Der Investitionsbegriff und seine kreditbegrenzende Wirkung
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach ,Otto Fricke, Dr. Claudia Winterstein, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der zur Begrenzung der jährlichen Kreditaufnahme maßgebliche Investitionsbegriff hat sich als weitgehend unwirksam erwiesen, den Aufwuchs der Verschuldung im Bundeshaushalt zu bremsen oder gar zu stoppen. Allein im Zeitraum von 1999 bis 2006 sind mehr als 200 Mrd. Euro an neuen Schulden im Bundeshaushalt hinzugekommen.
Artikel 115 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) begrenzt die Höhe der zulässigen Kreditaufnahme auf die Summe der im Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen. Dem Investitionsbegriff kommt somit eine kreditbegrenzende Funktion zu. Die Definition des haushaltsrechtlichen Investitionsbegriffs ergibt sich aus Artikel 115 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie § 13 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch waren bzw. sind die gewährten Darlehen für die Haushaltsjahre 1999 bis 2007 (Haushaltsentwurf 2007)?
Auf welche jeweiligen Summen käme man, wenn, wie vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministeriums der Finanzen gefordert, eine Unterscheidung der Darlehen zwischen investiver und nichtinvestiver Verwendung erfolgte (Aufschlüsselung nach Jahren)?
Wie hoch waren bzw. sind die vom Bund in den Jahren 1999 bis 2007 (Haushaltsentwurf 2007) übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen?
Wie hoch waren bzw. sind die Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgütern sowie Beteiligungs- und sonstigen Forderungsverkäufen (differenzierte Darstellung) in den Jahren 1999 bis 2007 (Haushaltsentwurf 2007)?
Welche Gründe gibt es für die Durchbrechung des Bruttoprinzips nach § 15 Abs. 1 BHO, wie sie bei der Nettoveranschlagung der Kreditaufnahme im Haushaltsplan praktiziert wird?