Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/6899
09.04.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Weiss (München), Wetzel und der Fraktion
DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/6758 -
Abberufung der bisher für Umweltforschung und Energieforschung zuständigen
Mitglieder im Vorstand der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt
(DLR)
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit
Schreiben vom 4. April 1990 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Mit Beschluß vom 16. Februar 1990 hat der Senat der Deutschen
Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DLR) unter Vorsitz von
Staatssekretär Dr. Ziller aus dem Bundesministerium für Forschung und
Technologie (BMFT) Herrn Professor H. und Herrn Professor W. aus dem
Vorstand der DLR abberufen (bzw. nicht wiederberufen). Diese beiden
Vorstandsmitglieder haben bisher die Bereiche Umweltforschung und
nichtnukleare Energieforschung vertreten. Die Entscheidung stellt
nach Ansicht der Fraktion DIE GRÜNEN eindeutig ein politisches Signal
zugunsten der unserer Auffassung nach sinnlosen Projekte der
bemannten Raumfahrt bei der DLR dar und ist gegen die Bereiche Umwelt- und
nicht-nukleare Energieforschung gerichtet.
Der Senat der DLR hat am 16. Februar 1990 beschlossen, daß zwei
von vier Vorstandsmitgliedern, über deren Wiederberufung zu
entscheiden war, nicht wiederbestellt werden. Die beiden
Vorstandsmitglieder sind nicht (vorzeitig) abberufen worden,
vielmehr laufen die bisherigen Bestellungsperioden aus.
Eines der nicht wiederbestellten Vorstandsmitglieder ist
programmatisch für den Schwerpunkt Raumfahrtnutzung und fachlich für
den Forschungsbereich Nachrichtentechnik und Erderkundung
zuständig, in diesem Rahmen auch für die Umwelterkundung,
nicht dagegen generell für die Umweltforschung. Das andere
Vorstandsmitglied ist programmatisch für den Schwerpunkt
Energietechnik (mit den Teilprogrammen Verbrennungstechnik, Solar-
und Wasserstofftechnik und Hochenergielaser), fachlich für die
Forschungsbereiche Werkstoffe und Bauweisen sowie Energetik
zuständig.
Entgegen der Auffassung der Fragesteller stellt die Entscheidung
keineswegs ein politisches Signal gegen die Bereiche Umwelt-
und nicht-nukleare Energieforschung dar. Die Entscheidung des
Senats hat ausschließlich organisatorischen Inhalt. Sie zielt auf
eine Straffung der Führungsorganisation; die Aufgabenverteilung
im Vorstand wird — im Einklang mit industriellen
Organisationsgrundsätzen — nach funktionellen Gesichtspunkten neu geordnet:
Derzeit sind drei Vorstandsmitglieder programmatisch und
fachlich jeweils für Teilbereiche zuständig. Künftig übernimmt der
Vorstandsvorsitzende die fachliche Integration der Institute und
eines der drei Vorstandsmitglieder die programmatische
Integration der Aufgabenschwerpunkte für die gesamte DLR. Hieraus
ergibt sich eine Reduktion von sechs auf vier Vorstandsmitglieder.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, hat der Senat ausdrücklich
festgestellt, daß die Beschlüsse in keinem Bereich eine Änderung
der inhaltlichen Ausrichtung der DLR bedeuten. Der
Senatsvorsitzende hat für den BMFT erklärt, daß es feste Absicht sei,
insbesondere die Gebiete Energietechnik sowie Nachrichtentechnik
und Erderkundung in ihrem bisherigen Umfang fortzuführen,
wenn nicht entsprechend ihrer Bedeutung noch weiter
auszubauen.
1. Trifft es zu, daß die Entscheidung vom Senatsvorsitzenden StS
Dr. Ziller nur in kleinem Kreis vorbereitet worden ist und vor der
Senatssitzung vom 16. Februar 1990 nur mit dem Personalausschuß
des Senats vordiskutiert worden ist?
2. Trifft es zu, daß die meisten Senatsmitglieder erst wenige Tage vor
der Sitzung am 16. Februar 1990 Kenntnis von der Vorlage des
Personalausschusses erhalten haben?
Seit November 1989 hat sich der dafür zuständige Ausschuß für
Berufungsangelegenheiten des Senats der DLR in drei Sitzungen
mit der Angelegenheit befaßt. In der Senatssitzung am 29.
November wurde über die Absicht einer Änderung der
Führungsstruktur berichtet; der Senat beschloß, hierüber in einer Sitzung
am 16. Februar 1990 zu entscheiden. Im Vorfeld dieser
Senatssitzung ist die Angelegenheit von den Mitgliedern des Ausschusses
für Berufungsangelegenheiten in Einzelgesprächen mit den
Senatsmitgliedern erörtert worden. Nach Abschluß der
Gespräche, wenige Tage vor der Sitzung, wurde den
Senatsmitgliedern die schriftliche Unterlage übersandt.
3. Für die Einrichtungen der DLR in Stuttgart und in Oberpfaffenhofen
stellt die Verringerung des Vorstandes von sechs auf vier Mitglieder
eine wesentliche Betriebsänderung im Sinne von § 111
Betriebsverfassungsgesetz dar, da aus diesen Einrichtungen künftig niemand
mehr dem Vorstand der DLR angehören wird und diese DLR-
Standorte künftig von Köln aus „ferngesteuert" werden müssen.
Aus welchen Gründen wurden nicht einmal die Bet riebsräte der von
der Maßnahme besonders betroffenen DLR-Einrichtungen in
Oberpfaffenhofen und in Stuttgart vorher von der beabsichtigten
Vorstandsverkleinerung informiert?
Sind die bei wesentlichen Betriebsänderungen in § 111 des
Betriebsverfassungsgesetzes vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte des
Betriebsrates nach Ansicht der Bundesregierung hier unterlaufen
worden, und wenn ja, warum?
Der Senatsbeschluß vom 16. Februar 1990 beschränkt sich
ausdrücklich auf eine Änderung der Führungsorganisation auf
Vorstandsebene. Der Senat geht davon aus, daß damit nicht die
Einzelausformung unterhalb der Vorstandsebene festgelegt ist,
vielmehr der Vorstand die entsprechenden Entscheidungen nach
Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gremien trifft, dem
Senat darüber in seiner nächsten Sitzung am 22. Mai 1990
berichtet und eine geänderte Geschäftsordnung des Vorstands zur
Zustimmung vorlegt. Weder der Senatsbeschluß noch dessen
Umsetzung durch Änderung der Geschäftsordnung und weitere
Maßnahmen stellen eine Betriebsänderung im Sinne von § 111
Betriebsverfassungsgesetz dar, da sie keine Auswirkungen auf die
Belegschaft oder wesentliche Teile der Belegschaft haben. Dies
gilt auch für die vom Senat getroffene Festlegung Kölns als Sitz
des gesamten Vorstands; im übrigen hat der Senat für jedes
Forschungszentrum ein Vorstandsmitglied bestimmt, das die
Verbindung zu der jeweiligen Landesregierung hält, als deren
Ansprechpartner zur Verfügung steht und die sich aus dem
Landesinteresse ergebenden Gesichtspunkte in der
Entscheidungsfindung mit geltend machen wird.
Sowohl der Vorstand als auch der Senatsvorsitzende haben im
Vorfeld der Senatssitzung vom 16. Februar 1990 den Vorsitzenden
des Gesamtbetriebsrats über die beabsichtigten Änderungen im
Vorstandsbereich informiert.
4. Trifft es zu, daß die Abberufung der beiden Vorstandsmitglieder
zwar mit „Neuorganisation" begründet worden ist, daß aber letztlich
keine wesentlichen organisatorischen Neuerungen durchgeführt
worden sind, so daß sich der Eindruck aufdrängt, daß es eben nicht
in erster Linie um organisatorische Maßnahmen ging, sondern um
die Abberufung von zwei bestimmten Vorstandsmitgliedern?
Wie aus der Antwort zur Vorbemerkung ersichtlich, trifft dies
nicht zu.
5. Welche Rolle spielte bei der von StS Dr. Ziller herbeigeführten
Entscheidung des Senats die Tatsache, daß sich die beiden
Vorstandsmitglieder gegen die umfangreichen Programme der
bemannten Raumfahrt ausgesprochen haben und damit natürlich auch
indirekt die Politik der Bundesregierung kritisiert haben, die die nach
unserer Auffassung zu kostenintensiven Programme der bemannten
Raumfahrt unbedingt verwirklichen möchte?
Ging es bei der Maßnahme in erster Linie darum, Kritiker der
bemannten Raumfahrt zu maßregeln?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die beiden
Vorstandsmitglieder gegen die Programme der bemannten
Raumfahrt ausgesprochen haben. Beide haben vielmehr das vom
Vorstand vorgelegte und in der Senatssitzung am 29. November 1989
verabschiedete „Mittelfristprogramm Pro grammbereich
Raumfahrt der DLR 1989 bis 1993" mitgetragen. Schon deshalb ist die
Vermutung abwegig, daß es in erster Linie darum gegangen sein
könnte, Kritiker der bemannten Raumfahrt zu maßregeln.
6. Wie wird sich die Verringerung des Vorstandes der DLR auf die
Forschungsbereiche Umwelterkundung und Energieforschung und
deren Gewicht innerhalb der DLR auswirken, wenn diese künftig
nicht mehr unmittelbar im Vorstand der DLR vertreten sind?
Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, daß die Anliegen dieser
Forschungsbereiche bei Entscheidungen des Vorstands in gleichem
Maße berücksichtigt werden wie bisher?
Die Straffung des Vorstands wird sich auf das Gewicht von
Umwelterkundung und Energieforschung nicht auswirken. Die
angemessene Vertretung der Schwerpunkte und
Forschungsbereiche im Vorstand wird in der Weise sichergestellt, daß dem für
Programme zuständigen Vorstandsmitglied drei
Programmdirektoren für die Schwerpunkte Luftfahrt, Raumfahrt und
Energietechnik zuarbeiten, dem für Forschungsbereiche zuständigen
Vorstandsmitglied je ein querschnittsmäßig beauftragter
Institutsleiter.
7. Drückt sich die in der Umbildung des Vorstandes zum Ausdruck
kommende inhaltliche Akzentverschiebung auch in der
Finanzplanung der DLR aus?
Wie wird sich nach der gegenwärtigen Finanzplanung in den
nächsten Jahren der Anteil der Ausgaben für die Projekte der bemannten
Raumfahrt an den gesamten Forschungsausgaben der DLR
entwickeln?
Wie werden sich im Vergleich dazu die Ausgaben für
Umwelterkundung und nicht-nukleare Energieforschung entwickeln?
Wie bereits ausgeführt, findet eine inhaltliche
Akzentverschiebung in der DLR nicht statt. Damit erübrigen sich Aussagen über
Gewichtsverlagerungen in der Finanzplanung.
Wie gleichfalls bereits gesagt, wird tendenziell die Bedeutung der
genannten Bereiche eher noch zunehmen. Hierzu sind in beiden
Bereichen wichtige Entscheidungen getroffen worden:
— Inaussichtstellung einer Projektfinanzierung der DLR in Höhe
von über 100 Mio. DM für FuT im Bereich erneuerbarer
Energien für die nächsten fünf Jahre,
— Inaussichtstellung von 8,4 Mio. DM für die Anschaffung eines
Umweltforschungsflugzeugs für die Umwelterkundung bei der
DLR im Rahmen des Wirtschaftsplans 1991.]