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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beteiligung deutscher Soldaten am geplanten EU-Einsatz "Atalanta"

<span>Bekämpfung von Seepiraterie vor der Küste Somalias; EU-Mission Atalanta: Aufgaben, Ziele, Dauer, Beiträge der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, Einsatzgebiet, Überschneidungen mit der Operation Enduring Freedom (OEF), Ausgestaltung der deutschen Beteiligung; verfassungsrechtliche Bedenken beim Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten, Strafverfolgung seeräuberischer Handlungen sowie Verfahren bei festgenommenen Personen, Einrichtung eines UN-Gerichts für Piraterie</span>

Fraktion

FDP

Datum

12.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1108825. 11. 2008

Beteiligung deutscher Soldaten am geplanten EU-Einsatz „Atalanta“

der Abgeordneten Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Elke Hoff, Hans-Michael Goldmann, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant, sich an dem von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Einsatz „Atalanta“ zur Pirateriebekämpfung vor der Küste Somalias zu beteiligen. Gleichzeitig sind bereits verschiedene Nationen, so auch Deutschland, im Rahmen der „Operation Enduring Freedom“ (OEF) im Seegebiet am Horn von Afrika präsent. Dabei gehen im Rahmen dieser Operation, neben der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, einige Länder bereits gegen Piraterie in diesem Seegebiet vor. Die Auswirkungen der Piraterie nehmen währenddessen immer weiter zu: Immer mehr Kapitäne sehen sich gezwungen größere Umwege, teilweise über schlechtwettergefährdete Seegebiete, zu nehmen.

Mit der Ratifizierung des Seerechtsübereinkommens liegt auch für Deutschland die völkerrechtliche Grundlage für die Bekämpfung der Piraterie vor. Nach Aussage der Bundesregierung ist die Berechtigung, gegen Piraten aktiv vorzugehen eine allgemeine Regel des Völkerrechts nach Artikel 25 des Grundgesetzes. Dem steht auch nicht entgegen, dass es sich bei Pirateriebekämpfung um eine Polizeiaufgabe handelt. Bereits in der Vergangenheit hat die Bundeswehr ausdrücklich Polizeiaufgaben im Ausland übernommen, etwa im Kosovo oder in Afghanistan.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie viele Handelsschiffe sowie Schiffe mit Hilfslieferungen – und davon jeweils wie viele deutsche – queren jährlich den Golf von Aden und die Straße von Hormuz?

2

Sind Reedereien oder der Verband Deutscher Reeder an die Bundesregierung mit der Bitte um Schutz vor Piraterie gegen ihre Schiffe herangetreten?

3

Welche Schiffe deutscher Reeder sind in diesem Jahr bislang Opfer von Piraterie vor der somalischen Küste geworden, und welcher Schaden ist dadurch entstanden?

4

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen durch geänderte Schifffahrtsrouten sind bislang eingetreten bzw. zu erwarten?

5

Welche Auswirkungen auf die Sicherheit des Schiffsverkehrs durch Umwege der Schiffe zur Umfahrung der Piratengefahr sind bislang aufgetreten bzw. zu erwarten?

6

Plant die Bundesregierung Soldaten auch zum Schutz von Frachtern deutscher Reeder in Einsatz zu bringen?

Wenn ja, wie viele, und wie genau soll der Schutz aussehen?

Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Aufgabe übernommen, und wer trägt die Kosten für diesen Einsatz?

7

Welche exakte geographische Lage und Größe hat das Seegebiet, in dem der von der Europäischen Union vorgesehene Einsatz „Atalanta“ stattfinden soll?

8

Überschneiden sich die Einsatzgebiete von OEF und „Atalanta“ in Bezug auf ihre geographische Lage und Größe, und wenn ja, wie groß ist das Seegebiet, in denen die genannten Missionen gleichzeitig operieren werden?

9

Trifft es zu, dass die Operationspläne für OEF auch die Bekämpfung der Piraterie umfassen?

Wenn ja, warum ist es der Deutschen Marine unter dem Mandat von OEF – abgesehen von einem eng definierten Tatbestand der Nothilfe – nicht gestattet, Piraten zu bekämpfen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Notsituation, in der Nothilfe geleistet werden muss, solange gegeben ist, wie eine Bedrohung für Leib und Leben anhält?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum ist es der Deutschen Marine nicht gestattet, einem von Piraten gekaperten Schiff Hilfe zu leisten?

11

Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat die Bundesregierung beim Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraten im Rahmen von OEF, „Atalanta“ bzw. grundsätzlich?

12

Wie wertet die Bundesregierung die Tatsache, dass andere Staaten im Rahmen von OEF im Gegensatz zu Deutschland aktiv gegen Piraten vorgehen?

13

Welches sind die zugesagten oder geplanten Beiträge der jeweiligen EU-Nationen an der Mission „Atalanta“?

14

Welche Aufgaben soll „Atalanta“ im Seegebiet vor der somalischen Küste wahrnehmen, welche Befugnisse sollen die beteiligten Schiffsbesatzungen durch das Mandat erhalten, und durch wen, und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung diese Befugnisse der beteiligten deutschen Stellen ausfüllen?

15

Sollen Piraten ggf. auch an Land verfolgt werden dürfen?

16

Welche deutschen Behörden bzw. Stellen sollen über die Bundeswehr hinaus nach Vorstellung der Bundesregierung an der Erfüllung des Mandats wie mitwirken?

17

Welche deutschen Behörden bzw. Stellen sollen die einzelnen Befugnisse konkret wie wahrnehmen, z. B. Festnahmen, Haftprüfungen etc?

18

Was sind die konkreten Ziele des Einsatzes „Atalanta“, und welche Ziele sollen vor Beendigung des Einsatzes erreicht werden?

19

Welche Dauer ist von Seiten der Europäischen Union für den Einsatz „Atalanta“ geplant?

20

Welche Dauer einer deutschen Beteiligung an „Atalanta“ ist – vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages – seitens der Bundesregierung geplant?

21

Plant die Bundesregierung die deutsche Beteiligung an „Atalanta“ als robustes Mandat im Sinne des Artikels 2 Abs. 1d der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 auszugestalten?

Wenn ja, wie erfolgt die Ausgestaltung, welche konkreten Befugnisse erhält die Deutsche Marine für die Bekämpfung der Piraterie, und mit welchen Mitteln soll ihr die Durchsetzung ihres Auftrages gestattet sein?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Deutsche Marine den in Artikel 2 Abs. 1e der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 definierten Auftrag „Aufgriff, Festnahme und Überstellung von Personen, die seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen haben oder im Verdacht stehen, diese Taten begangen zu haben, in Gebieten, in denen sie präsent ist, und Beschlagnahme der Schiffe der Seeräuber oder bewaffneten Diebe oder der nach einem seeräuberischen Akt oder eines bewaffneten Raubüberfalls gekaperten Schiffe, sofern diese sich in den Händen der Seeräuber befinden, sowie der an Bord befindlichen Güter, im Hinblick auf die eventuelle Strafverfolgung durch die zuständigen Staaten […]“ erfüllen kann?

23

Ist aus Sicht der Bundesregierung dazu der Einsatz der Bundespolizei oder anderer deutscher Sicherheitsbehörden nach nationalem Recht notwendig?

Wenn nein, weshalb nicht, bzw. wer soll diese Aufgabe wahrnehmen?

Wenn ja, warum, und wie soll die Aufgabenwahrnehmung, ggf. gemeinsam mit der Bundeswehr oder anderen Behörden und Stellen, konkret gestaltet werden?

24

Mit welchen Staaten strebt die Bundesregierung Vereinbarungen gemäß Artikel 12 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 zur Überstellung von im Rahmen von „Atalanta“ festgenommenen Personen an?

25

Gibt es in der Europäischen Union Konsultationen bzw. Konsultationen zwischen der Europäischen Union und den Vereinten Nationen über die Frage des Verfahrens mit festgenommenen Personen sowie die Frage, an welchem Gericht dieses Verfahren geführt werden soll?

26

Gibt es Bestrebungen, für Gerichtsverfahren in Fällen von Piraterie ein eigenes UN-Gericht einzurichten, und wenn ja, wo?

27

Wie wird im Rahmen von OEF im Falle von Festnahmen mit festgenommenen Personen verfahren, wo werden sie inhaftiert, und welches Gericht wäre ggf. für ein Verfahren zuständig?

28

Wie viele Festnahmen wegen Verdachts auf Piraterie gab es im Rahmen von OEF bislang durch andere Staaten, und was ist der Stand der jeweiligen Verfahren in welchen Ländern, und nach welchem Recht?

29

Hat die Bundesregierung angesichts des Einsatzgebietes von OEF und dem geplanten Einsatzgebiet von „Atalanta“ sowie der Aufgabe der Pirateriebekämpfung bei beiden Missionen mit den Verbündeten die Frage diskutiert, die beiden Einsätze zu bündeln?

Wenn ja, welche Überlegungen sind dies?

Wenn nein, welche Erwägungen sprechen gegen eine Zusammenlegung?

30

Wann und wie erfolgt die Übergabe des bisherigen Einsatzes von NATO-Kriegsschiffen an „Atalanta“?

31

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Aktivitäten von Seiten der NATO im zukünftigen Mandatsgebiet von „Atalanta“ geplant, und wenn ja, wie erfolgt diesbezüglich die Abstimmung mit der Europäischen Union?

32

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Flottenkommandos, wonach der „grenzüberschreitende internationale Terrorismus […] von Piraterie und organisierter Kriminalität häufig nicht zu trennen ist“ (vgl. Jahresbericht 2008 des Flottenkommandos, S. 12-7) und „für terroristische Organisationen […] Piraterie […] eine gute Gelegenheit [ist], finanzielle Mittel für die Verfolgung ihrer ,politischen‘ Ziele zu beschaffen“ (vgl. ebd., S. 8-38)?

Wenn ja, hält die Bundesregierung ihre Meinung aufrecht, dass es sich „bei Piraterie und internationalem Terrorismus nach Motivation und Zielrichtung um zwei unterschiedliche Phänomene“ handele (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Rechte und Pflichten der Deutschen Marine bei der Bekämpfung der Piraterie“ auf Bundestagsdrucksache 16/9286), und wie begründet die Bundesregierung das Festhalten an ihrer Meinung?

Wenn nein, wie stellt sich die Meinung der Bundesregierung mittlerweile dar?

33

Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung zur Bekämpfung von Piraterie ergreifen?

Berlin, den 25. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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