Einführung der elektronischen Gesundheitskarte
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und das zu Grunde liegende Telematiksystem gelten als umfangreichstes Technologieprojekt im deutschen Gesundheitswesen. Die Einführung dieses Systems wurde bereits 2003 beschlossen. Organisatorische, strukturelle und technische Unklarheiten haben diese bisher verzögert. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und die anschließende Verordnung sehen eine mehrstufige Testphase vor, die derzeit durchlaufen wird. Testergebnisse, zum Beispiel aus Schleswig-Holstein, zeigen große Probleme beim praktischen Umgang mit der Karte, etwa beim Eingeben der Persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Eine breite und transparente Evaluierung der Tests ist bisher nicht erfolgt.
Verbände von Ärzten und anderen Leistungserbringern, Datenschutzinitiativen und Patientenorganisationen haben die Einführung der Karte immer wieder kritisiert. So beschloss der 111. Deutsche Ärztetag im Juli 2008 einen Forderungskatalog zur Einführung der Karte. Die Ärzte fordern die Freiwilligkeit der Anwendung der eGK, die Prüfung alternativer und dezentraler Lösungen in der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und lehnen eine Kommerzialisierung von Gesundheitsdaten ab. Zudem seien die derzeitigen Testverfahren nicht geeignet, die durch die eGK verursachten Störungen in den Abläufen in Praxen und Krankenhäusern zu verhindern.
Bürgerrechtsinitiativen, etwa der Chaos Computer Club e. V., raten von einer Einführung dieses Systems in der derzeit geplanten Form ab. Dieses weise bei hohen Sicherheitsrisiken eine völlig unzureichende Nutzenperspektive auf.
Die Mitgliederversammlung der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) fasst jüngst einen Beschluss zum ergebnisoffenen Test von dezentralen Speicherlösungen als Alternative zur bisher geplanten Telematik.
In der so genannten Durchstichregion Nordrhein soll nun trotzdem mit dem Rollout der Karten begonnen werden, nachdem sich die dortige Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen auf Pauschalen für die Installation der notwendigen Infrastruktur in Praxen und Kliniken geeinigt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Tests wurden bisher wo mit welchen Ergebnissen durchgeführt, und inwieweit waren die betroffenen Patientinnen und Patienten in die Auswertung einbezogen?
Welche Ergebnisse haben zu welchen Modifikationen an der ursprünglichen Architektur des eCard-Projekts selbst geführt?
Wann soll in der Region Nordrhein mit der Ausgabe der neuen eGK begonnen werden?
Welche der ursprünglich vorgesehenen Funktion wird diese ausgegebene Version der Karte enthalten (bitte mit Gesetz abgleichen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die dort getroffene Vereinbarung zu den Erstattungspauschalen im Hinblick auf ihre Vorbildwirkung für das gesamte Bundesgebiet?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Gesamtkosten für die Krankenversicherungen für die Einführung der eGK in der Region Nordrhein im kommenden Jahr?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die Leistungserbringer zu leistenden Eigenanteil (in Prozent vom Gesamtbetrag) bei Erwerb und Installation der Infrastruktur ein?
In welchem Umfang ist die Karte in der Region Nordrhein getestet worden (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Karten sowie der teilnehmenden Leistungserbringer)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Tests im Hinblick auf Praktikabilität im Praxisalltag, Sicherheit von Daten und Prozessen sowie technische Stabilität ein?
Welchen Grad an Freiwilligkeit der Nutzung wird nach Kenntnis der Bundesregierung Patienten wie Leistungserbringern bei der Einführung der eGK in der Region Nordrhein eingeräumt?
Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Gesetzlichen Krankenversicherungen gegen Patienten, die sich nicht an der eGK beteiligen möchten (bitte auch gesetzliche Grundlage nennen)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Eignung der Region Nordrhein als Vorbildregion für die bundesweite Einführung der eGK ein (bitte mit Begründung)?
a) Plant die Bundesregierung eine öffentliche und für die Patienten leicht zugängliche bzw. verständliche Auswertung der bundesweiten Tests mit der eGK?
b) Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Basisstart der Onlinefunktionalität des Kartensystems?
In welchem Stadium befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Telematikinfrastruktur, die die Onlineanbindung der eGK sicherstellt?
a) Welcher Stand ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ausstattung der Leistungserbringer mit Breitbandzugängen zum Internet erreicht, die für eine Nutzung der Onlinefunktionen der eGK zwingende Voraussetzung sind?
b) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in dieser Hinsicht in den kommenden Jahren, insbesondere in ländlichen Regionen?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Beschluss der gematik konkret umgesetzt werden, als Alternative zur zentralen Lösung der Telematik nun auch dezentrale Speichermöglichkeiten (USB-Sticks o. Ä.) zu testen?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Beschluss der gematik insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit und Benutzerfreundlichkeit sowie auf die entstehenden Kosten?
Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung angesichts des bevorstehenden Rollouts der eGK die Ergebnisoffenheit der Tests von dezentralen Speicherlösungen sichergestellt werden?
Welche Vorhaben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem IT-Gipfel bezüglich der eGK vereinbart, etwa in der Arbeitsgruppe eHealth unter Beteiligung eines Staatssekretärs des Bundesministeriums für Gesundheit?
Wann wird die genannte Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen?
a) Welche so genannten Mehrwertdienste, die auf der Telematikinfrastruktur der eGK aufsetzen, sind aus Sicht der Bundesregierung denkbar?
b) Welche Mehrwertdienste sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der konkreten Entwicklung?
c) Welche Firmen sind daran beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Wechsel des gematik-Geschäftsführers Dirk Drees zur Firma GeTeG, wo er die Entwicklung von kommerziellen Mehrwertdiensten als seine Hauptaufgabe betrachtet (Presseerklärung der InterComponentWare AG vom 15. Juli 2008)?
Wie bewertet die Bundesregierung die zukünftigen Perspektiven von Mehrwertanwendungen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, etwa im Hinblick auf eine verbesserte Versorgung älterer oder sozial schwacher Menschen?
Wie können Mehrwertanwendungen zur Refinanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur beitragen?
a) Kann die Bundesregierung die Meldung des Verbands der Niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. (NAV-Virchow-Bund) bestätigen, wonach im kommenden Jahr 660 Mio. Euro allein aus dem Gesundheitsfonds für die Einführung der eGK eingesetzt werden sollen?
b) Wenn ja, welche spezifischen Kosten sollen mit diesem Betrag abgedeckt werden?
a) Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen, dass der Haushalt der gematik im Jahr 2009 um 30 Prozent auf 85 Mio. Euro netto steigen soll?
b) Wenn ja, wofür wird dieser Zuwachs vorrangig eingesetzt?
Auf welche Summe belaufen sich nach Planung der Bundesregierung die Gesamtkosten der eGK-Einführung im Jahr 2009 für Versicherte, Leistungserbringer und die staatlichen Haushalte?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von dem Feldversuch der Krankenkasse Knappschaft-Bahn-See mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) im „prosper“-Netzwerk?
Ab wann und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung im „prosper“-Netzwerk Patientenakten gemäß § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) angelegt?
In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung dort die Datenschutzvorgaben nach § 291 SGB V umgesetzt, beispielsweise bei der Verschlüsselung und den Zugriffsrechten?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in diesem Feldversuch „sämtliche medizinische Daten über Diagnosen, Medikationen, Befunde, Therapieempfehlungen als auch Labordaten“ in der ePA gespeichert werden (laut Selbstdarstellung auf der „prosper“-Internetseite www.prosper-netz.de/fileadmin/Formulare/PROSPER-Elektronische_ Patientenakte.pdf )?
b) Wenn ja, wie ist die Freiwilligkeit bei der Datenerhebung in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung des Patienten in diesem Versuch einer ePA gesichert?
Wie schätzt die Bundesregierung die für eine Speicherung der ePA genutzten Server des Branchennetzwerks Gesundheitswesen (BNGW) im Hinblick auf Datensicherheit und Störungsfreiheit ein?
Inwieweit können diese Daten auch anderen Nutzern außerhalb des „prosper“-Verbundes zugänglich gemacht werden, etwa wenn Patienten andere Ärzte als die des Verbundes aufsuchen?
Inwieweit können die Daten der ePA auch für Abrechnungszwecke verwendet werden?
Inwieweit hat dieses Projekt der Knappschaft-Bahn-See Vorbildwirkung für die bundesweite eGK-Infrastruktur?
a) Plant die Bundesregierung eine Auswertung dieses Versuchs der Knappschaft-Bahn-See?
b) Wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Zugang für die Öffentlichkeit?