus dem Großraum Frankfurt/Main liegt nur in
begrenztem Maße vor. Laut INZOLL wurden vom
Zollfahndungsamt Frankfurt-Flughafen 14 kolumbianische Staatsangehörige mit
insgesamt 14,1 kg Kokain festgenommen.]