BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Genehmigung von Hausmülldeponien (G-SIG: 11005088)

Durchsetzung wasserrechtlicher Vorschriften, Immissionsschutz bei Deponiegasen, Dioxine im Hausmüll

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

10.04.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/675721.03.90

Genehmigung von Hausmülldeponien

der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bisher wurde bei der abfallrechtlichen Genehmigung von Hausmülldeponien nach Auffassung der GRÜNEN relativ lasch über die Belange des Umweltschutzes hinweggegangen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. In welchen Fristen sollen die wasserrechtlichen Vorschriften zur Behandlung der anfallenden Sickerwässer (Stand der Technik) nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den zuständigen Vollzugsorganen durchgesetzt werden?

2. Gedenkt die Bundesregierung, die bei Hausmülldeponien zwangsläufig entstehenden Deponiegase zukünftig immissionsrechtlich zu bewerten?

  • Müssen diese Gase vollständig erfaßt werden?
  • Wie sind diese Gase zu verwerten/entsorgen?
  • Welche Grenzwerte und Auflagen sind einzuhalten?

3. Plant die Bundesregierung, existierende bzw. betriebene Hausmülldeponien mit bundeseinheitlichen Sanierungsauflagen bezüglich der Gasemission zu konfrontieren?

4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Giftgase von Hausmülldeponien ausgehen?

  • Welche diffusen Methanemissionen müssen bundesweit aus diesen Quellen vermutet werden (Menge)?
  • Existieren Messungen zur Dioxinbelastung dieser Gase?
  • Wie hoch sind schätzungsweise die Emissionen an organischen Schwermetallverbindungen, insbesondere des Quecksilbers?
  • Ist auch von FCKW-Emissionen auszugehen?

5. Können Abschätzungen über das Langzeitverhalten von Hausmülldeponien und Schadstofffrachten abgegeben werden?

6. Schließt sich die Bundesregierung der Forderung der GRÜNEN an, daß für Gasemissionen aus Hausmülldeponien ein Grenzwert von mindestens 0,1 ng TE Dioxine pro m3 einzuhalten ist?

7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Eintragspfade für Dioxine in den Hausmüll?

Fragen7

1

In welchen Fristen sollen die wasserrechtlichen Vorschriften zur Behandlung der anfallenden Sickerwässer (Stand der Technik) nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den zuständigen Vollzugsorganen durchgesetzt werden?

2

Gedenkt die Bundesregierung, die bei Hausmülldeponien zwangsläufig entstehenden Deponiegase zukünftig immissionsrechtlich zu bewerten?

Müssen diese Gase vollständig erfaßt werden?

Wie sind diese Gase zu verwerten/entsorgen?

Welche Grenzwerte und Auflagen sind einzuhalten?

3

Plant die Bundesregierung, existierende bzw. betriebene Hausmülldeponien mit bundeseinheitlichen Sanierungsauflagen bezüglich der Gasemission zu konfrontieren?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Giftgase von Hausmülldeponien ausgehen?

Welche diffusen Methanemissionen müssen bundesweit aus diesen Quellen vermutet werden (Menge)?

Existieren Messungen zur Dioxinbelastung dieser Gase?

Wie hoch sind schätzungsweise die Emissionen an organischen Schwermetallverbindungen, insbesondere des Quecksilbers?

Ist auch von FCKW-Emissionen auszugehen?

5

Können Abschätzungen über das Langzeitverhalten von Hausmülldeponien und Schadstofffrachten abgegeben werden?

6

Schließt sich die Bundesregierung der Forderung der GRÜNEN an, daß für Gasemissionen aus Hausmülldeponien ein Grenzwert von mindestens 0,1 ng TE Dioxine pro m3 einzuhalten ist?

7

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Eintragspfade für Dioxine in den Hausmüll?

Bonn, den 19. März 1990

Frau Garbe Frau Hensel Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen