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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Radikalisierungsgefahr in der Bundesrepublik Deutschland durch den islamistischen TV-Sender Al-Manar

<span>Radikalisierungsgefahr durch den - von der Hisbollah betriebenen - Fernsehsender Al-Manar (durch Verbreitung von antisemitischer und antiisraelischer Propaganda), Statistiken über Sehbeteiligung, Einflussnahme des Iran auf Programmgestaltung, Unternehmen mit Werbesendungen auf Al-Manar, Maßnahmen der Bundesregierung, Ergebnisse bilateraler Gespräche mit Ägypten und Saudi-Arabien, technische Möglichkeiten zur Abschaltung des Senders; Radikalisierungspotential des der Hamas gehörenden palästinensischen Senders Al Aksa TV</span>

Fraktion

FDP

Datum

05.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1127003. 12. 2008

Radikalisierungsgefahr in der Bundesrepublik Deutschland durch den islamistischen TV-Sender Al-Manar

der Abgeordneten Marina Schuster, Christian Ahrendt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die libanesische Hisbollah („Partei Gottes“) betreibt mit dem Sender Al-Manar („Leuchtturm“) einen eigenen Fernsehkanal, welcher über einen ägyptischen und einen saudi-arabischen Satellitenprovider auch in der Bundesrepublik Deutschland frei zu empfangen ist. Al-Manar verbreitet durch seine Programme Hass- und Hetzpropaganda gegen Juden und das Existenzrecht des Staates Israel. Recherchen des ARD-Magazins Monitor (7. September 2006) haben darüber hinaus ergeben, dass Al-Manar auch von vielen muslimischen Einwanderern in der Bundesrepublik Deutschland konsumiert wird.

Einem Zeitungsbericht vom 21. November 2008 zufolge (www.welt.de/politik/article2762719/Warum-das-Verbot-von-Hisbollahs-Hass-TV-gut-ist.html) hat der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, am 11. November 2008 dem Sender seine weiteren Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland untersagt.

Die Programminhalte stellen nach Angaben des Bundesministeriums des Innern einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung dar und erfüllen u. a. den Verbotstatbestand nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG).

Das Verbot umfasst nicht die Ausstrahlung oder den Empfang des Senders, sondern lediglich seine öffentliche Ausstrahlung in Hotels oder Teestuben sowie ein Betätigungsverbot in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der gegenwärtig geltenden EU-Bestimmungen kann gegen die Ausstrahlung von Al-Manar auf dem Territorium der EU rechtlich nicht vorgegangen werden, da dieser von Drittstaaten verbreitet wird. Die ausstrahlenden Satelliten, Arabsat und Nilesat, befinden sich mehrheitlich in saudischem bzw. ägyptischem Staatsbesitz.

Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/4344) hat die Bundesregierung bereits im Februar 2007 mitgeteilt, dass sie mit ihren arabischen Partnern in Kontakt stehe, um auf eine politische Lösung gegen die Verbreitung antiisraelischer und antisemitischer Propaganda über Drittstaaten-Satelliten hinzuwirken. Sie kündigte darüber hinaus an, dies im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft und ihres G8-Vorsitzes zu tun. Aus den Antworten zu den schriftlichen Fragen 16 bis 19 auf Bundestagsdrucksache 16/10945 geht hervor, dass die bilateralen Gespräche zwischen der Bundesregierung und Ägypten weiterhin andauern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotenzial des Senders Al-Manar im Hinblick auf die Radikalisierung in der Bundesrepublik Deutschland lebender Muslime?

2

Welche konkreten Gründe veranlassten die Bundesregierung dazu, die Tätigkeiten von Al-Manar in der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten?

3

Liegen der Bundesregierung statistische Erkenntnisse über den Konsum von Al-Manar in der Bundesrepublik Deutschland vor, und wenn ja, welche, und wenn nein, wie plant sie diese zu gewinnen?

4

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass das Verbot gegen Al-Manar das Konsumverhalten von Programmen des Senders in der Bundesrepublik Deutschland beeinflussen wird?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einflussnahme durch den Iran auf die Programmgestaltung von Al-Manar, insbesondere durch finanzielle Unterstützung?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, welche in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen (Namen) Werbung auf Al-Manar geschaltet haben, und wenn ja, was plant sie dagegen zu tun?

7

Wann hat die Bundesregierung mit wem und mit welchen Ergebnissen im Rahmen a) der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahre 2007, b) des deutschen G8-Vorsitzes ebenfalls im Jahr 2007 auf eine Lösung hinsichtlich der Verbreitung antiisraelischer und antisemitischer Propaganda über Al-Manar hingewirkt?

8

Wann und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene gegenüber a) der ägyptischen Regierung, b) der saudi-arabischen Regierung auf eine Abschaltung des Senders hingewirkt, beziehungsweise plant dies zu tun?

9

Wurde während des Assoziierungsrates zwischen der EU und Ägypten am 2. und 3. Juni 2008 konkret über die Verbreitung von Hasspropaganda über den Sender Al-Manar diskutiert, und hat die Bundesregierung oder die Regierung eines anderen Mitgliedstaats in diesem Rahmen die Abschaltung des Senders vom Satellitenprovider Nilesat gefordert?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass während des 10. Treffens der Regulierungsbehörden-Gruppe der Mittelmeeranrainerstaaten (Mediterranean Network of Regulatory Authorities, MNRA) am 2. und 3. Oktober in Reggio Calabria auch von der ägyptischen Regulierungsbehörde eine Erklärung verabschiedet wurde, die die Themen Hasssendungen, Jugendschutz und Diskriminierungsfreiheit aufgreift, der Sender Al-Manar aber dennoch verbreitet wird?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Problematik in diesem Rahmen angesprochen wurde?

11

Welche Positionen vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die ägyptische Regierung im politischen Dialog über die Verbreitung von Hasspropaganda über Al-Manar und den Forderungen einer Abschaltung des Senders vom Satellitenprovider Nilesat?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine Teilabschaltung der Ausstrahlung von Al-Manar über dem Gebiet der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland technisch möglich ist oder müsste der Sender gänzlich aus dem Programm der Satelliten genommen werden?

13

Welche europäischen Firmen waren oder sind an der Verbreitung von Al-Manar außerhalb Europas beteiligt?

14

Wie schätzt die Bundesregierung das Radikalisierungspotenzial des der Hamas gehörenden palästinensischen Senders Al Aksa TV in der Bundesrepublik Deutschland ein?

Berlin, den 3. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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