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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Datensicherheit im Bundeszentralregister (G-SIG: 11004133)

Protokollierung der Anfragen mit dem neuen Datenverarbeitungsprogramm "NEPOMUC", Art, Dauer der Speicherung und Löschung der Daten, Auskunftserteilung an die Betroffenen und andere öffentliche Stellen, Verhinderung und Korrektur von Falschauskünften, insbesondere bei Namensgleichheit, Gefahr ungewollter Datenveränderungen oder Neukombination in Datensätzen durch das geplante staatsanwaltliche Informationssystem SISY

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11 /560208.11.89

Datensicherheit im Bundeszentralregister

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundeszentralregister in Berlin erteilt unter anderem Führungszeugnisse, deren zugrundeliegende Informationen über elektronische Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet werden.

Seit einiger Zeit verwendet das Bundeszentralregister ein neues Datenverarbeitungsprogramm mit der Bezeichnung „NEPOMUC".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Trifft es zu, daß mit dem derzeitig verwendeten Programm „NEPOMUC" eine Protokollierung der Anfragen erfolgt, die von verschiedenen Stellen über eine Person an das Bundeszentralregister herangetragen werden?

2

a) Trifft es zu, daß folgende Daten protokolliert werden: Personendaten des Betroffenen, Grund des Auskunftsersuchens, anfragende Stelle und Datum der Anfrage?

2

b) Wenn ja, wie lange werden diese Daten gespeichert, und wann erfolgt gegebenenfalls eine Löschung?

2

c) Wie regelt das Bundeszentralregister für den Fall, daß eine solche Protokolldatei besteht, die Auskunft gegenüber den Betroffenen, und werden sie gegebenenfalls vom Bundeszentralregister aus freiwillig informiert?

2

d) Haben andere öffentliche Stellen gegebenenfalls Auskünfte über die möglicherweise geführte Protokolldatei erhalten?

2

e) Wie beurteilt die Bundesregierung das Entstehen eines solchen Registers?

3

Sind bei der derzeit im Bundeszentralregister praktizierten Auskunftspraxis mit dem EDV-System „NEPOMUC" Falschauskünfte über Personen mit Bleichlautenden Namen möglich?

4

Welche Sicherungssysteme sind eingebaut, um mögliche Falschauskünfte zu verhindern bzw. zu korrigieren?

5

Trifft es zu, daß in einigen Fallen in Auskünften des Bundeszentralregisters Angaben vertauscht worden sind bzw. irrtümlich ergänzt oder erweitert wurden, wenn Namensgleichheit bestand und keine Kontrolle erfolgte?

Sind besondere Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden, um Veränderungen von Datensätzen namensgleicher Personen zu verhindern?

Wie sehen diese aus?

6

Sind bisher falsche Führungszeugnisse aufgrund von EDV - Mängeln oder nichterfolgter Nachkontrolle erteilt worden?

Wenn ja, wie viele?

7

Sind falsche Strafregisterauszüge für Strafverfahren erteilt worden?

Wenn ja, wie viele?

8

Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um zukünftig Falschauskünfte des Bundeszentralregisters, so sie erteilt wurden, zu verhindern?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr ungewollter Datenveränderungen oder Neukombinationen in Datensätzen des Bundeszentralregisters im Zusammenhang mit dem geplanten staatsanwaltlichen Informationssystem SISY?

Bonn, den 8. November 1989

Such Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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