Freigabe von Akten der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zufolge, ist nach wie vor ein großer Teil der Akten der Bundesregierung nicht freigegeben und damit für Wissenschaft und Öffentlichkeit weiter nicht zugänglich. Die geltenden Regelungen zur Freigabe von Akten haben sich als praxisfern und umständlich erwiesen, so ist eine Freigabe von als geheim bzw. vertraulich eingestuften Akten nur durch die Stellen möglich, welche die entsprechende Einstufung vorgenommen haben. Die Folge ist, dass eine Freigabe oft erst mit erheblicher Verzögerung erfolgt. Eine pauschale Frist zur Freigabe von Akten wäre einer demokratischen Regierung, die ihre Legitimation auch aus einem Höchstmaß an Transparenz bezieht, weitaus angemessener.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend, dass die Bundesregierung auf eine generelle Freigabe von Akten, auch solchen, die als Verschlusssache eingestuft sind, nach 30 Jahren verzichtet hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Geheimhaltung von Akten, die als Verschlusssache eingestuft sind, im Verhältnis zur Informationsfreiheit, und welche Kriterien wie z. B. Alter der Akten, Geheimhaltungsstufe, etc. sind ausschlaggebend für eine Abwägung zugunsten der Geheimhaltung auf der einen bzw. der Informationsfreiheit auf der anderen Seite?
Wie hoch ist der Anteil der Akten bzw. Vorgänge der Bundesministerien bzw. -behörden, die jedes Jahr als „VS – streng geheim“, „VS – geheim“, „VS – vertraulich“, „VS – nur für den Dienstgebrauch“ bzw. ohne entsprechenden Vermerk eingestuft werden, und wie stellt sich dieses Verhältnis bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesministerien dar?
Ab welchem Jahrgang sind die Akten der Bundesregierung vollständig und ohne Einschränkung der Wissenschaft und Öffentlichkeit zugänglich?
Hält die Bundesregierung eine über 30 Jahre hinausgehende Geheimhaltung von Akten für angemessen, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung?
Welche Geheimhaltungsfristen für Akten der Regierung gelten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Vereinigten Staaten bzw. den Ländern der europäischen Union?
Welchen Politikfeldern bzw. Themengebieten sind die Akten überwiegend zuzuordnen, die trotz eines Alters von über 30 Jahren nach wie vor der Geheimhaltung unterliegen?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 16. Legislaturperiode eine Verlängerung der 30-jährigen VS-Frist beantragt, und welchen Politik- bzw. Themenfeldern lassen sich diese Akten jeweils zuordnen?
Von welchen Bundesministerien bzw. -behörden wurde seit Beginn der 14. Legislaturperiode eine Verlängerung der VS-Einstufung über die normalerweise üblichen 30 Jahre hinaus beantragt, um wie viele Fälle hat es sich dabei jeweils gehandelt, und in wie vielen Fällen wurde die Fristverlängerung genehmigt bzw. verweigert?
Für wie viele der Akten, deren VS-Einstufung nach 30 Jahren in dem Zeitraum seit der 14. Legislaturperiode entfiel, haben die jeweils zuständigen Behörden keine Verlängerung der VS-Einstufung beantragt, und welchen Politik- bzw. Themenfeldern lassen sich diese jeweils zuordnen?
Für welche Aktenbestände (Politik-, Themenfelder bzw. Jahrgänge) hat die Bundesregierung bzw. die zuständige Behörde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach Ablauf der VS-Einstufung eine pauschale Verlängerung über 30 Jahre hinaus zu verfügen?
In wie vielen Fällen wurde die VS-Einstufung über die vorgesehenen 30 Jahre hinaus um weitere 30 Jahre verlängert, und welchen Politik- bzw. Themengebieten lassen sich diese Akten jeweils zuordnen?
Welche Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Länder werden durch die Veröffentlichung 30 Jahre alter oder älterer Akten bedroht, bzw. welche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland gehen nach Ansicht der Bundesregierung von über 30 Jahre alten Akten aus?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Aktenbestände mit einer VS-Einstufung und einem Alter von über 30 Jahren vollständig der Wissenschaft und Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
In wie vielen Fällen wurde die Bundesregierung seit Beginn der 16. Legislaturperiode um Einsicht in Akten, deren Alter 30 Jahre überschreitet, gebeten, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung diese aus welchen Gründen gewährt bzw. abgelehnt?
Welche Themen- bzw. Politikfelder hatten die entsprechenden Akten, deren Einsicht verweigert wurde, jeweils zum Hintergrund?
Auf welche Weise prüft die Bundesregierung Anträge auf eine Verlängerung der VS-Einstufung, und inwieweit ist die politische Hausleitung des jeweils zuständigen Ministeriums in das entsprechende Verfahren eingebunden?
Welche Gründe halten die Bundesregierung davon ab, für die Verlängerung einer VS-Einstufung eine konkrete, aktenbezogene Begründung der beantragenden Stelle zu verlangen?
Welche Aktenbestände (Politik-, Themenfelder bzw. Jahrgänge) mit VS-Einstufung hat die Bundesregierung seit Beginn der 14. Legislaturperiode außerplanmäßig freigegeben?
Auf welche Summe belaufen sich nach Einschätzung der Bundesregierung die jährlichen Kosten für den Schutz, die Aufbewahrung und die Verwaltung der als „VS“ eingestuften Akten, einschließlich des Unterhaltes der entsprechenden IT-Systeme?
Wie viele Kontrollen der Dienststellen der Bundesministerien bzw. -behörden, die „VS“ verwenden, wurden seit Beginn der 16. Legislaturperiode durchgeführt, im Hinblick darauf, ob in der Dienststelle geführte Akten ungerechtfertigt oder unrichtig als „VS“ eingestuft bzw. die vorhandenen „VS“ entsprechend der VS-Anweisung (VSA) behandelt wurden, und in wie vielen Fällen wurden dabei welche Mängel festgestellt?
Werden auch vor Ablauf der 30-Jahre-Frist regelmäßig, also nicht Einzelfall bezogene, Überprüfungen vorgenommen, ob eine VS-Einstufung generell bzw. in der jeweiligen Geheimhaltungsstufe weiter bestehen soll?
Welche Zeitabstände sollten nach Ansicht der Bundesregierung zwischen den einzelnen Kontrollen liegen, um eine angemessene Behandlung der „VS“ sicherzustellen, und wie stellt sich im Vergleich dazu der tatsächliche Prüfintervall dar?
In wie vielen Fällen sind seit Beginn der 14. Legislaturperiode als „VS“ eingestufte Akten abhanden gekommen?
In wie vielen Fällen sind als „VS“ eingestufte und gespeicherte Daten aufgrund des technischen Fortschritts mit der heutigen Technik nicht mehr nutz- bzw. lesbar, und auf welche Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, dass elektronische Daten nach Ablauf der 30-jährigen VS-Einstufung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können?
Welche Bundesministerien bzw. -behörden unterhalten eigene VS-Registraturen?
Ab welchem Dienstgrad können die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in den einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden VS-Einstufungen vornehmen bzw. aufheben?
Wie viele Personen sind in den einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden für die Überprüfung von VS-Einstufungen zuständig?
Wie viele Personen sind in den einzelnen Bundesministerien bzw. -behörden berechtigt, eine VS-Einstufung von Akten bzw. Vorgängen vorzunehmen, und inwieweit wird diese Entscheidung von der jeweiligen Hausleitung überprüft?
Wie viele Akten mit VS-Einstufung hat die Bundesregierung seit Beginn der 16. Legislaturperiode vernichtet, und welchen Politik- bzw. Themenfelder lassen sich diese Aktenbestände jeweils zuordnen?