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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Vorwürfe der indirekten Parteienfinanzierung durch die Friedrich-Naumann-Stiftung in Nicaragua und Geldüberweisungen auf Privatkonten des derzeitigen Vizepräsidentschaftskandidaten der Opposition UNO, Virgilio Godoy (G-SIG: 11005018)

Kontrolle über die Verwendung der von der Bundesregierung finanzierten entwicklungspolitischen Vorhaben der Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS) in Nicaragua, Weiterleitung von BMZ-Mitteln über das Bildungsinstitut CEIS zur Finanzierung der nicaraguanischen liberalen Partei PLI bzw.an den Parteivorsitzenden Godoy persönlich, Umgehung der Devisenkontrolle, Prüfung und Konsequenzen für die FNS, Belastung der bilateralen Beziehungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.02.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/618029.12.89

Vorwürfe der indirekten Parteienfinanzierung durch die Friedrich-Naumann-Stiftung in Nicaragua und Geldüberweisungen auf Privatkonten des derzeitigen Vizepräsidentschaftskandidaten der Opposition UNO, Virgilio Godoy

des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 21. September 1989 (von Norbert Schnorbach und Armin Wertz) soll die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung in Nicaragua über ein sogenanntes Bildungsinstitut GEIS Projektgelder an die dortige liberale Partei geschleust haben. Laut Virgilio Godoy, Präsident der liberalen Partei PLI und ehemaliger Verwaltungsdirektor des Instituts CEIS, „gab es lange Zeit außer der Partei selbst gar keinen anderen Empfänger" für die Naumann-Gelder (Frankfurter Rundschau vom 21. August 1989). Godoy selbst, der zur Zeit Vizepräsidentschaftskandidat des oppositionellen Parteienbündnisses der UNO ist, wird von Parteimitgliedern und dem Präsidenten des CEIS vorgeworfen, niemals eine einsehbare Abrechnung über die erhaltenen Stiftungsgelder gemacht zu haben. Unter Umgehung der Devisenkontrolle habe er sich die Naumann-Gelder auf private Konten in Miami und Panama überweisen lassen. Das Institut GEIS habe niemals eine staatliche Registrierung erhalten. Godoy beteuert, die so erhaltenen Gelder nicht für private, sondern für Parteizwecke verwendet zu haben. Alle von der Friedrich-Naumann-Stiftung gezahlten Gelder seien in den „Parteitopf" geflossen. Die Unterstützung der Zeitung „Paso a Paso", die von der Stiftung unterstützt werde, sei ebenfalls ein Parteiprojekt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Kontrolle hat die Bundesregierung über die Verwendung der von ihr finanzierten entwicklungspolitischen Vorhaben der Friedrich-Naumann-Stiftung in Nicaragua angesichts der Behauptungen in der Presse, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) bewilligten Projektgelder seien zur Parteienfinanzierung verwendet worden, die Devisenkontrolle sei umgangen worden und die BMZ-Gelder seien in die private Tasche des Parteipräsidenten des PLI gewandert?

2

Wird die Bundesregierung angesichts der Presseberichte über die Zweckentfremdung von Stiftungsgeldern der Friedrich-Naumann-Stiftung in Nicaragua eine Prüfung der Projektabwicklung und der Verwendung von BMZ-Geldern veranlassen, die im Detail den Anschuldigungen in der Presse nachgehen wird, und welche Konsequenzen für die Friedrich-Naumann-Stiftung ergeben sich, falls sich die Pressemeldungen als richtig erweisen?

3

Trifft es zu, daß die Friedrich-Naumann-Stiftung über das Institut CEIS BMZ-Mittel an die Partei PLI weitergeleitet hat, und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Stiftung für diese Art der Parteienfinanzierung zu erwarten?

4

Trifft es zu, daß das Institut CEIS, das laut PLI-Präsident Godoy eigens als Spendensammelanlage gegründet wurde, niemals eine offizielle staatliche Registrierung erhalten hat und deswegen die Gelder der Friedrich-Naumann-Stiftung, darunter auch BMZ-Mittel, nicht über die nicaraguanische Zentralbank abgerechnet worden sein sollen?

5

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß laut Mitgliedern der PLI das Institut bereits 1985 wieder aufgelöst worden sei, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit jedoch noch 1986 der Friedrich-Naumann-Stiftung 450 000 DM an Projektgeldern für das CEIS genehmigte?

6

Trifft es zu, daß die von der Friedrich-Naumann-Stiftung an das Institut CEIS bzw. an Herrn Godoy persönlich gezahlten Gelder, darunter auch Mittel des BMZ, in Wechselstuben getauscht worden sein sollen, um sich beim Devisenumtausch einen Vorteil gegenüber dem offiziellen Wechselkurs zu verschaffen?

7

Liegen der Bundesregierung Abrechnungsbelege über die BMZ-Mittelverwendung der Friedrich-Naumann-Stiftung für Zahlungen an das Institut CEIS und über den Tausch von Devisen aus BMZ-Mitteln vor, und ist eine offizielle Prüfung durch den Bundesrechnungshof beabsichtigt?

8

Ist es gängige Praxis der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung, Projektgelder aus Mitteln des BMZ auf Privatkonten an Parteipräsidenten zu überweisen, und gibt es im konkreten Fall seitens der Bundesregierung irgendeine Kontrolle über die Verwendung der BMZ-Mittel, die Herr Godoy auf Privatkonten erhalten hat?

9

Kann angesichts der Tatsache, daß Herr Godoy auf sein Privatkonto auch Gelder des interamerikanischen Institutes für Menschenrechte in Costa Rica, das ebenfalls von der Friedrich-Naumann-Stiftung aus Mitteln des BMZ gefördert wird, erhalten hat, davon ausgegangen werden, daß solche der Friedrich-Naumann-Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel über das genannte Institut und Herrn Godoy an die Partei PLI in Nicaragua geflossen sind?

10

In welcher Höhe hat die Friedrich-Naumann-Stiftung aus Mitteln des BMZ über das Institut CEIS, Herrn Godoy persönlich und andere Stellen der Partei PLI finanziert?

11

In welcher Höhe fließen die der Friedrich-Naumann-Stiftung zur Verfügung gestellten BMZ-Mittel an die Parteizeitschrift „Paso a Paso", und über welche Länder, in denen die Friedrich-Naumann-Stiftung mit Mitteln des BMZ tätig ist, werden solche Mittel abgewickelt?

12

Ist davon auszugehen, daß die Gelder, die die Parteizeitung „Paso a Paso" im August 1989 an die Tageszeitung „La Prensa" gab, weswegen laut Aussagen von Godoy die Parteizeitung im August nicht erscheinen konnte, ebenfalls der Friedrich-Naumann-Stiftung zur Verfügung gestellte BMZ-Mittel sind oder teilweise sind, und wenn ja, kommt dies einem Mißbrauch von BMZ-Mitteln durch die Stiftung gleich?

13

Stellen die Veröffentlichungen über die Verwendung von der Friedrich-Naumann-Stiftung zur Verfügung gestellten BMZ-Mitteln zur Parteifinanzierung im derzeitigen Wahlkampf in Nicaragua eine Belastung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Nicaragua dar, dies insbesondere angesichts der Tatsache, daß Virgilio Godoy Vizepräsidentschaftskandidat der Opposition der UNO-Parteien ist?

14

Welche Maßnahmen zur Aufklärung der von der Friedrich-Naumann-Stiftung geleisteten Parteienfinanzierung in Nicaragua und der behaupteten Überweisungen auf Privatkonten des Parteipräsidenten Godoy gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, insoweit BMZ-Mittel in diese Vorgänge involviert sind?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß das nicaraguanische Parlament Herrn Godoy die Immunität aberkannt hat, damit seiner Spendenaffäre gerichtlich nachgegangen werden kann, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Gerichte in dieser Angelegenheit bereits tätig geworden?

Bonn, den 29. Dezember 1989

Volmer Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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