Eingliederung des postbetriebsärztlichen Dienstes in die Neuorganisation der Oberpostdirektionen
des Abgeordneten Dr. Briefs und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eingliederung des postbetriebsärztlichen Dienstes in die Neuorganisation der Oberpostdirektionen
Wir fragen die Bundesregierung:
Trifft es zu, daß
Fragen4
das Bundesministerium für Post und Telekommunikation beabsichtigt, bei der Neuorganisation der Oberpostdirektionen den postbetriebsärztlichen Dienst unterhalb des Präsidenten, des Bereichsleiters „Postdienste" und des Abteilungsleiters „Personal, Verwaltung, Finanzen" anzusiedeln,
dieses Vorhaben dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit — Arbeitssicherheitsgesetz" widerspricht, da laut § 8 Abs. 2 vorgeschrieben ist, daß ein leitender Betriebsarzt unmittelbar dem Leiter des Betriebes zu unterstellen ist, analog dem Leiter der Behörde?
Unterstützt die Bundesregierung die Ansicht der Vorsitzenden des Berufsverbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, daß die gewünschte und erforderliche Vertrauensstellung eines Betriebsarztes nur durch eine möglichst unabhängige und neutrale Position, auch innerhalb der Betriebshierarchie gewährleistet bleiben kann?
Ist die Bundesregierung bereit, auf das Bundesministerium für Post und Telekommunikation einzuwirken, damit die von den Deutschen Betriebs- und Werksärzten geforderte Unabhängigkeit der Betriebsärzte bei der Post, TELEKOM und Postbank sowie dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation gewährleistet werden kann?