Richtlinien zur Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Karin Binder, Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich, Dr. Lothar Bisky, Katrin Kunert, Inge Höger-Neuling, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) ist geregelt, dass für die Kosten der Unterkunft die Kommunen und Landkreise unter finanzieller Beteiligung des Bundes zuständig sind. Um die Wohn- und Heizkosten der ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher zu regulieren, wurden daher durch die zuständigen Träger Richtlinien formuliert, in denen u. a. anhand der Größe der Wohnungen sowie der anfallenden Mietkosten deren Angemessenheit festgelegt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Richtlinien zur Festlegung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft vom Kreistag bzw. der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, in welchen wurde es als Geschäft der laufenden Verwaltung gehandhabt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)?
Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung zu der Auffassung, dass der Beschluss dieser Richtlinien zur Festlegung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht Geschäft der laufenden Verwaltung ist und demnach durch die Kreistage bzw. Stadtverordnetenversammlungen vorgenommen werden muss?
Gibt es seitens der Bundesregierung Orientierungswerte für diese Richtlinien zur Festlegung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft oder plant die Bundesregierung hier qualitative Kriterien?