Finanzierung der Ortsumgehung Ahrensfelde der Bundesstraße 158
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Berliner Abgeordnetenhaus befasste sich am 29. Juni 2006 in der 88. Sitzung abermals mit der Bundesstraße 158 in Ahrensfelde. Es beschloss zum Thema „Neue Planung für die Ortsumfahrung Ahrensfelde“, den Berliner Senat aufzufordern, „die jeweiligen Umweltbelastungen und Kosten der modifizierten Variante 1 (Wuhletal bei weitestgehender Nutzung der vorhandenen Straßenanlagen) unter Einbeziehung der Ortslage Falkenberg und der Variante 2 (gedeckelter Trog Klandorfer Straße) darzustellen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2006 zu berichten.“
Vor diesem Hintergrund und in Bezug zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Stand und Bewertungen der Planungen zur Ortsumgehung der Bundesstraße 158“ (Bundestagsdrucksache 16/1329) fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Auswirkungen ergeben sich für die Realisierung der Ortsumgehung Ahrensfelde angesichts der erneuten Untersuchung zweier möglicher Ausführungsvarianten seitens des Berliner Senats?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Variante 2 mit herkömmlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht nur „bevorzugt“ (Bundestagsdrucksache 16/1329), sondern allein für diese Variante gegenüber dem Land Brandenburg die Finanzierung aus Bundesgeldern – auch für Streckenabschnitte auf Berliner Gemarkung – bestätigt hat?
Ist die Bundesregierung bereit, auch für die modifizierte Variante 1 – darunter für Streckenabschnitte auf Berliner Gemarkung – die Realisierungskosten aus Bundesgeldern zu finanzieren, falls der bis Ende September 2006 angeforderte Bericht des Berliner Senats an das Abgeordnetenhaus diese Lösung bevorzugt?
Falls nicht, welche Voraussetzungen wären notwendig, damit die Bundesregierung eine Ortsumgehung der Bundesstraße 158 in Ahrensfelde gemäß modifizierter Ausführungsvariante 1 aus Bundesgeldern finanziert?