Bundesdeutsche Drogenbekämpfung in Lateinamerika (II)
des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Ermordung des kolumbianischen Präsidentschaftskandidaten Luis Carlos Galan Sarmiento am 17. August 1989 und die Reaktionen der Regierungen Kolumbiens und der USA darauf haben die internationale Aufmerksamkeit verstärkt auf die Probleme der Drogenbekämpfung in Lateinamerika gelenkt. Diesem Thema war zuletzt auch die Reise des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger beim Bundesminister des Innern im Juli dieses Jahres gewidmet.
Jenseits allgemeiner Solidaritätsbekundungen mit der kolumbianischen Regierung und des Rufs nach härterem Vorgehen gegen die Drogenkartelle, d. h. militärischen und polizeilichen Maßnahmen, ist ein Konzept der Bundesregierung für ihren Beitrag zur Drogenbekämpfung in Lateinamerika nicht erkennbar.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen32
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu einer hauptsächlich militärischen Lösung des Konflikts zwischen Regierung und Drogenmafia ein, wie sie zur Zeit von den USA vorangetrieben wird?
Bei dem von der „Comisión Andina de Juristas" organisierten internationalen Seminar über Drogenhandel in der Andenregion (8. bis 10. Januar 1989) wurde das neue Anti-Drogen-Gesetz in den USA kritisiert, da es Militärhilfe für Lateinamerika ohne Kontrollmechanismen gestattet. Daher, so die auf dem Seminar formulierte Schlußfolgerung, sei es insbesondere in den Fällen Kolumbiens und Perus schwierig zu sondieren, ob die bewilligten Gelder zur Drogen- oder zur Aufstandsbekämpfung benutzt würden. Dadurch würden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Tür und Tor geöffnet.
Befürwortet die Bundesregierung militärische Einsätze gegen Drogenkulturen oder lehnt sie diese ab?
Welche Haltung vertrat der Parlamentarische Staatssekretär Spranger im Sinne des von ihm verfochtenen besseren internationalen Meinungsaustausches und einer verbesserten internationalen Kooperation gegenüber der DEA und gegenüber dem Botschafter der Vereinigten Staaten in Peru, Watson, in der Frage der strikten Beschränkung internationaler Hilfen auf die Drogenbekämpfung?
Welche Erfahrungen und welche Empfehlungen vermittelte Botschafter Watson in Fragen der gemeinsamen Drogenbekämpfung?
Sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger in Bolivien über die Tatsache, daß trotz der Kritik des dortigen Verteidigungsministers, Alfonso Revello, 300 Soldaten der Vereinigten Staaten im April 1989 in Bolivien eingetroffen sind, um mit militärischen Einsätzen die Drogenbekämpfung voranzutreiben?
In welcher Weise macht die Bundesregierung ihren Anspruch auf internationale gleichrangige Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung geltend, um zuständigen Vertretern der Regierung der Vereinigten Staaten zu vermitteln, daß es bei befreundeten Regierungen, z. B. der bolivianischen, peruanischen und kolumbianischen, Bedenken gegen ausländische militärische Einsätze im Bereich der Drogenbekämpfung gibt?
Der frühere Botschafter der Vereinigten Staaten in Kolumbien, Lewis Tambs, prägte den Begriff der „narco-guerrilla" (Drogenterrorismus).
Wurde bei den Gesprächen in Kolumbien über Belege für eine Zusammenarbeit zwischen Guerilla und Drogenhändlern gesprochen?
Ging es bei den Gesprächen auch um eine bundesdeutsche Unterstützung für ein Aktionsprogramm gegen eine vermutete Allianz zwischen Guerilla und Drogenhändlern in Kolumbien?
Wie hoch wird die Relevanz einer solchen möglichen Allianz in den Vereinigten Staaten eingeschätzt, und teilt die Bundesregierung entsprechende Einschätzungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten (RGVB) zur Bekämpfung der Tamb'schen „narco-guerrilla" beizutragen?
Warum sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger im Unterschied zu allen anderen von ihm besuchten lateinamerikanischen Ländern, wo Minister konsultiert wurden, in Kolumbien lediglich mit dem Botschafter der Bundesrepublik Deutschland?
Lehnte die kolumbianische Seite Gespräche mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Spranger ab oder hält die Bundesregierung kolumbianische Regierungsvertreter nicht für geeignete Diskussionspartner in dieser Angelegenheit?
Welches sind die Sicherheitsgründe, die in Kolumbien bisher zur totalen Ablehnung des Einsatzes von bundesdeutschen RGVB geführt haben?
Wird die Bundesregierung weiterhin versuchen, von Kolumbien die Zustimmung zur Entsendung von RGVB zu erreichen, und wenn ja, auf welche Weise?
Sieht die Bundesregierung in der seit dem 20. Juli 1989 in zweiter Diskussionsrunde im kolumbianischen Kongreß befindlichen Verfassungsreform Ansätze zur Verbesserung der Drogenbekämpfung, und sprach der Parlamentarische Staatssekretär Spranger über bundesdeutsche Unterstützungsmöglichkeiten für diese Reform?
Sind bundesdeutsche Experten Mitglieder einer von kolumbianischer Seite ins Leben gerufenen internationalen Kommission zur Verfassungs- und Justizreform, wie aus kolumbianischen Presseberichten hervorgeht, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die Experten ausgewählt, und was ist der Inhalt ihrer Arbeit?
Ist die Frage der Drogenbekämpfung in dieser Kommission auch ein Thema?
Ist eine Zusammenarbeit mit der vor ca. fünf Monaten ins Leben gerufenen, 1 000 Mann starken halbzivilen Einsatztruppe zur Subversionsbekämpfung vorgesehen, wenn es zur Entsendung von RGVB nach Kolumbien kommt?
Ist im Falle Kolumbiens nunmehr erwiesen, daß Verwaltung und Sicherheitsbehörden korrupt sind und die Staatsmacht unfähig ist, für Recht und Sicherheit im Lande zu sorgen (Parlamentarischer Staatssekretär Spranger) oder gilt nach wie vor die Charakterisierung durch Bundesaußenminister Genscher: „Vor wenigen Tagen hat Präsident Barco in seiner Rede zur Erneuerung der kolumbianischen Demokratie eindrucksvoll das rechtsstaatliche Engagement Ihrer Regierung bekräftigt." (Ansprache bei einem Mittagessen zu Ehren des kolumbianischen Außenministers Julio Londono Paredes am 4. März 1988)?
Ist das Lob von Bundesaußenminister Genscher für die kolumbianische Wirtschaft, das er bei derselben Gelegenheit ausgesprochen hat, als Anerkennung der Tatsache zu werten, daß die kolumbianische Wirtschaft ohne die ein bis zwei Milliarden Dollar Drogengewinne pro Jahr in ihren makroökonomischen Daten weniger gut dastünde?
Was weiß die Bundesregierung über Verbindungen des kolumbianischen Drogen-Geldwäschers E. M. R. in der Bundesrepublik Deutschland bzw. über seine bis in die Bundesrepublik Deutschland reichenden Finanzmanipulationen?
Welche bundesdeutschen Makler und Firmen sind an den internationalen Geldwasch-Aktionen der kolumbianischen Drogenhändler beteiligt?
Wird die Bundesregierung das Anliegen der kolumbianischen Regierung unterstützen, von der Weltbank einen Kredit für die Finanzierung eines Sicherheitsprogrammes für die kolumbianische Justiz zu bekommen?
Welches sind die Ergebnisse jüngerer Nachforschungen der Bundesregierung über die Tätigkeit von Bundesbürgern bei der Ausbildung von Killerkommandos der kolumbianischen Drogenhändler?
Besteht in dieser Frage ein Informationsaustausch mit den Regierungen von Großbritannien, Israel und Südafrika?
Welche konkreten „Wünsche nach Ausstattung und Ausbildung" haben der Innenminister, der Justizminister und die Sicherheitsbehörden Venezuelas gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär Spranger geäußert?
Gedenkt die Bundesregierung angesichts des „Recadi"-Finanzskandals auf diese Wünsche der venezuelanischen Regierung einzugehen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Welche konkreten Wünsche nach Hilfe und Vorschlägen zur konkreten Zusammenarbeit wurden in Ecuador, Peru und Bolivien regierungsseits gegenüber dem Parlamentarischen Staatssekretär Spranger geäußert?
Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär Spranger die einzig durch Quellen der Regierung der Vereinigten Staaten belegte Behauptung, am 8. Juli 1989 sei unter den Augen der kubanischen Luftwaffe in kubanischen Hoheitsgewässern Kokain von einem kolumbianische Drogenflugzeug auf ein dort wartendes Boot abgeworfen worden, unhinterfragt übernommen?
Welches sind die spezifischen Elemente der „Bedrohungslage" der Bundesrepublik Deutschland durch Drogenhandel aus Lateinamerika, und welche Indizien gibt es dafür, daß sich diese „Bedrohungslage" verschärft?
Implizieren die Begriffe „Vorneverteidigung" und „Vorverlagerung der Verteidigung" in den Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger nach seiner jüngsten Lateinamerika-Reise, daß sich Europa und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland in einer Art Drogenkrieg gegen die betreffenden lateinamerikanischen Länder befinden?
Ist im Zuge der Drogenbekämpfung mit dem Einsatz von Bundeswehr (eventuell zur Unterstützung amerikanischer Militärs) zu rechnen?
Wie stellt sich die Bundesregierung eine Abstimmung ihrer internationalen Drogenbekämpfungspolitik mit der Entwicklungshilfe vor?
An welche Maßnahmen im Bereich der Förderung von Substitution des Drogenanbaus und von Strukturverbesserungen denkt die Bundesregierung konkret?
Wie viele kolumbianische Klein-Dealer wurden mit welchen Kokain-Mengen seit Beginn des Jahres in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Frankfurt (Main) und Umgebung verhaftet?