Schaffung Funktionaler Luftraumblöcke im Luftverkehr
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2004 traten die europäischen Verordnungen (EG) Nr. 549–552/2004, die so genannten Single-European-Sky(SES)-Verordnungen in Kraft. Durch sie sollte der Luftverkehr sicherer und effizienter werden. Im Mittelpunkt stand die Schaffung Funktionaler Luftraumblöcke. Durch sie sollte die Zersplitterung des europäischen Luftraums überwunden und es Flugzeugen ermöglicht werden, ihr Ziel auf möglichst direktem Weg anzufliegen.
Die SES-Verordnungen haben jedoch bislang nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt. Die Europäische Kommission musste konstatieren, dass es „mangelnde Fortschritte in Schlüsselbereichen“ des SES gibt (vgl. Erster Bericht über die Anwendung der Rechtsvorschriften zum einheitlichen Luftraum, KOM(2007) 845 endgültig). Sie sah sich daher veranlasst, einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der SES-Verordnungen vorzulegen. Dieser enthält Vorschriften, die die Realisierung des Einheitlichen Europäischen Luftraums forcieren sollen. So sieht er die Schaffung von Funktionalen Luftraumblöcken bis (spätestens) 2012 vor. Zudem kann sich nach dem Vorschlag kein Staat mehr darauf berufen, dass die Erbringung von Flugsicherungsdiensten durch ausländische Organisationen nach nationalem Recht nicht zulässig sei.
Im Rahmen des Europäischen Luftverkehrs-Gipfels am 18./19. November 2008 in Bordeaux unterzeichneten verschiedene Staaten ein Memorandum of Understanding in Bezug auf die Schaffung des Funktionalen Luftraumblocks Zentraleuropa. Ein entsprechender Staatsvertrag soll bis 2011 folgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Was ist genauer Inhalt des auf dem Europäischen Luftverkehrs-Gipfel in Bordeaux unterzeichneten Memorandums of Understanding (MoU)?
Welche Staaten haben das MoU unterzeichnet? Haben sich auch nichtstaatliche Organisationen dem MoU angeschlossen?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich, um den bis zum Jahr 2011 vorgesehenen Staatsvertrag in Einklang mit dem deutschen Verfassungsrecht schließen zu können? Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
In welchem Jahr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der Funktionale Luftraumblock Zentraleuropa errichtet werden? Deckt sich dies mit den Vorstellungen der anderen beteiligten Länder, oder gibt es aktuell aus diesen Ländern dagegen Vorbehalte oder Widerstände? Falls ja, welche?
Plant die Bundesregierung, noch in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 87d des Grundgesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen? Falls ja, in welche Richtung soll die Grundgesetzänderung inhaltlich zielen, und wann ist mit ihr zu rechnen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549–552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems (KOM(2008) 388 endgültig), insbesondere zu der darin enthaltenen Vorgabe, dass Funktionale Luftraumblöcke bis 2012 geschaffen werden müssen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 in der Fassung des Verordnungsvorschlags (KOM(2008) 388 endgültig) die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandene Situation, dass die Erbringung von Flugsicherungsdiensten in der Bundesrepublik Deutschland durch ausländische Organisationen nach den Vorschriften des Grundgesetzes nicht zulässig ist, von seinem Regelungsgehalt erfasst, und aufgrund seines Anwendungsvorrangs eine Änderung des Grundgesetzes entbehrlich macht?
Sieht die Bundesregierung die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) im sich abzeichnenden Flugsicherungswettbewerb gut aufgestellt? Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bundesregierung geplant, die Wettbewerbsfähigkeit der DFS zu stärken?
Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu einer Kapitalprivatisierung der DFS? Welche Gründe führt sie für ihre Auffassung an?